…ein Vorsteuerabzug zustehe, zumindest vertretbar, was ebenfalls einen Schuldvorwurf ausschließe. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat führte der Verteidiger ergänzend zu seiner Berufungsschrift aus, dass man einen Tatplan der Beschuldigten in Richtung Geltendmachung von ungerechtfertigten Vorsteuergutschriften nicht…
…April 2007 zu AB-Nr. Y2). Es besteht daher der Verdacht, dass der Beschwerdeführer durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuer Abgabenverkürzungen auch für die Zeiträume 03/2006, 06/2006 und 07/2006 in noch zu bestimmender Höhe (vgl. obige Ausführungen zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages) bewirkt…
…Für die Prüfungszeiträume 1999 bis 2001 wurden die Kosten dafür zu 100% als Betriebsaufwand abgesetzt. Von der Betriebsprüfung wurden im Schätzungswege 50% Privatanteil dem Betriebserfolg gewinnerhöhend wieder zugerechnet. Laut Vorinstanz sei durch die ungerechtfertigte Geltendmachung der Vorsteuern und Privataufwendungen die objektive Tatseite des § 33 Abs…
…nur zu untersuchen, ob ausreichende Verdachtsgründe für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens vorliegen. Gegenstand dieses Verfahrens ist zudem die ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuern durch den Bf, nicht aber die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der beiden Masseverwalter. Ob der erhobene Tatverdacht zu der gemäß § 98 Abs…
…auch zu begleichen. Die Ausstellung der Rechnung Nr. 1169 vom 31. Dezember 1996 sei somit nicht missbräuchlich erfolgt, um eine ungerechtfertige Geltendmachung von Vorsteuern bei der Fa. ma. zu ermöglichen, sondern habe sich die vertragsgemäße Notwendigkeit ergeben, diese Rechnung auszustellen. Eine Berichtigung dieser Rechnung hätte…
…festgestellt; diese Gutschrift war damit sogar höher als der von der R-KEG am 25. August 2000 für diesen Zeitraum geltend gemachte Betrag von S 207.123,00, weshalb hier von einer Hinterziehung an Umsatzsteuer - allenfalls durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuern - keine Rede sein kann…
…KG vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen (ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuern) eine Verkürzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 03/2001 bis 03/2002 in der Höhe von zusammen € 18.816.--…
…1998 und 1999 (durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuern und Nichterklärung von Erlösen) und einer unrichtigen Einkommensteuererklärung für das Jahr 1996 (Nichterklärung von Einnahmen) bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, und zwar Umsatzsteuern von zusammen S 263.405.-und Einkommensteuer in Höhe von S 201.614.-verkürzt und hiermit…
…durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuern über den Zeitraum September 1992 bis Februar 2000 hinweg eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen im Ausmaß von insgesamt ATS 7.328.983,00 wissentlich bewirkt und im Zuge dieser Tathandlungen durch die Vorlage inhaltlich unrichtiger Rechnungskopien falsche Beweismittel in einem verwaltungsbehördlichen…
…Stadt vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe von unrichtigen Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1999, 2000 und 2001 (ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuern; nicht erklärte Mieteinnahmen) sowie durch Abgabe einer unrichtigen Einkommensteuererklärung für das Jahr 1999 (ungerechtfertigte Geltendmachung von Privataufwendungen als Betriebsausgaben) Abgaben…
…im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses die ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuern erkannt wird, oder festgestellt wird, dass Umsatz- oder Vorsteuerberichtigungen (schon in den Voranmeldungen) durchzuführen gewesen wären. Es gibt noch viele weitere Gründe, die in der Praxis zu "Nachmeldungen" von Umsatzsteuern in der Jahreserklärung führen…
…1, 3 lit. a i.V. 13 FinStrG hinsichtlich einer Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2009. Folgt man den Feststellungen der Betriebsprüfung so besteht in objektiver Hinsicht der Tatverdacht einer ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuern vor, da der Bf. nach den geschilderten Rahmenbedingungen zur Geschäftsabhandlung hätte wissen müssen…
…keine Rolle, da es sich um zwei völlig verschiedene Rechtssubjekte handle (keine Personenidentität). Die B-Ltd . habe daher, obwohl nicht mehr existent, aufgrund von Scheinrechnungen Vorsteuern geltend gemacht, womit § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht worden sei. Im Zuge der am 13. April 2012…
…gewesen, habe seine steuerliche Vertretung die darüber liegenden Tage gekürzt, sodass die Fünftagesgrenze eingehalten worden sei. Auch hinsichtlich der Reisekosten wurden im Rahmen der Betriebsprüfung keine Feststellungen getroffen, ob bzw. in welcher Höhe dem Bw tatsächlich eine ungerechtfertigte Geltendmachung von Reisekosten als Betriebsausgaben anzulasten sei.
…eine Abgabenverkürzung bewirkt. Aufgrund obiger Feststellungen bestehen auch nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde hinreichende Verdachtsmomente, dass die Beschwerdeführerin durch die ungerechtfertigte Geltendmachung von Betriebsausgaben und Vorsteuern eine Verkürzung an Umsatzsteuer-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer für 2001 bis 2003 bewirkt und damit den objektiven Tatbestand des § 33 Abs…
…in der Höhe von € 33.695,97 bewirkt und dies nicht nur für möglich sondern für gewiss gehalten und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit. a FinStrG begangen habe. Durch die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen seien ungerechtfertigt Vorsteuern geltend gemacht worden…
…möglich, sondern für gewiss hält. In objektiver Hinsicht wurden die vorgeworfenen Abgabenverkürzungen - bewirkt durch die unzulässige Geltendmachung von Vorsteuer von als Betriebsausgaben abgesetzten Bankzinsen - nicht bestritten. Der Verdacht, dass es durch die ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuer zu den im Spruch des Einleitungsbescheides genannten Umsatzsteuerverkürzungen kam…
…möglich, sondern für gewiss hält. In objektiver Hinsicht wurden die vorgeworfenen Abgabenverkürzungen - bewirkt durch die unzulässige Geltendmachung von Vorsteuer von als Betriebsausgaben abgesetzten Bankzinsen - nicht bestritten. Der Verdacht, dass es durch die ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuer zu den im Spruch des Einleitungsbescheides genannten Umsatzsteuerverkürzungen kam…
…des monatlichen Umsatzsteuerguthabens u.a. die von anderen Unternehmern in mehrwertsteuergerechten (§ 11 UStG 1994) Rechnungen an ihn gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer für Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abzuziehen. Gemäß § 11 Abs.1 UStG 1994 hatten diese Rechnungen - soweit in…
…ergibt sich sohin ein dringender Tatverdacht des Vorliegens einer Abgabenhinterziehung durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen. Zur Berechnung der Höhe der voraussichtlichen Abgabenschuld ist auszuführen , dass in den Voranmeldungen für die Monate Februar bis Dezember 2001 im einzelnen folgende Beträge an Vorsteuern aus Rechnungen der P…