…184 BAO verstößt. Mangels Gewissheit der Rechtswidrigkeit der antragsgegenständlichen Bescheide im Hinblick auf die unrichtige Ermittlung der Absetzung für Substanzverringerung sind die Aufhebungsvoraussetzungen nicht erfüllt (siehe dazu z.B. UFS 23.3.2006, RV/0510-L/04). Wie obig dargelegt, sieht der Bw. eine Rechtswidrigkeit…
…so gilt für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung Folgendes: a) Grundsätzlich sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen... b) Wird ein Gebäude unentgeltlich erworben, dann ist der gesamte Einheitswert für den letzten Feststellungszeitpunkt vor dem unentgeltlichen Erwerb zugrunde zu legen…
…oder ein sonstiges Wirtschaftsgut nicht zu einem Betriebsvermögen, so gilt für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung folgendes: a) Grundsätzlich sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Bei der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist § 6 Z 11 und 12 zu…
…nach) oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind. Nach Abs. 3 der Bestimmung hat eine Schätzung ua. auch zu erfolgen, wenn die geführten Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind…
…ist, bei dem eine Absetzung für Substanzverringerung (AfS) zu berücksichtigen ist. Wenn die Bw. bisher keine fiktiven Anschaffungskosten im Sinne des § 6 Z 9 lit. b EStG 1988 ermittelt haben und daher bei der Ermittlung der Werbungskosten die angesetzte Absetzung für Substanzverringerung (AfS) nicht auf …
…die Gewissheit der Rechtswidrigkeit darin zu erblicken, dass die fiktiven Anschaffungskosten des Abbaurechtes (bzw die Absetzung für Substanzverringerung, AfS) unrichtig, nämlich mit einem Abschlag von den Nettoerlösen in Höhe von 60 statt von 40 %, berechnet worden sind und somit auch die weitere Berechnung der durchschnittlichen…
…1988 sind Werbungskosten auch Absetzungen für Abnutzungen und für Substanzverringerung (§§ 7 und 8). Gehört ein Gebäude oder ein sonstiges Wirtschaftsgut nicht zu einem Betriebsvermögen, so gilt für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung folgendes: e) Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus…
…auch Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung (§§ 7 und 8). Gehört ein Gebäude oder ein sonstiges Wirtschaftsgut nicht zu einem Betriebsvermögen, so gilt für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung folgendes: b) Wird ein Gebäude unentgeltlich erworben, dann ist der gesamte Einheitswert für…
…der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung folgendes: a) Grundsätzlich sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Bei der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist § 6 Z 11 und 12 zu berücksichtigen. § 13 ist anzuwenden. b) Wird ein Gebäude unentgeltlich erworben, dann ist der…
…der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung Folgendes: lit. a: Grundsätzlich sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Bei der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist § 6 Z 11 und 12 zu berücksichtigen. § 13 ist anzuwenden. lit. e ordnet an: Bei Gebäuden, die der…
…der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung folgendes: a) Grundsätzlich sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Bei der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist § 6 Z 11 und 12 zu berücksichtigen. § 13 ist anzuwenden. b) Wird ein Gebäude unentgeltlich erworben, ist die Absetzung…
…abzugsfähig, als dies im Folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Hinsichtlich der durchlaufenden Posten ist § 4 Abs. 3 anzuwenden. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 leg. cit. sind Werbungskosten auch Absetzungen für Abnutzungen und für Substanzverringerung (§…
…gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 zugelassen ist; damit sind vor allem die Absetzungen für Abnutzung und Substanzverringerung (§§ 7 und 8 EStG 1988) gemeint. Aufwendungen, die vor der Erzielung (steuerpflichtiger) Einnahmen geleistet werden, stellen stets (vorweggenommene) Werbungskosten dar, sofern Umstände vorliegen, die über…
…Top1 . Für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung im außerbetrieblichen Bereich gilt folgendes: Grundsätzlich sind gemäß der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 8 lit a EStG 1988 die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Bei der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten…
… 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 (idF BGBl I 2004/180) gilt für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung folgendes: a) Grundsätzlich sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Bei der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist § 6 Z 11…
…nicht von der Existenz eines selbständig zu bewertenden Wirtschaftgutes "Schottervorkommen" auszugehen war. Nach § 16 Abs. 1 Z 8 EStG zählen zu den Werbungskosten im außerbetrieblichen Bereich auch die Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung. Die Bestimmung enthält Sonderregelungen für die Bemessungsgrundlage, von der diese Aufwendungen…
…anlässlich der Schlussbesprechung vorgelegten Schriftsatz vom 15.12.2005 und eine noch nachzureichenden Begründung - Berufung eingebracht und eine Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Im Schriftsatz vom 15.12.2005 wurde neben dem Punkt "Steinbruch /Absetzung für Substanzverringerung" der…
…des AfA-Satzes Für Gebäude, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Aufwendungen oder Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies ausdrücklich zugelassen ist. Nach Ziffer 8 dieser Bestimmung zählen zu den Werbungskosten die Absetzungen für Abnutzung und Substanzverringerung (…
…einen Betrag in Höhe von € 194.000,00 (netto) erhalten. Die tatsächliche Abgabenschuld betrage daher unter Annahme einer Absetzung für Substanzverringerung im Ausmaß von 40 Prozent der Einnahmen € 56.548,92 statt € 67.858,92. Auf Grund dieser Überlegungen sei am 20…