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UFSL RV/1195-L/06Keine Beschränkung der Gesellschafterhaftung gegenüber Dritten durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2007

…Eine beglaubigte Musterzeichnung wird beim zuständigen Firmenbuch bei der Gesellschaftsgründung hinterlegt. Im Innenverhältnis haftet Herr R Herrn Mag.B für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. § 13 Haftung Obwohl die Haftung der Gesellschafter nach außen persönlich, unbeschränkt und solidarisch besteht, wird im Innenverhältnis jedoch vereinbart, dass Schäden…

UFSW RV/4605-W/02Haftung eines bereits zuvor ausgeschiedenen Gesellschafters trotz zivilrechtlicher Vereinbarung hinsichtlich dessen Schad- und Klagloshaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003

…zwingende Bestimmung des § 128 HGB, wonach die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter Dritten gegenüber nicht ausgeschlossen werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.4.2000, 2000/14/0043) für die Verwirklichung des Haftungstatbestandes nicht entscheidend, ob der Bw. mit dem verbleibenden Gesellschafter…

UFSW RV/0345-W/06Höhe der Haftungsprämie an den Komplementär
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2010Teil 1/2

…eine an sich unbeschränkte Haftung für alle Verbindlichkeiten durch das Stammkapital der GmbH gerade wieder beschränkt werde. Eine solche Rechnung ist daher nur dann angebracht, wenn ein sehr- großes Eigenkapital für vergleichsweise viel niedrigere Verbindlichkeiten hafte und daher die an sich unbeschränkte Haftung mit dem…

UFSW RV/0301-W/02Haftungsübernahme für Schulden einer personell verflochtenen Personengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…keines weiteren Rechtsgeschäftes bedurft hätte, um die Bank in die Lage zu versetzen, anderes Betriebsvermögen zur Haftung heranzuziehen. Da die Gesellschafterinnen von vornherein eine unbeschränkte Haftung mit ihrem gesamten Privat- aber auch Betriebsvermögen eingegangen seien, hätte es keiner weiteren Vereinbarung bedurft, um die Bank in…

UFSW RV/0211-W/03Verschulden am Abgabenausfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2004

…und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Die Gesellschafter der OEG haften den Gläubigern der Gesellschaft als Gesamtschuldner persönlich, unbeschränkt und unmittelbar …

UFSW RV/1260-W/10Stattgabe einer Berufung gegen die Vorschreibung der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG 1957, weil keine Beurkundung eines Rechtsgeschäftes vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2013

…Erwerbsgesellschaftengesetz) die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die Kommanditgesellschaft gegolten. Im Sinne des § 161 UGB entspricht die unbeschränkte Haftung des Komplementärs (persönlich haftende Gesellschafter) einer KG (vormals auch KEG) voll und ganz derjenigen des OG-Gesellschafters gemäß §§ 128,129 UGB…

UFSW RV/0783-W/05Verträge zwischen nahen Angehörigen; Familienmitglieder (teilweise minderjährige Kinder) als Kommanditisten einer KEG, Rechtsfähigkeit einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2006

…seien. Herr S.H. sei gegenüber seinen Kindern zur Leistung eines angemessenen Unterhaltes verpflichtet. In der Aufteilung der Einkünfte werde weder das Risiko der unbeschränkten Haftung des S.H. noch die Tatsache, dass die Erzielung der Einkünfte - nahezu ausschließlich - seine persönliche Arbeitsleistung erforderlich ist, berücksichtigt…

UFSS RV/0107-S/04Gewinnverteilung bei einer Familiengesellschaft (KEG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2010

…bestehenden Kundenkontakte seien von wesentlicher Bedeutung bei der wirtschaftlichen Gewichtung der Gewinnverteilung. Mit dem korrigierten Schlüssel von 90 zu 10 werde auch die unbeschränkte Haftung als Komplementärin sowie alle sonstigen Tätigkeiten von AX berücksichtigt. Wenn als wesentlicher Teil der Tätigkeit von AX der Telefondienst angeführt…

UFSW RV/0773-W/02Steuerbefreiung für Umsätze eines Untervertreters eines Versicherungsmaklers gemäß § 6 Abs 1 Z 13 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.11.2007Teil 1/2

…Eingabe vom 13. Juli 2007 sei mit der Übernahme von derart umfangreichen Maklertätigkeiten ein erhöhtes Haftungsrisiko für den Fall von Fehlern verbunden gewesen. Dr.S. und E.H. hätten persönlich unbeschränkt gehaftet. Um die persönliche und unbeschränkte Haftung der natürlichen Personen auszuschalten, sei die Bw…

UFSW RV/2145-W/05Bürgschaftszahlungen für Betriebskredite eines Gesellschafter-Geschäftsführers stellen keine Betriebsausgaben dar. Hingegen berechtigen Zahlungen die in direktem Zusammenhang mit der (ehemaligen) Geschäftsführung stehen u.U. zum Abzug als (nachträgliche) Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.06.2007

…andererseits Betriebskredite der JL (Bank Austria, Volksbank Tullnerfeld) vorliegen würden, für die er eine unbeschränkte persönliche Haftung übernommen habe (Anmerkung: auch über die B wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes vom 15.6.1998 Konkurs eröffnet). Die Zahlung des Bw. an die oben genannten Kreditinstitute erfolgte…

UFSL RV/0995-L/05Haftung des Komplementärs einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2006

…unbeschränkt und unmittelbar (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 153). Der Berufungswerber war seit der Gründung der primärschuldnerischen Gesellschaft deren alleiniger Komplementär. Allein damit sind die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die persönliche, unbeschränkte und unmittelbare Haftung für die Gesellschaftsschulden erfüllt. Für die Haftung des Komplementärs ist nicht entscheidend…

UFSI RV/0091-I/06Geltendmachung der beschränkten Haftung bei einer bedingten Erbserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2006

…über die Aktualisierung des bis dahin potenziellen Abgabenanspruches allein aufgrund der Abgabenvorschriften abzusprechen haben. Der Umfang des Einstehenmüssens, die unbeschränkte oder beschränkte "Haftung" der Erben ist eine zivilrechtliche Folge zivilrechtlicher Positionen, über die materiell abzusprechen einem abgabenrechtlichen (auf Verwirklichung des Abgabenrechtes gerichteten) Bescheid nicht zukommt…

UFSW RV/0965-W/12Haftung gemäß § 11 BAO, lange Zeit zwischen Rechtskraft der Strafentscheidung und Erlassung des Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…BAO handelt es sich allerdings um eine unbeschränkte Primärhaftung, bei der der Finanzstraftäter (und andere an der Tat Beteiligte) für den Betrag haften, um den die Abgaben verkürzt wurden. Entgegen der Darstellung des Bw. ist es daher für die Geltendmachung der gegenständlichen Haftung nicht Voraussetzung…

UFSW RV/2762-W/09Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…71 und die Verspätungszuschläge 2/2002 in Höhe von € 179,11 und 4/2002 in Höhe von € 59,52 Folge gegeben und der angefochtene Bescheid diesbezüglich aufgehoben. Bezüglich der Haftung für die Umsatzsteuer 2-7/2002 in Höhe von € 145.871,52…

UFSW RV/2375-W/07Haftungsbescheid nach einem Finanzstrafverfahren, Einstellung des Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2010

…feststellen zu können, ob eine Haftung nach § 11 BAO ausgesprochen werden könne. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Juni 2007 abgewiesen und der Haftungszeitraum auf Oktober 2001 berichtigt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Haftung gemäß § 11 BAO eine unbeschränkte Primärhaftung sei. Sie knüpfe…

UFSG RV/0080-G/06Haftung für Abzugsteuer gem. §§ 98 ff EStG, beschränkte Steuerpflicht für Vortragende, gewöhnlicher Aufenthalt länger als 6 Monate, Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2009

…§ 98 EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht unterliegen würden. Dabei sei es gleichgültig, ob selbständige, nichtselbständige oder gewerbliche Einkünfte vorlägen. Unbeschränkt steuerpflichtig seien gem. § 1 Abs. 2 EStG jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hätten. Es müsse im Inland somit…

UFSI RV/0153-I/04Akzessorietät der Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006

…zog das Finanzamt den Bw. gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der GmbH betreffend Körperschaftsteuer 1999 (1.049,62 €), Körperschaftsteuer 2000 (1.749,96 €) und Körperschaftsteuer 2001 (1.312,47 €) heran. Begründend führte das Finanzamt dazu aus, der Bw…

UFSK RV/0001-K/10Haftung nach § 11 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

…Ritz, BAO4, § 11 Tz 1, mit Hinweis auf Kopecky, Die Haftung im österreichischem Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach§ 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Zunächst ist festzuhalten…

UFSW RV/1034-W/12Haftung gemäß § 11 BAO - Einwendungen des Fehlens liquider Mittel und der Gläubigergleichbehandlung nicht tatbestandsrelevant.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2012

…Strafverfügung ist am 18. Jänner 2010 in Rechtskraft erwachsen. Bei der Haftung gemäß § 11 BAO handelt es sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Einzige Tatbestandsvoraussetzung dieser Haftung ist die rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens, welche im gegenständlichen Fall…

UFSW RV/2301-W/11Haftung nach § 11 BAO; teilweise Stattgabe wegen lange verstrichtener Zeit zwischen Abschluss des Strafverfahrens und Erlassung des Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012

…nicht entgegen, dass § 11 BAO als unbeschränkte Primärhaftung und nicht als Ausfallshaftung wie § 9 BAO angesehen werde, weil § 11 BAO die Haftung für "den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden" vorsehe - gerade eine solche Verkürzung sei jedoch nicht wegen des Finanzvergehens eingetreten, weil sie…