…erklärte, ein auf das Konto Gesellschafterdarlehen einbezahlter Betrag von 33.000,00 € stamme aus der Einlösung eines bei der Bank hinterlegten Sparbuches, ohne dieses vorzulegen bzw. weitere Einzahlungen zu erklären (ungeklärter Saldo laut Prüferin 95.000,00 €), wird nunmehr vorgebracht, der Bf. habe…
…dass für die Zurechnung der von B getätigten Einlagen zu den von der Bw. erwirtschafteten Umsätzen und Gewinnen aus dem Grunde ungeklärter Herkunft der für die Einlagen verwendeten Mittel die Frage entscheidend sei, ob B über die Mittel für die getätigten Einlagen tatsächlich verfügt habe…
…Körperschaftsteuerverfahrens 1994 ( analog den beiden anderen Streitjahren ) mit der Zurechnung des Sicherheitszuschlages iHv 10 % des Umsatzes für 1994 infolge der ungeklärten Mittelherkunft für die durch den Gesellschafter B in die Bw getätigten Bareinlagen. Aus den oben angeführten Gründen wurde der Berufung hinsichtlich dieser Streitpunkte vollinhaltlich…
…€ 64.783,00 ergebe sich eine nicht nachgewiesene Mittelherkunft in Höhe von € 218.512,00. Von der BP werde ein Betrag von € 131.107,20 als glaubhaft gemacht anerkannt, weshalb sich eine ungeklärte Mittelherkunft in Höhe von rund S 750.000,00…
…90.900,00 (€ 6.605,96) und um die Einlagen auf dem Verrechnungskonto B. (ungeklärte Mittelherkunft) in Höhe von S 262.500,00 (€ 19.076,62) erhöht. Der Vorsteuerbetrag laut Saldenliste wurde gewährt. Die Entgelte laut Saldenliste 1996 wurden um einen Sicherheitszuschlag in…
…Barausgaben zur Verfügung gestanden wäre, tatsächlich dafür aber nicht verwendet worden war. Um diesen Wert erhöht sich die ungeklärte Mittelherkunft für die 2001 verbuchten Barausgaben somit auf insgesamt 245.948,- S. Die rechnerische Nachvollziehung der zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2001 verbuchten Bargeschäfte ergibt…
…Die Bp storniert die offene Verbindlichkeit und erhöht den Gewinn entsprechend, da es sich um eine ungeklärte Mittelherkunft handelt und somit angenommen werden muss, dass diese Beträge an der Buchhaltung vorbei erwirtschaftet wurden. | | 2003 | Gewinnauswirkung | 34.600,00 | USt Nachforderung…
…Bw. das Finanzamt bezüglich der Vorlage sämtlicher Belege und Aufklärung offener Fragen, insbesondere der ungeklärten Mittelherkunft, um telefonische Terminvereinbarung. Ab diesem Zeitpunkt stellt sich - wie aus der Aktenlage ersichtlich ist - der weitere Verfahrensablauf wie folgt dar: 1) Anruf des damaligen steuerlichen Vertreters am 27. November…
…unter Mitwirkung der steuerlichen Vertreterin des Bw erfolgt sei. Die Gründe für die Zuschätzung seien das Nichtaufbewahren der Registrierkassastreifen, die ungeklärte Mittelherkunft der mtl. Annuitäten im Zusammenhang mit dem Kauf eines Einfamilienhauses und das Nichtaufklären der Kalkulationsdifferenz. Es sei in der Berufungsschrift erstmals behauptet worden…
…Da die Mittelherkunft nicht aufgeklärt worden sei, seien die Erlöse für 1997 um S 31.234,23 und für 1998 um S 309.963,25 erhöht worden. Darüber hinaus stellte der ungeklärte Vermögenszuwachs jeweils eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter dar und sei diese dem…
…geschätzten Einkünfte der Einkunftsart zuzurechnen sind, die am wahrscheinlichsten Quelle des Vermögenszuwachses ist" (BAO Kommentar Band II S 1939). Da die Mittelherkunft dieser Gelder somit nicht nachgewiesen werden konnte, ging die BP von einem ungeklärten Vermögenszuwachs aus, welcher zu dem Schluss führt, dass diese Gelder…
…im Verfahren unbestritten gebliebenen) Geldflussrechnung festgestellt, dass für das Jahr 2003 die Mittelherkunft einer Einlage von € 8000 nicht geklärt werden konnte und dass für die Lebenserhaltung nur Beträge in Höhe von € 2900 für 2003 und € 2000 für 2004 nachgewiesen werden konnten. Lt…
…einer KöSt-Festsetzung in ursprünglicher Höhe nicht nachvollziehbar wäre. Zum Berufungspunkt der ungeklärten Einlagen führt die BP aus, dass für die merklichen Einzahlungen auf das betriebliche Bankkonto die Mittelherkunft und der Zahlungsgrund nicht nachgewiesen werden könne. Der Vermögenszuwachs von S 8.601.000 ergäbe sich…
…Finanzsenat der Auffassung des Finanzamtes an, wonach die griffweise Hinzurechnung der oben angeführten Beträge netto zu den Erlösen in Anbetracht der Gesamthöhe der ungeklärten Einlagen im Zusammenhalt mit den fehlenden Grundaufzeichnungen keineswegs als überhöht zu beurteilen ist. Bei der Frage, ob Einlagen tatsächlich geleistet wurden…
…in der Vergangenheit aber immer wieder möglich gewesen, auf den dargestellten oder ähnlichen Wegen über diese Gelder zu verfügen. Zur Erläuterung der Mittelherkunft für die hinter den vom Prüfer aufgegriffenen PE-Buchungen stehenden Zahlungsflüsse hatte der Bw. konkret auf einen Grundverkauf im Jänner 1989 verwiesen…
…Es wird vorgehalten, dass auf das Betriebskonto bei der Raiba S. im Jahre 2000 ungeklärte Einlagen in Höhe von S 319.000,00 und im Jahre 2001 solche von S 360.000,00 getätigt wurden. Auf das Privatkonto bei der Raiba K. wurden im Jahre…
…hohe Summen auf eigenen Sparbüchern gehabt habe, da sich der Geschäftsführer A erst zwei Monate nach Übergabe des Vorhaltes durch die Betriebsprüfung an das erhaltene Darlehen erinnert habe, da schon bei der die Jahre 1987 bis 1989 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung ungeklärte Einlagen festgestellt worden seien…
…zumutbaren (und erfüllbaren) Ausmaß nachkam, kann dem Finanzamt nicht mit Erfolg entgegengetreten werden, wenn es die Mittelherkunft hinsichtlich der getätigten Einlagen als ungeklärt ansah und einkommen- und umsatzsteuerlich Hinzurechnungen in diesem - vom Bw. im Übrigen nicht bestrittenen - Umfang vornahm; ausgehend von der Feststellung unaufgeklärter Vermögenszuwächse…
…Verrechnungskonto des Bw. einbezahlten Beträge in Höhe von S 315.000,00 (brutto), deren Mittelherkunft auf Grund der vom Bw. offen gelegten Einkommensverhältnisse (teilweise Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen) als ungeklärt zu bezeichnen seien, als nicht offen gelegte Umsätze der AG anzusehen seien. Das Berufungsvorbringen des…
…woher diese Gegenstände stammen. Der Berufungswerber habe im Prüfungszeitraum die Bestreitung der Lebenshaltungskosten sowie die Mittelherkunft der vorgehaltenen Einlagenüberhänge nicht in geeigneter Form glaubhaft machen können. Hinzu kämen noch ungeklärte hohe Schwankungen der buchmäßig erklärten Rohaufschläge sowie Einkünfte aus nicht einbekannten Einnahmen. Aufgrund dieser Feststellungen…