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908 Treffer126 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0959-W/04Studienbehinderung wegen Krankheit bzw. Behinderung (Taubheit auf einem Ohr)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2004

…besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Der Nachweiszeitraum kann durch den Eintritt eines unabwendbaren oder unvorhergesehenen Ereignisses, z.B. einer…

UFSW RV/0442-W/08Anmeldungsprobleme für eine Prüfung stellen kein unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis dar, wenn dies eine Mehrzahl von Studenten betrifft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

…Studienplatz bedeutet hätte. Die Bw. wendet ein, dass in der fehlenden Zulassung zur Prüfung ein unabwendbares bzw. unabsehbares Ereignis zu erblicken sei. Dazu ist auszuführen, dass ein unabwendbares Ereignis im Regelfall eine Krankheit, Pflege eines Kindes oder nachgewiesenes Auslandsstudium, in Ausnahmefällen aber auch eine individuelle…

UFSG RV/0777-G/10Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2013

…sie sei es nicht absehbar gewesen, ob im laufenden Kalenderjahr Umsätze anfallen würden oder nicht. Damit macht sie das Vorliegen von Rechtsunkenntnis bzw. eines Rechtsirrtums als unabwendbares bzw. unvorhergesehenes Ereignis geltend. Dass für ausländische Unternehmer ohne Sitz oder Inlandsbetriebsstätte, die im Inland keine Umsätze erzielen…

UFSW RV/2802-W/02Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vertreterwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.06.2003

…zwar grundsätzlich ein unabwendbares bzw. unvorhergesehenes Ereignis iS des § 308 BAO darstellen. Der von der Bw. als unüblich lang glaubhaft gemachte Postweg betrifft die Zeitspanne, die das Poststück von der Kanzlei der "alten" steuerlichen Vertretung der Bw. zur Bw. benötigte. Dieses Ereignis kann aber im…

UFSW RV/0102-W/08Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die vorübergehend im Keller verwahrten steuerlich relevanten Aufzeichnungen monatelang nicht aufgefunden werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2009

…Keller zwischengelagert wurde, insoweit Bedeutung zu, als das durch das "Vergessen" bzw. "Nichterinnern" verursachte Nichtauffinden der Unterlagen (und nicht der Wasserrohrbruch) das die Fristversäumung verursachende Ereignis darstellt. Insofern liegt aber nach Ansicht des UFS kein unabwendbares bzw. unvorhergesehenes Ereignis iSd § 308 BAO vor, zumal dem…

UFSG RV/0458-G/121. Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme wegen Verspätung 2. (Vermeintlich) unrichtige Einstufung von Einkünften allein kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2012

…Einbringung eines Wiederaufnahmsantrages Abstand genommen. Es liegt daher auf Seiten der Bw. weder ein unabwendbares bzw. unvorhersehbares Ereignis noch ein bloß minderer Grad des Versehens vor. Der Vollständigkeit halber sei im Folgenden darauf verwiesen, dass dem gegenständlichen Antrag der Bw. selbst im Falle seiner rechtzeitigen…

UFSF RV/0031-F/04Studienverlängerung, Studienbehinderung, unabwendbares Ereignis, unvorhergesehenes Ereignis, ohne Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2004

…kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 im Ausmaß von drei Monaten vor, das zur Verlängerung des Familienbeihilfenbezuges um ein Semester führen kann. Dem Argument des Sohnes des Bw., die Anmeldefristen betreffend die als Ersatz angebotenen Lehrveranstaltungen wären bereits abgelaufen gewesen bzw…

UFSL FSRV/0019-L/07Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Versäumung der Frist für einen Einspruch gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.11.2007

…zumindest glaubhaft zu machen, dass der in Rede stehende Einspruch tatsächlich rechtzeitig der Post übergeben worden ist, ist doch wesentliche Voraussetzung für den Eintritt des von ihm behaupteten (unabwendbaren bzw. unvorhergesehenen) Ereignisses, nämlich dass das Schriftstück am Postweg verloren gegangen ist, dass dieses zur Post…

UFSW RV/0543-W/09Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2010

…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…

UFSZ3K ZRV/0048-Z3K/05Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.07.2005

…in den Spalt zwischen dem Aktenschrank und der dahinter befindlichen Wand gerutscht. Der gegenständliche Vorfall stelle bei Dr. FF ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis dar, das ihn an der Einbringung einer Beschwerde gegen die in Rede stehende Berufungsvorentscheidung gehindert habe. Das Versäumnis sei am 25…

UFSG RV/0011-G/09Wiedereinsetzung des Verfahrens, geänderte Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2009

…Änderung einer Rechtsauslegung mittels Erlass (Umsatzsteuerrichtlinien) oder der Rechtsprechung durch den unabhängigen Finanzsenat bzw. die erstmalige Klärung eines Rechtsproblems durch den Verwaltungsgerichtshof stellt aber weder ein unabwendbares noch ein unvorhergesehenes Ereignis im Sinne dieser Gesetzesstelle dar. Ein Ereignis liegt schon nach dem Wortlaut im Tatsächlichen…

UFSG RV/0216-G/03Verspätet eingebrachte Berufung und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2003

… 308 Abs. 1 BAO im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass im gegenständlichen Fall weder ein unabwendbares noch unvorhergesehenes Ereignis vorliege, das eine Wiedereinsetzung rechtfertigen könne. Weiters wurde die Berufung mit Bescheid als verspätet zurückgewiesen, da diese nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Gegen die Abweisung…

UFSG RV/0092-G/04Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2004

…Oktober 2003 hat das Finanzamt den Wiedereinsetzungsantrag abgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass dem Antrag das Vorliegen eines - gesetzlich geforderten - unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses nicht entnommen werden könne. Im Übrigen liege nicht bloß ein leicht fahrlässiges Verschulden vor und sei das Verschulden des…

UFSW RV/0077-W/061.) Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung des Bescheides gemäß § 299 BAO, da verspätet eingebracht 2.) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO nur möglich bei tatsächlicher Versäumung einer Frist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2007

…dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Ereignis im Sinne des…

UFSW RV/2111-W/06Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist, Haftungsbescheid nicht dem Vertreter zugestellt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2006

…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…

UFSW RV/0324-W/12Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn kein unvorhergesehenes Ereignis und kein bloß minderer Grad des Versehens vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2012

…eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses unverschuldet versäumt und binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der zuständigen Abgabenbehörde den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einbringt. Mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum des Arbeitgebers bzw. steuerlichen Vertreters sind nicht als ein unvorhergesehenes…

UFSF RV/0047-F/10Unvorhergesehenes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012

…oder nur leicht fahrlässig im Sinne des § 1332 ABGB bzw nicht auffallend sorglos verschuldet unvorhergesehen oder unabwendbar eintretendes Ereignis nichts unternehmen kann, wegen der prozessualen Folgen dieses Ereignisses die Prüfung ihres materiellen Anspruchs verweigert wird. Tatsache ist, dass ich unverschuldet in die Situation gekommen bin…

UFSL FSRV/0085-L/10Wiedereinzusetzendes Verfahren wegen bestimmungswidriger Verwendung von steuerbegünstigtem Gasöl durch einen ehemaligen Transportunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)05.04.2011

…die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen. Dass dem Beschuldigten oder dem Nebenbeteiligten ein…

UFSL FSRV/0012-L/06Beschwerde gegen die Abweisung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen groben Verschuldens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.09.2006

…gemäß § 167 FinStrG als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass in der Aktenlage bzw. in den im Antrag als Gründe für die Fristversäumnis iSd. § 145 Abs. 1 FinStrG vorgebrachten Sachverhalt kein unvorhergesehenes bzw. unanwendbares Ereignis bzw. ein, der beantragten Verfahrensmaßnahme der…

UFSK RV/0145-K/08Überschreitung der vorgesehenen Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein…