…Gemäß § 19 Abs. 2 AbgEO hat die Bewilligung der Aufschiebung zu unterbleiben, wenn die Vollstreckung begonnen oder fortgeführt werden kann, ohne dass dies für denjenigen, der die Aufschiebung verlangt, mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden wäre. Gemäß § 19 Abs. 3…
…§ 42 EO, Rz 9). Warum vor dem Hintergrund dieser Rechtslage gerade im vorliegenden Berufungsfall die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles drohen sollte, wurde von der Bw. nicht einsichtig gemacht. Allein aus dem mit dem Vollzug des Sicherstellungsauftrages verbundenen Eingriff in das Vermögen…
…der Gefahr eines unersetzlichen bzw. schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden wäre. Das Finanzamt wies den Aufschiebungsantrag mit Bescheid vom 23. 7. 2004 ab. Dazu führte es aus, dass ein Aufschub der Exekution unter anderem dann bewilligt werden könne, wenn Einwendungen gemäß §§ 12 oder 13 AbgEO…
…Sekunde zu vereiteln. § 19 Abs. 2 AbgEO bestimmt eindeutig, dass die Bewilligung der Aufschiebung zu unterbleiben hat, wenn die Vollstreckung begonnen oder fortgeführt werden kann, ohne dass dies für denjenigen, der die Aufschiebung verlangt, mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden…
…die Bw., die derzeit unselbständig beschäftigt sei, mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteil verbunden, zumal bei der Versteigerung eines Pfandgegenstandes erfahrungsgemäß nur ein Bruchteil des tatsächlichen Wertes erzielt werde. Der Berufung wurde vom Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Juli 2004 teilweise…
…Wirkung zunächst beim Bezirksgericht, das diesen Antrag mit der Begründung, dass eine Behauptung oder Bescheinigung nicht vorliegen würde, dass die Fortführung der Exekution für den Aufschiebungswerber mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden wäre, mit Beschluss vom 24. Juli 2003 abwies…
…der die Aufschiebung verlangt, mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteil verbunden wäre. Die Pfändung eines Sparguthabens bzw. die Anmerkung eines Pfandrechtes im Grundbuch stellen für sich allein noch keine unersetzbaren oder zumindest schwer zu ersetzende Vermögensnachteile dar. Davon abgesehen würden die…
…gesetzt waren. (2) Die Bewilligung der Aufschiebung hat zu unterbleiben, wenn die Vollstreckung begonnen oder fortgeführt werden kann, ohne dass dies für denjenigen, der die Aufschiebung verlangt, mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden wäre. (3) Bei Bewilligung der Aufschiebung hat…
…2 AbgEO eingeschränkt, wonach die Aufschiebung nur bewilligt werden kann, wenn durch die Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteils besteht. Gegenständlich wurde die Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag vom 18. April 2011 in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 23. Mai 2012…
…eindeutig unrichtig seien. Damit sei jedenfalls die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt worden. Die Vollstreckung sei mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden, da mangels Finanzierbarkeit der geplanten Veranstaltungen diese nicht durchgeführt werden könnten und daher auch keine…
…eindeutig unrichtig seien. Damit sei jedenfalls die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt worden. Die Vollstreckung sei mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden, da mangels Finanzierbarkeit der geplanten Messen diese nicht durchgeführt werden könnten und daher auch keine…
… 19 Abs. 2 AbgEO hat die Bewilligung der Aufschiebung zu unterbleiben, wenn die Vollstreckung begonnen oder fortgeführt werden kann, ohne dass dies für denjenigen, der die Aufschiebung verlangt, mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden wäre. Unbestritten ist, dass der Vollstreckungsmaßnahme…
…der von der Partei eingeleiteten Schritte zu prüfen (vgl. Liebeg, a. a. O., § 18, Tz 7). Die Ermessensentscheidung des § 18 wird durch § 19 Abs. 2 AbgEO eingeschränkt. Demnach darf die Aufschiebung nur bewilligt werden, wenn die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Nachteiles besteht…
…wenn die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer ersetzlichen Nachteils bestanden hätte. Selbst dann sei ein Aufschub ausgeschlossen, wenn die Einwände von vornherein unbegründet oder aussichtslos erschienen wären oder offensichtlich nur dem Zweck dienten, die Exekution in letzter Sekunde zu vereiteln. Die Feststellung eines Verschuldens des…
…nur bewilligt werden dürfe, wenn die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer ersetzlichen Nachteiles bestehe. Aber selbst bei Vorliegen dieser Voraussetzungen müsse die Aufschiebung nicht bewilligt werden, wenn die Einstellungsanträge offensichtlich nur dem Zweck dienten, die Exekution in letzter Minute zu verhindern. Die Pfändung sei bereits…
…nach sich zögen. Darüberhinaus zeigt der Bw nicht auf, wodurch in Aussicht genommene Vollstreckungshandlungen infolge Verwertungen welchen, nicht genauer spezifizierten, Vermögens dem Bw einen unersetzlichen Vermögensnachteil zufügten bzw dieser zu befürchten sei (vgl. abermals die erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei bei antragsgebundenen Eingaben: Ritz, BAO², § 115…
…ist zu berücksichtigen. Die Ermessensentscheidung des § 18 ist durch § 19 Abs. 2 AbgEO eingeschränkt. Die Aufschiebung darf demnach nur bewilligt werden, wenn die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer ersetzlichen Nachteils besteht, muss aber selbst bei Vorliegen dieser Voraussetzungen nicht bewilligt werden, wenn die Einstellungs- oder…
…bewilligt werden, wenn die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer ersetzlichen Nachteiles bestand (vgl. Liebeg, a. a. O., § 18, Tz. 8). Da sich aus der bloßen Möglichkeit des Verlustes des Arbeitsplatzes der Bw. infolge Lohnpfändung noch kein derartiger Vermögensnachteil ergab und dem Lebensunterhalt der Bw. durch…
…zu berücksichtigen. Die Aufschiebung darf demnach nur bewilligt werden, wenn die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer ersetzbaren Nachteiles besteht, muss aber selbst bei Vorliegen dieser Voraussetzungen nicht bewilligt werden, wenn die Einstellungs- oder Einschränkungsanträge bzw.: Widersprüche - wie vorstehend in concreto aufgezeigt - von vornherein unbegründet oder…
…Zusammensetzung des Umsatzes bzw. das tatsächlich dem Standort Prielhof zuzurechnende Ergebnis." Es wird festgestellt, dass in den Jahresabschlüssen oder in den der Abgabenbehörde vorliegenden Beilagen zu den Umsatzsteuererklärungen keine Aufteilung nach Umsätzen aus dem Detail- bzw. dem Objektgeschäft getroffen worden ist. Auch eine Trennung und…