…erteilt und hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so seien nach § 214 Abs. 5 BAO über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen. Der Antrag könne nur binnen drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen Verrechnungsweisung gestellt werden…
…bzw. Nichtherbeiführung der Rechtsfolgen einer Verrechnungsweisung für Selbstbemessungsabgaben (§ 214 Abs. 4) einzubringen, wenn hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben oder die Verrechnungsweisung irrtümlich nicht erteilt wurde. Dieses Antragsrecht ist mit drei Monaten ab Erteilung der irrtümlichen Verrechnungsweisung befristet. Von § 214 Abs…
…insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214 Abs. 5 BAO über Antrag die Rechtsfolgen…
…sonstiger Gutschriften, soweit sie im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben entstehen. Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214…
…Verrechnungsweisung nicht erteilt oder wurde irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen. Dieser Antrag kann nur binnen drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen oder nicht erteilten Verrechnungsweisung gestellt werden…
…b BAO). Wurde eine Verrechnungsanweisung im Sinne des § 214 Abs. 4 BAO erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsanweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen (§ 214 Abs. 5 BAO). Diese Vorschrift…
…b BAO). Wurde eine Verrechnungsanweisung im Sinne des § 214 Abs. 4 BAO erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsanweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen (§ 214 Abs. 5 BAO). Diese Vorschrift…
…Abs. 5 dieser Gesetzesstelle bestimmt: Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen; dies gilt nicht für die…
…vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben entstehen. (5) Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen…
…des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen. (...) Der Antrag kann nur binnen drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen Verrechnungsweisung gestellt werden. Dies…
…I Nr. 71/2003). Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hierbei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen; dies gilt nicht für die vor…
…I Nr. 71/2003). Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hierbei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen; dies gilt nicht für die vor…
…sonstiger Gutschriften, soweit sie im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben entstehen. Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214…
…sie im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben entstehen. Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des § 214 Abs. 4 BAO erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214 Abs…
…Rechtsfolgen einer Verrechnungsweisung für Selbstbemessungsabgaben (§ 214 Abs. 4 lit. a und b) einzubringen, wenn hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben wurde. Dieses Antragsrecht ist mit zwei Monaten ab Erteilung der irrtümlichen Verrechnungsweisung befristet. Von § 214 Abs. 5 leg.cit. erfasste Rechtsfolgen…
…erteilt und hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214 Abs. 5 BAO über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen. Der Antrag kann nur binnen drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen Verrechnungsweisung gestellt werden.…
…erteilt und hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß § 214 Abs. 5 BAO über Antrag die Rechtsfolgen der irrtümlich erteilten Verrechnungsweisung aufzuheben oder nicht herbeizuführen. Der Antrag kann nur binnen drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen Verrechnungsweisung gestellt werden.…
…auf Grund einer Umsatzsteuervoranmeldung sind somit auf der Umsatzsteuervoranmeldung zu erteilen. Allerdings können Verrechungsweisungen im Sinne des Abs.4 leg.cit. innerhalb einer Frist von drei Monaten berichtigt werden, wenn irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angeben worden sind (§ 214 Abs. 5 BAO)…
…Da sich auf Grund der Ausführungen unter Punkt 1) der vom Finanzamt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der Außenprüfung als Wiederaufnahmsgrund herangezogene Rechnungsmangel - unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers - für eine rechtmäßige Wiederaufnahme des Verfahrens tauglich - bei Kenntnis dieser Umstände hätte das Finanzamt bei richtiger rechtlicher…
…wurde. Gemäß § 112a BAO konnte die Abgabenbehörde im Jahr 2001 gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe bis S 5.000,00 verhängen. Gemäß § 111 Abs.1…