…besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Der Nachweiszeitraum kann durch den Eintritt eines unabwendbaren oder unvorhergesehenen Ereignisses, z.B. einer…
…Studienplatz bedeutet hätte. Die Bw. wendet ein, dass in der fehlenden Zulassung zur Prüfung ein unabwendbares bzw. unabsehbares Ereignis zu erblicken sei. Dazu ist auszuführen, dass ein unabwendbares Ereignis im Regelfall eine Krankheit, Pflege eines Kindes oder nachgewiesenes Auslandsstudium, in Ausnahmefällen aber auch eine individuelle…
…sie sei es nicht absehbar gewesen, ob im laufenden Kalenderjahr Umsätze anfallen würden oder nicht. Damit macht sie das Vorliegen von Rechtsunkenntnis bzw. eines Rechtsirrtums als unabwendbares bzw. unvorhergesehenes Ereignis geltend. Dass für ausländische Unternehmer ohne Sitz oder Inlandsbetriebsstätte, die im Inland keine Umsätze erzielen…
…zwar grundsätzlich ein unabwendbares bzw. unvorhergesehenes Ereignis iS des § 308 BAO darstellen. Der von der Bw. als unüblich lang glaubhaft gemachte Postweg betrifft die Zeitspanne, die das Poststück von der Kanzlei der "alten" steuerlichen Vertretung der Bw. zur Bw. benötigte. Dieses Ereignis kann aber im…
…Keller zwischengelagert wurde, insoweit Bedeutung zu, als das durch das "Vergessen" bzw. "Nichterinnern" verursachte Nichtauffinden der Unterlagen (und nicht der Wasserrohrbruch) das die Fristversäumung verursachende Ereignis darstellt. Insofern liegt aber nach Ansicht des UFS kein unabwendbares bzw. unvorhergesehenes Ereignis iSd § 308 BAO vor, zumal dem…
…Einbringung eines Wiederaufnahmsantrages Abstand genommen. Es liegt daher auf Seiten der Bw. weder ein unabwendbares bzw. unvorhersehbares Ereignis noch ein bloß minderer Grad des Versehens vor. Der Vollständigkeit halber sei im Folgenden darauf verwiesen, dass dem gegenständlichen Antrag der Bw. selbst im Falle seiner rechtzeitigen…
…kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 im Ausmaß von drei Monaten vor, das zur Verlängerung des Familienbeihilfenbezuges um ein Semester führen kann. Dem Argument des Sohnes des Bw., die Anmeldefristen betreffend die als Ersatz angebotenen Lehrveranstaltungen wären bereits abgelaufen gewesen bzw…
…zumindest glaubhaft zu machen, dass der in Rede stehende Einspruch tatsächlich rechtzeitig der Post übergeben worden ist, ist doch wesentliche Voraussetzung für den Eintritt des von ihm behaupteten (unabwendbaren bzw. unvorhergesehenen) Ereignisses, nämlich dass das Schriftstück am Postweg verloren gegangen ist, dass dieses zur Post…
…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…in den Spalt zwischen dem Aktenschrank und der dahinter befindlichen Wand gerutscht. Der gegenständliche Vorfall stelle bei Dr. FF ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis dar, das ihn an der Einbringung einer Beschwerde gegen die in Rede stehende Berufungsvorentscheidung gehindert habe. Das Versäumnis sei am 25…
…Änderung einer Rechtsauslegung mittels Erlass (Umsatzsteuerrichtlinien) oder der Rechtsprechung durch den unabhängigen Finanzsenat bzw. die erstmalige Klärung eines Rechtsproblems durch den Verwaltungsgerichtshof stellt aber weder ein unabwendbares noch ein unvorhergesehenes Ereignis im Sinne dieser Gesetzesstelle dar. Ein Ereignis liegt schon nach dem Wortlaut im Tatsächlichen…
… 308 Abs. 1 BAO im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass im gegenständlichen Fall weder ein unabwendbares noch unvorhergesehenes Ereignis vorliege, das eine Wiedereinsetzung rechtfertigen könne. Weiters wurde die Berufung mit Bescheid als verspätet zurückgewiesen, da diese nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Gegen die Abweisung…
…Oktober 2003 hat das Finanzamt den Wiedereinsetzungsantrag abgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass dem Antrag das Vorliegen eines - gesetzlich geforderten - unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses nicht entnommen werden könne. Im Übrigen liege nicht bloß ein leicht fahrlässiges Verschulden vor und sei das Verschulden des…
…dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Ereignis im Sinne des…
…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses unverschuldet versäumt und binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der zuständigen Abgabenbehörde den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einbringt. Mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum des Arbeitgebers bzw. steuerlichen Vertreters sind nicht als ein unvorhergesehenes…
…oder nur leicht fahrlässig im Sinne des § 1332 ABGB bzw nicht auffallend sorglos verschuldet unvorhergesehen oder unabwendbar eintretendes Ereignis nichts unternehmen kann, wegen der prozessualen Folgen dieses Ereignisses die Prüfung ihres materiellen Anspruchs verweigert wird. Tatsache ist, dass ich unverschuldet in die Situation gekommen bin…
…die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen. Dass dem Beschuldigten oder dem Nebenbeteiligten ein…
…gemäß § 167 FinStrG als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass in der Aktenlage bzw. in den im Antrag als Gründe für die Fristversäumnis iSd. § 145 Abs. 1 FinStrG vorgebrachten Sachverhalt kein unvorhergesehenes bzw. unanwendbares Ereignis bzw. ein, der beantragten Verfahrensmaßnahme der…
…Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein…