…Rechte und Pflichten eindeutig festzulegen. Das von der Berufungswerberin angesprochene, ihr von Bekannten und Freunden eingeräumte, übliche Gastrecht, unterscheidet sich doch sehr klar vom Berufungssachverhalt und ist folglich nicht geeignet die Fremdüblichkeit der Vertragsgestaltung zu beweisen. Andere (konkrete) Hinweise, warum dieser Passus fremdüblich sein soll…
…vorläge. Im vorliegenden Beschwerdefall fehlt es an einer nach außen zum Ausdruck kommenden, fremdüblichen Vertragsgestaltung, da üblicherweise zumindest Art und Umfang der Leistungserbringung sowie der Zeitpunkt der Verrechnung schriftlich fixiert werden. Völlig unüblich erscheint ferner, dass die Z GmbH - tatsächlich in der Person des Bf…
…und keine unübliche Gestaltung vorliegt und durch Erstellung eines Verkehrswertgutachtens, die Verschiebung von stillen Reserven verhindert worden ist. Damit sind die Kriterien der "Nahen-Angehörigen-Judikatur" bzw. der Fremdüblichkeit erfüllt, die Einlagen sind nicht als verdecktes Kapital anzusehen und es liegen keine ungewöhnlichen Vertragsgestaltungen vor…
…an sich unüblich und wurden ja auch Absprachen über die Entrichtung des Kaufpreises unter Vorabanrechnung der erwarteten KESt-Gutschrift getroffen. Da sich Banken aufgrund ihrer spezifischen Geschäftstätigkeit regelmäßig gegen Risiken absichern, erscheint es auch bei den gegenständlichen Geschäften nicht unzumutbar, mit Hilfe von Vertragsgestaltungen eine…
…an sich unüblich und wurden ja auch Absprachen über die Entrichtung des Kaufpreises unter Vorabanrechnung der erwarteten KESt-Gutschrift getroffen. Da sich Banken aufgrund ihrer spezifischen Geschäftstätigkeit regelmäßig gegen Risiken absichern, erscheint es auch bei den gegenständlichen Geschäften nicht unzumutbar, mit Hilfe von Vertragsgestaltungen eine…
…regelmäßig gegen Risiken absichern, erscheint es auch bei den gegenständlichen Geschäften nicht unzumutbar, mit Hilfe von Vertragsgestaltungen eine Risikolimitierung zu erreichen, zumal in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken Schad- und Klaglosstellungen für abgabenrechtliche Haftungsinanspruchnahmen nicht unüblich sind. Dazu kommt, dass die Bw. bei den gegenständlichen…
…der wahre wirtschaftliche Gehalt der Leistungsbeziehungen der rechtlichen Würdigung zugrunde zu legen. Die relevanten abgabenrechtlichen Vorschriften stellen nicht auf die zivilrechtliche Gestaltung ab. Bei unklaren Vertragsgestaltungen hat derjenige zur Aufklärung beizutragen, der sich daruf beruft (VwGH 29.6.1995, 93/15/0115). Vorweg wird festgehalten: …
…Diese Art der Abwicklung habe allerdings ausschließlich gebührenrechtliche Gründe. Bis zur Novellierung des Gebührengesetzes sei der Kreditauftrag gebührenfrei gewesen und habe somit ein legales Mittel zur Gebührenvermeidung dargestellt. Auch die kontomäßige Abwicklung sei nicht als unüblich anzusehen. Das seitens der Betriebsprüfung angeführte Konto der P…
…Der Einwand, es sei Risikokapital zur Verfügung gestellt worden, überzeuge nicht, da die GmbH doch mit einer Eigenkapitalquote von 25 % über eine übliche Ausstattung mit Eigenmitteln verfüge. In der gegebenen Situation hätten die Gesellschafter Eigenkapital zugeführt, mit der Konsequenz, dass bei den Banken hierfür allenfalls…
…Übernahme von Personal aus dem Einzelunternehmen ab Juni 1997, Anschaffung einer EDV-Anlage im Jahr 1997; - fremdunübliche Vertragsgestaltungen (Verrechnung von Fremdleistungen durch das EU), behauptete Leistungserbringungen in Millionenhöhe seien nicht bezahlt worden (Erfassung als Rückstellungen); - Übernahme von Finanzierungen mangels Bank-Liquidität durch das EU. Die…
…umso mehr, als es beim Haftungspflichtigen selbst gelegen ist, mit Hilfe von Vertragsgestaltungen eine Risikolimitierung zu erreichen und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken Schad- und Klaglosstellungen für abgabenrechtliche Haftungsinanspruchnahmen nicht unüblich sind. Nachdem bei den vorliegenden Konstellationen einem Wertpapierkäufer bedenklich erscheinen musste, dass die…
…umso mehr, als es beim Haftungspflichtigen selbst gelegen ist, mit Hilfe von Vertragsgestaltungen eine Risikolimitierung zu erreichen und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken Schad- und Klaglosstellungen für abgabenrechtliche Haftungsinanspruchnahmen nicht unüblich sind. Nachdem bei den vorliegenden Konstellationen einem Wertpapierkäufer bedenklich erscheinen musste, dass die…
…derartige Vertragsgestaltungen wären im Familienkreis durchaus üblich (welche Auffassung im Übrigen auch vom Berufungssenat geteilt wird), vermag für (hier: erbschafts-) steuerliche Zwecke eine in allen Belangen zwischen einander Fremden übliche Vorgangsweise eben gerade nicht zu ersetzen. Selbst wenn man also - was aber aus den oben…
…Verwendung des Geschäftspapieres des Einzelunternehmens - Ergänzung "GmbH"), Übernahme von Personal aus dem Einzelunternehmen ab Juni 1997, Anschaffung einer EDV-Anlage im Jahr 1997, -- fremdunübliche Vertragsgestaltungen (Verrechnung von Fremdleistungen durch das Einzelunternehmen), behauptete Leistungserbringungen in Millionenhöhe wurden nicht bezahlt (Erfassung als Rückstellungen!), -- Übernahme von Finanzierungen mangels…
…kann; dies ist vollkommen unrichtig. Die mündliche Vereinbarung im Juli 2003 ist im vollen Inhalt gültig. Zum Beweis können jederzeit die Gesellschafter der P KEG befragt werden. Es entspricht auch üblichen Vertragsgestaltungen, dass mit einem "Nichtfamilienmitglied" einer Dienstnehmerin, eine entsprechende mündliche Vereinbarung geschlossen wird. 3…
…Laufzeit, Wertsicherung etc. Aufgrund einer anfänglich unsicheren Projektierung sei die Einforderung der Mietzahlungen zögerlich erfolgt. Es seien jedoch keine unüblichen Änderungen an der Mietzinshöhe vorgenommen worden. Bei der Vermietung Straße/Nr, Ort handle es sich um eine steuerrechtlich relevante Einkunftsquelle, was anhand der der Berufung…
…c. Die Bw. bestreitet sowohl das Vorliegen "privater Aufwendungen", als auch das Vorliegen von Liebhaberei, einer nicht fremdüblichen Miete und behauptet die Fremdüblichkeit der Vertragsgestaltungen. 2. a. Erhebungen zum Vorliegen eines Missbrauches wurden nicht durchgeführt, sodass darauf in der Berufungsentscheidung nicht einzugehen war. b. Soweit…
…war, angeblich bezahlten Beträge gibt wurde damit erklärt, dass diese Beträge bar vereinnahmt wurden. Dieser Umstand stellt sich als derart unüblich dar, dass ohne weitere Nachweisführung das Vorliegen einer im Inland getätigten steuerpflichtigen "Treibstofflieferung" nicht gegeben ist. Aus der vorgelegten Aufstellung der Tankabrechnungen geht hervor…
…einen Übergang der Forderungen (inklusive Umsatzsteuer) gegen die Berufungswerberin zur Folge gehabt. Es sei offensichtlich beim Abschluss der Zessionsvereinbarung unterlassen worden, durch entsprechende Vertragsgestaltungen vorzusorgen, dass auch im Falle einer Änderung der Verhältnisse, wenn diese bei Aufwendung entsprechender Sorgfalt als nicht unvorhersehbar zu werten seien…
…wäre es daher an ihr gelegen, mit Hilfe von Vertragsgestaltungen eine Risikolimitierung zu erreichen, zumal in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken Schad- und Klaglosstellungen für abgabenrechtliche Haftungsinanspruchnahmen nicht unüblich sind. Gesamthaft gesehen ist damit ein durch die Erlassaussagen begründeter, im Zuge der Ermessensübung zu berücksichtigender…