…25 nicht entschuldigt. Im nunmehr streitgegenständlichen Schuljahr 2006/2007 wurde die erste Klasse vom Sohn des Berufungswerbers wiederholt; im ersten Halbjahr wurden 120,5 Fehlstunden (davon 110,5 unentschuldigt) verzeichnet, die Schulnachricht wies in fünf Fächern ein "Nicht genügend" und in einem Fach ein "Gestundet"…
…dessen Inhalt und die wesentlichen Gründe, sonst den Vorbehalt der schriftlichen Ausfertigung. Selbst wenn man - wie im bekämpften Erkenntnis ausgeführt wird- unterstellt, dass die Beschuldigte trotz ordnungsgemäßer Ladung an der mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht teilgenommen hat und eine Berechtigung nach § 126 FinStrG gegeben gewesen ist…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Dr. Mag.pharm. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates…
…Bw. zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 500,00 bestimmt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, der Bw. sei trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht zur Verhandlung vor dem Spruchsenat erschienen, sodass gemäß § 126 FinStrG in seiner Abwesenheit zu entscheiden gewesen sei. Aufgrund…
…Rahmen der Berufung gegen den diesen Zeitraum betreffenden Festsetzungsbescheid eingereicht und keine Jahreserklärung abgegeben. Im Berufungsverfahren hat er ebenso nichts vorgelegt und ist der mündlichen Berufungsverhandlung trotz gehöriger Ladung unentschuldigt ferngeblieben (UFS 20.3.2012, RV/3658-W/11). Im Streitzeitraum hat der Bw für…
…Der Beschuldigte habe zu den Vorwürfen bislang nicht Stellung genommen. Zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat sei der Beschuldigte unentschuldigt nicht erschienen. Bei der Strafzumessung wurde der lange Tatzeitraum als erschwerend, als mildernd hingegen die Unbescholtenheit des Beschuldigten berücksichtigt. Den vorgelegten Akten ist zu entnehmen…
…Beschuldigten vom 24. Juni 2007, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Bw. sei der mündlichen Verhandlung am 24. Mai 2007 keineswegs unentschuldigt ferngeblieben, weil er keine diesbezügliche Ladung erhalten habe. Er habe bei weitem nicht alle Provisionsabrechnungen, die er nun versteuern solle, bekommen…
…11.2011 lud das Finanzamt daraufhin den Bw für 12.12.2011 mit dem Ersuchen, UVA und Nachweise über die Mittel zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten mitzubringen. Diesem Termin blieb der Bw unentschuldigt fern, woraufhin am 20.12.2011 die Vorlage an den unabhängigen Finanzsenat erfolgte. …
…Höhe von € 363,00 zu ersetzen. Zur Begründung wird im Erkenntnis des Spruchsenates ausgeführt, der Bw. sei trotz ordnungsgemäßer Zustellung der Ladung unentschuldigt nicht zur Verhandlung vor dem Spruchsenat erschienen, so dass gemäß § 126 FinStrG in seiner Abwesenheit zu entscheiden gewesen sei. Der Bw…
…Finanzstrafverfahrens in Höhe von € 363,00 zu ersetzen. Zur Begründung wurde dazu vom Spruchsenat ausgeführt, der Bw. sei trotz ordnungsgemäßer Zustellung unentschuldigt nicht zur Verhandlung vor dem Spruchsenat erschienen, sodass gemäß § 126 FinStrG in seiner Abwesenheit zu entscheiden gewesen sei. Zur Person des Bw…
…an seiner bekannten Adresse auch nach Zustellung gemäß § 8 Abs. 2 ZustellG geladen worden. Zur Verhandlung vom 14. Jänner 2010 sei er unentschuldigt nicht erschienen. Die Fa. I.C.M. Ltd. sei mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Juli 2007 gegründet worden und im britischen Firmenbuch eingetragen…
…StrNr. 600/2000/00000-001 nach der am 24. November 2009 in Abwesenheit des unentschuldigt ferngebliebenen Beschuldigten, in Anwesenheit des Amtsbeauftragten Mag. Gerald Petritsch sowie der Schriftführerin Ulrike Kranzinger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die im Übrigen auch…
… 126 FinStrG in Abwesenheit des Bw. geführt werden müssen, da dieser unentschuldigt nicht erschienen sei. Über allfällige Sorgepflichten des finanzbehördlich unbescholtenen Bw., sein Vermögen und sein derzeitiges Einkommen habe der Spruchsenat keine Feststellungen treffen können. Der Bw. habe zu den tatgegenständlichen Zeiträumen das freie Gewerbe…
…von der Bw. zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, die Bw. sei zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erschienen, sodass gemäß § 126 FinStrG in ihrer Abwesenheit zu entscheiden gewesen sei. Die Bw. sei finanzstrafbehördlich…
…hinsichtlich Einkommenssteuer 2003 und 2004 eingestellt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, der Bw. sei trotz gehöriger Ladung (Zustellung durch Hinterlegung) unentschuldigt zur Verhandlung vor dem Spruchsenat nicht erschienen, sodass gemäß § 126 FinStrG in seiner Abwesenheit zu entscheiden gewesen sei. Aufgrund des Inhaltes…
…mit € 280,00 bestimmt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der Bw. unentschuldigt nicht zur Verhandlung vor dem Spruchsenat erschienen sei, sodass in seiner Abwesenheit zu entscheiden gewesen wäre. Der Bw. sei österreichischer Staatsbürger und beziehe ein monatliches Nettoeinkommen von ca…
…bis 31. Dezember 2007 arbeitssuchend ohne Bezüge war und ich daher Anspruch auf Familienbeihilfe hatte." Eine Rücksprache des Finanzamtes mit dem AMS ergab, dass der Sohn der Berufungswerberin einen Termin beim AMS am 28. September 2007 "unentschuldigt nicht wahrgenommen" habe, worauf am 28. September und…
…Untersuchung vorgeladen, blieb aber unentschuldigt fern. Nach Vorlage an die zweite Instanz forderte auch der Unabhängige Finanzsenat als nunmehr zuständige Berufungsbehörde beim Bundessozialamt ein fachärztliches Sachverständigengutachten an. Nach den vorliegenden Unterlagen wurde der Bw. zweimal vorgeladen, blieb aber auch diesen beiden Terminen unentschuldigt fern. Die…
…4.2.2006 wurden sämtliche Pflichtgegenstände nicht beurteilt. Gemäß der Fehlzeitenbestätigung der Berufsschule blieb der Sohn im Schuljahr 2005/06 dem Unterricht (wöchentlich jeweils Donnerstag von 7:10 - 16:05) überwiegend unentschuldigt fern (7 verbleibende Schultage von Mitte Oktober 2005 bis Anfang März 2006). 2…
…2006 erfolgten Vernehmung habe die Bw. durch ihren Verteidiger ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat sei sie unentschuldigt nicht erschienen. Nach Zitierung der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen gelangte der Spruchsenat zum Schluss, dass das Verhalten der Bw. das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in…