…Abzugsfähigkeit der strittigen Aufwendungen bei den Pensionseinkünften. Diese Auffassung kann nicht geteilt werden, da die ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit der Bw. für den angeführten Verein bestenfalls eine mittelbare Auswirkung auf die Höhe der Pensions(kassen)einkünfte nach sich ziehen kann. Selbst wenn dem genannten Verein eine…
…gibt es und gab es seitens des ÖRK Kärnten keinen Kostenersatz. Im vorliegenden Fall ist eine Unterscheidung der Tätigkeiten (ehrenamtlich oder unselbständig) nicht bzw. nur sehr schwer möglich. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten sind in einem engen Zusammenhang mit den unselbständigen Einkünften zu sehen. Aufwendungen für Fahrten…
…ob eine Erwerbstätigkeit vorliegt, ist nicht die Begabung bzw. das Talent entscheidend, sondern ob eine nachhaltige Tätigkeit gegen Bezahlung gegeben ist. Das Letztere ist aber zufolge des Ausbleibens jedweder (nennenswerter) Einnahmen für das Jahr 2012 zu verneinen. Bloße ehrenamtliche Tätigkeiten, auch wenn diese später einmal…
…dessen Gattin, als Direktorin sowie deren Sohn als Lehrling bzw. Aushilfe), 1998 drei Mitarbeiter (Obmann, Gattin und Sohn) und 1999 vier Mitarbeiter (darunter der Obmann, dessen Gattin sowie deren Sohn) in einem Dienstverhältnis zum Verein gestanden. Die Liste der ehrenamtlichen Mitglieder werde beigelegt. Der Ausbildungsstand…
…seiner Beurteilung in der Berufungsvorentscheidung wohl implizit darauf, dass aus der Tätigkeit der BW für diesen Verein (bisher) keine Einkünfte entstanden sind und auf die vom VwGH bisher dazu ergangene Rechtsprechung zu Werbungskosten im Zusammenhang mit unentgeltlich erbrachten Tätigkeiten bzw. Ehrenämtern. Soweit aus den Akten…
…dass Aufwendungen in Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Funktion bei einer Berufsvereinigung nicht in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen stehen, solche Aufwendungen können nur von allfälligen Funktionärseinkünften abgezogen werden (VwGH 26.7.2000, 2000/14/0084). Da die Kongresse von der Jungen Wirtschaft bzw…
…Bürgerinitiativen freiwillig (ehrenamtlich) und unentgeltlich eine Funktion ausübt (Informationstätigkeit für Sch und H bzw. He), stehen den in dieser Funktion getätigten Aufwendungen keine Einnahmen gegenüber. Da Werbungskosten nur dann vorliegen, wenn Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung im Zusammenhang stehen, und bei der ehrenamtlichen Tätigkeit keine Einkünfte…
…ergibt sich klar aus den von der Berufungswerberin selbst vorgelegten Unterlagen. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Tochter der Berufungswerberin im [Ausbildungszentrum] über fünf Semester kann ebenfalls nicht zu einer Verlängerung des Anspruchszeitraumes führen, ergibt sich doch aus den Erläuternden Bemerkungen zum Budgetbegleitgesetz 2011 (981 der Beilagen…
…auch aus dem Grund nicht, da es sich um eine Dienstwohnung handle. Da der Obfrau laut Vereinsrichtlinien ein Pauschale von 75,00 € monatlich für ehrenamtliche Tätigkeit zustehe, könne ein verbleibender Anteil aus Mitverpflegung als innerhalb dieses Pauschales verbleibend angesehen werden. Die Fiktion der Außenprüfung…
…mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen bekannt geben und die berufliche Notwendigkeit nachweisen. II.) Betreffend "Bewirtungen im Rahmen der Veranstaltungen" 1. Liste der Teilnehmer, die die Seminare besucht haben. 2. Programm, Ort und Dauer der Seminare 3. Wurden diese Seminare entgeltlich oder unentgeltlich durchgeführt…
…In diesem Fall stelle sich auch die Frage nach der Angemessenheit. In keinem einzigen Satz finde sich der Hinweis auf steuerfreie Spesenvergütungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der Randziffer 764 der Vereinsrichtlinien. Die Steuerpflicht des Vereines werde mit den beiden oben angeführten Argumenten begründet…
…1995 hebt ein Steuerpflichtiger selbst seine ehrenamtliche politische Funktion in Vereinen bzw. in einer Teilorganisation einer politischen Partei hervor. Ist die Ausübung des künftigen Berufes jedoch von einem künftigen Wahlakt abhängig und somit ungewiss, sind die Aufwendungen nicht abzugsfähig. Der unmittelbare Zusammenhang der Tätigkeit bzw…
…Vereinigung sei eine gemeinnützige religiöse Vereinigung, deren Hauptzweck die religiöse Betreuung der Muslime in Westösterreich sei. Zu diesem Zweck seien zahlreiche Zweigvereine über ganz Westösterreich verteilt aktiv. Seine Tätigkeit dort sei eine ehrenamtliche Tätigkeit, die sehr großen persönlichen Einsatz erfordere, jedoch keinerlei finanzielle Entschädigung beinhalte…
… 32). Die nunmehr geltend gemachten Aufwendungen werden jedoch nicht durch die ehemalige Tätigkeit als Nationalratsabgeordneter bzw. Obmann der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten veranlasst, sondern sind wegen einer in der Pension, somit nach Beendigung dieser Tätigkeiten ausgeübten ehrenamtlichen Funktion des Bw. angefallen. Es trifft nach…
…Kundenschwund und einen damit verbundenen erheblichen Umsatzeinbruch mit sich, sodass der Berufungswerber auch seine unentgeltliche Tätigkeit als Konsulent Mitte Februar 2009 einstellte. Über all die Jahre hat er seine gesamte Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich ausgeführt und nicht einmal Diäten oder Fahrtspesen udgl. in Rechnung gestellt…
…den Pausen der jeweiligen Seminare geführt bzw. versucht Kontakte mit diesen aufzubauen und für sein Studium zu nutzen. 2. Umschulungskosten: Wie ebenfalls bereits in der Berufung vom 24.32009 ausgeführt, hätte der Berufungswerber beabsichtigt seine bisher betriebene selbstständige Tätigkeit als Vortragender in einer Erwachsenenbildungseinrichtung weiter…
…könne), bzw. darüber aus, wer diese Kosten zu tragen habe. Da diese in eventu anfallenden Kosten vertraglich auf Dritte übergewälzt werden könnten, seien diese wie in der Prognoserechnung geschehen, mit 0 Euro anzusetzen. Die Verwaltungstätigkeit der Mitglieder des Bw. würden ehrenamtlich, dh. unentgeltlich ausgeübt. Somit…
…wird, objektiv gerechtfertigt wäre. Wie bereits erwähnt, ist aus Sicht des die Kapelle vermietenden Bw. für die Untersuchung, ob eine unternehmerische bzw. wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, auch die Höhe der Einnahmen zu berücksichtigen (EuGH 26.9.1996, C-230/94, Rs Enkler). Die vom Bw. vereinnahmten…
…Verein B widmet sich der Betreuung und Unterstützung all jener, die einer persönlichen oder materiellen Hilfe bedürfen. Um diese Tätigkeit weiter zu optimieren, errichten die Stifter hiermit die....Bw.....(in der Folge kurz "Privatstiftung"). 1.3. Die Privatstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige…
…für jedermann zugänglich seien. Die Behauptung, die Begünstigung von Mitgliedern oder Dritten durch satzungsfremde bzw. unangemessen hohe Ausgaben (Gehälter und Honorare) sei unrichtig, da die Höhe der gezahlten Honorare fremdüblich sei. Die Funktionäre seien grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die in Rechnung gestellte Geschäftsführung und pädagogische Leitung…