…Staate besteuert. (2) Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen, das in einem der Vertrgsstaaten liegt, sowie Rechte, die durch Pfandrecht an einem solchen Vermögen gesichert sind oder die auf ihm lasten, werden nur in diesem Staate besteuert. .... (Artikel 4 betrifft Betriebsvermögen) Artikel 5 Für Nachlassvermögen, das nicht…
…in diesem Staate besteuert. (2) Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen, das in einem der Vertragsstaaten liegt, sowie Rechte, die durch Pfandrecht an einem solchen Vermögen gesichert sind oder die auf ihm lasten, werden nur in diesem Staate besteuert. .... Artikel 4 Für Nachlassvermögen, das in einem der…
…ihren Erbantritt ohne Rechtswohltat des Inventars. Laut Vermögenserklärung gehörten zu den Aktiva 41/7788 Miteigentumsanteile an der Liegenschaft in EZ S samt dem damit untrennbar verbundenen Wohnungseigentum an der Eigentumswohnung W. Für dieses im Inland gelegene unbewegliche Nachlassvermögen wurde gegenüber I.B. (im Folgenden: Bw…
…sodass im Gegenstandsfall das Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist. Art. 3 des DBA normiert, dass unbewegliches Nachlassvermögen einschließlich des Zubehörs, das in einem der Vertragsstaaten liegt, nur in diesem Staat besteuert wird. Das DBA weist somit im Gegenstandsfall das Besteuerungsrecht betreffend Erbschaftssteuer hinsichtlich der in Österreich gelegenen…
…ist auf den Gegenstandsfall das Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar. Art. 3 des DBA normiert, dass unbewegliches Nachlassvermögen einschließlich des Zubehörs, das in einem der Vertragsstaaten liegt, nur in diesem Staat besteuert wird. Das DBA weist somit im Gegenstandsfall das Besteuerungsrecht betreffend Erbschaftssteuer hinsichtlich der in Österreich gelegenen…
…Artikel 1 vermieden werden, dass Nachlassvermögen von Erblassern, die zur Zeit ihres Todes in einem der beiden oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz hatten, in beiden Staaten zur Erbschaftsteuer herangezogen wird. Nach Artikel 3 DBA-BRD wird unbewegliches Nachlassvermögen (einschließlich des Zubehörs), das in einem…
…5 regelte, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes nur in einem der Vertragsstaaten seinen Wohnsitz hat, so wird das Nachlassvermögen, - soweit es nicht unter Art. 3 (unbewegliches Nachlassvermögen) oder Art. 4 (Nachlassvermögen, dass dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens dient) fällt -, nur in diesem Staate…
…unbeweglichem Vermögen, dass in einem der Vertragsstaaten liegt, sowie Rechte, die durch Pfandrecht an einem solchen Vermögen gesichert sind oder die auf ihm lasten, nur in diesem Staat versteuert. Artikel 4 trifft Aussagen bezüglich der Besteuerung von gewerblichen Unternehmen. Nach Artikel 5 gilt für Nachlassvermögen…
…zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, BGBl. 1955/220, wird unbewegliches Nachlassvermögen (einschließlich des Zubehörs), das in einem der Vertragsstaaten liegt, nur in diesem Staate besteuert. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Bedenken unter Hinweis auf Tumpel…
…Dieser nachlassgegenständliche Vermögenswert (= unbewegliches Vermögen) ist für die Berechnung der Erbschaftssteuer gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG mit dem 3fachen Einheitswert, ermittelt durch die Bewertungsstelle des zuständigen Lagefinanzamtes, zu bewerten. Ein zukünftiger Verkaufserlös aus der Verwertung des Nachlassvermögens hat daher weder auf die Bemessungsgrundlage noch…
…das Nachlassvermögen, das nicht nach Art. 3 zu behandeln ist, nur in dem Staat besteuert, zu dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen des Erblassers bestanden (Mittelpunkt der Lebensinteressen - vgl. Art. 5 DBA-Deutschland). Im Art. 3 dieses DBA ist geregelt, dass das unbewegliche Nachlassvermögen…
…das Nachlassvermögen, das nicht nach Art. 3 zu behandeln ist, nur in dem Staat besteuert, zu dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen des Erblassers bestanden (Mittelpunkt der Lebensinteressen - vgl. Art. 5 DBA-Deutschland). Im Art. 3 dieses DBA ist geregelt, dass das unbewegliche Nachlassvermögen…
…nachlassgegenständlichen Grundstücke (1/4 des unbeweglichen Nachlassvermögens) an Zahlung statt, ist im Lichte der aufgezeigten höchstgerichtlichen Rechtsprechung zulässig und angemessen. Der Bw. hat zum verfahrensrelevanten Stichtag (Todeszeitpunkt des Erblassers) den Anspruch auf je 3/8 der nachlassgegenständlichen Grundstücke, sowie auf ¼ des beweglichen Nachlassvermögens erworben…
…wies auf die "einheitswertbedingte" Nachlassüberschuldung in Höhe von 9.002,43 € hin. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus: Begräbniskosten gehörten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie seien somit vorrangig aus einem verwertbaren Nachlassvermögen zu bestreiten. Fänden Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiven Deckung…
…der Bw ausgehend vom Erwerb von hfl 1,217.283 die Steuer mit hfl 110.101 vorgeschrieben wurde. Der dortigen Besteuerung war neben dem Nachlassvermögen in den Niederlanden (ua. mehrere Liegenschaften mit Schätzwerten/Verkehrswert) auch das gesamte in Österreich befindliche Vermögen unterworfen und in Gegenüberstellung…
…der Bw ausgehend vom Erwerb von hfl 1,189.271 die Steuer mit hfl 222.679 vorgeschrieben wurde. Der dortigen Besteuerung war neben dem Nachlassvermögen in den Niederlanden (ua. mehrere Liegenschaften mit Schätzwerten/Verkehrswert) auch das gesamte in Österreich befindliche Vermögen unterworfen und in Gegenüberstellung…
…der Bw ausgehend vom Erwerb von hfl 1,189.271 die Steuer mit hfl 226.328 vorgeschrieben wurde. Der dortigen Besteuerung war neben dem Nachlassvermögen in den Niederlanden (ua. mehrere Liegenschaften mit Schätzwerten/Verkehrswert) auch das gesamte in Österreich befindliche Vermögen unterworfen und in Gegenüberstellung…
…ihrem Testament vom 21. September 2005 hat RWB zunächst ihre beiden Kinder EK und CK zu gleichteiligen Erben ihres gesamten Nachlassvermögens eingesetzt. Die letztwillige Verfügung war jedoch wie folgt ausgestaltet: Drittens: Gleichzeitig vermache ich als Vorausvermächtnis meinem Sohn EK ... Kommanditanteile, unbewegliches Vermögen ... mit der Auflage…
…17 .Oktober 2006 setzte F.S. senior testamentarisch seine Tochter S.K. als Universalerbin seines zukünftigen Nachlassvermögens ein und setzte seinen Sohn Ferdinand Seitz junior auf den gesetzlichen Pflichtteil und bestimmte ausdrücklich, dass alle Vorausempfänge auf diesen Pflichtteil anzurechnen sind. Dem Bw, als seinen Schwiegersohn…
…Dezember 2006 zur Abgeltung seines Pflichtteils mit ¼ der erblichen Bankguthaben abgefunden wurde, ist angemessen. Auch die Hingabe von je 1/8 der nachlassgegenständlichen Grundstücke (1/4 des unbeweglichen Nachlassvermögens) an Zahlung statt, ist im Lichte der aufgezeigten höchstgerichtlichen Rechtsprechung, zulässig und angemessen. J.K…