…Nicht der Verwendungszweck im Einzelfall sei entscheidend, sondern der Zweck, dem das Fahrzeug nach seiner typischen Beschaffenheit und Bauart von Vornherein und allgemein zu dienen bestimmt sei (wobei der Betriebsprüfer auf UStR 2000, Rz 1932, verwies). Zur amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens wird im Betriebsprüfungsbericht Folgendes…
…ff) sei das Vorliegen eines Personenkraftwagens unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen (VwGH 16.12.1980, 1681,2817,2818/80). Dabei komme es auf die typische Beschaffenheit, Bauart und Ausstattung des Fahrzeuges an. Die Richtlinien würden von einer nicht auf den Einzelfall abstellenden Betrachtung ausgehen. Selbst…
…an und zwar nicht auf den Verwendungszweck im Einzelfall, sondern auf den Zweck, dem das Kraftfahrzeug nach seiner typischen Beschaffenheit und Bauart von vorneherein und allgemein zu dienen bestimmt ist (VwGH vom 14.9.1992, 92/15/0139). 4. In der Rechtsprechung des BFH - die…
…nur in jenen besonderen Fällen vor, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die - wie im Berufungsfall die obgenannten Rollstuhlgelkissen - wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Dies gilt im Übrigen auch…
…Finanzamt zur Ansicht, dass die geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung in Höhe von 590,-- S für eine schwarze Krawatte keine Aufwendungen für typische Berufskleidung darstellen würden und daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig wären. Gegen den entsprechenden Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 vom 14. Mai 2002…
…2002, 98/14/0219). Bei der von der Bw. beruflich verwendeten Kleidung handelt es sich um solche Kleidungsstücke, die sich ihrer objektiven Beschaffenheit nach nicht von Kleidung unterscheiden lassen, die üblicherweise im Rahmen der privaten Lebensführung Verwendung findet. Lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem…
…gebracht werden. Es handelt sich um keine typische Berufskleidung, weil diese auch im Rahmen der privaten Lebensführung (Schisport, Sport) und in der Freizeit verwendet werden kann. Da sich die strittige Sportbekleidung des Bw. ihrer objektiven Beschaffenheit nach nicht von solcher Bekleidung unterscheiden lässt, wie sie…
…darauf hingewiesen, dass Kosten für normale Kleidung gemäß § 20 EStG zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören würden, auch wenn die Kleidung ausschließlich während der Dienstzeit getragen werde. Nur typische Berufskleidung (z.B. Schlosseranzug, Fleischerschürze, Ärztemantel) führe zu Betriebsausgaben. In der Beantwortung vom 24. August…
…362,25. Mit Bescheid betreffend Einkommensteuer 2010 wurden die angeführten Aufwendungen mit der Begründung nicht anerkannt, dass es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung nicht um solche für typische Berufskleidung handelt. Die Ausgaben seien daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Mit Schriftsatz vom 19…
…eindeutig mehr als Geländefahrzeug konzipiert ist, entspricht der H2 mehr den Komfort- und Modeansprüchen. [Grafik] [Grafik] Da das gegenständliche Fahrzeug -wie bereits aufgezeigt wurde- nach seiner wirtschaftlichen Zweckbestimmung aufgrund seiner typischen Beschaffenheit und Bauart im Allgemeinen der Personenbeförderung dient, liegt nach der Rechtsprechung des VwGH…
…a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat. Sie gilt auch für eine vollständige oder fertige oder nach den vorstehenden Bestimmungen dieser Vorschrift…
…13. Oktober 2010 und vom 20. Dezember 2010 wurden die Berufungen im Wesentlichen mit folgender Begründung abgewiesen: 1) Sport- und Bergschuhe Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausführe, seien nur Aufwendungen für typische Berufskleidung als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 abzugsfähig…
…aufzuzeigen: Entscheidend ist, dass sich die vom Berufungswerber verwendete Bekleidung ihrer objektiven Beschaffenheit nach unstrittig nicht von solcher Bekleidung unterscheiden lässt, wie sie üblicherweise im Rahmen der privaten Lebensführung Verwendung findet. Solcherart kann von einer typischen Berufskleidung nicht gesprochen werden. Ergänzend wird angemerkt, dass die…
…51 EURO als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt berücksichtigte lediglich Werbungskosten in Höhe von 4.042,38 EURO mit der Begründung, dass bei den Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) es sich nicht um solche für typische Berufskleidung handeln würde. Kosten für eine Studienreise, deren Gegenstand ein Mischprogramm…
…errechnete. Die Errichtung eines Balkonanbaues, der keine spezifisch nur für Behinderte geeignete Beschaffenheit oder individuelle Gebrauchsmöglichkeit habe, sowie die damit zusammenhängende Adaptierung des Eigenheimes, seien geradezu typische Fälle einer Vermögensumschichtung, die auch bei einer Schwerstbehinderten nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wären. Innerhalb der Frist des …
…Juli 2009, wobei zu den Abweichungen von den beantragten Werbungskosten darauf verwiesen wurde, dass es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) nicht um typische Berufskleidung handle und die Ausgaben daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig seien. Hinsichtlich der Abweichungen bei der AfA, Zubehör…
…Oktober 2010 wurde lediglich der Abzug von Werbungskosten für Fachliteratur in Höhe von € 148,82 berücksichtigt. Die Bescheidbegründung lautet: "Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) handelt es sich nicht um solche für typische Berufskleidung. Die Ausgaben sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig…
…des Art.1 Zi.5 ZK-DVO: Darnach entstehe, wenn zur Erlangung einer zollrechtlichen Bestimmung anzumeldende Nichtgemeinschaftswaren in der Anmeldung hinsichtlich ihrer Art (tarifarischen Beschaffenheit) in eine unrichtige Warennummer eingereiht und dieser Fehler nicht vor der Überlassung aufgedeckt würde, mit dem Verlassen des Amtsplatzes bzw…
…auslösen würden. Die von einem Turnlehrer beruflich verwendete Sportbekleidung (hier: Sportschuhe) lässt sich ihrer objektiven Beschaffenheit nach nicht von solcher Bekleidung unterscheiden, wie sie üblicherweise im Rahmen der privaten Lebensführung Verwendung findet. Solcherart kann aber von einer typischen Berufskleidung nicht gesprochen werden. Hallensportschuhe bzw. Trainingslaufschuhe…
…und Mietverlängerungsoption für die Zurechnung unerheblich. (2) Von Spezialleasing sei insbesondere dann auszugehen, wenn hinsichtlich des Leasingobjektes aufgrund seiner konkreten Beschaffenheit oder seiner Lage ein Wechsel des Leasingnehmers aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht denkbar sei und das Wirtschaftsgut ohne Umbaumaßnahmen bzw Umstrukturierung von einem…