…Rest weiterläuft. Aufgrund ausdrücklicher Anordnung im 245 Abs. 4 letzter Satz BAO kann die Hemmung in den Fällen des § 245 Abs. 3 BAO (Fristverlängerungsantrag) jedoch nicht dazu führen, dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. Aus…
…einen beabsichtigten Fristverlängerungsantrag schriftlich einzubringen. Ein mündliches Ansuchen auf Fristverlängerung wird regelmäßig auch nicht für die Abwicklung des Abgabenverfahrens zweckmäßig sein, da es nach § 87 Abs 1 BAO als zusätzlichen Verwaltungsschritt die Anfertigung einer Niederschrift erforderlich macht. Zu den telefonischen Ersuchen auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist…
…Linz (zur möglichen Einsichtnahme durch den Beschuldigten bzw. dessen Vertreter iSd. § 79 FinStrG) auflag und der Vertreter des Bf. (nach vorheriger telefonischer Ankündigung) tatsächlich am 25. Jänner 2005 ebendort Akteneinsicht genommen hat (Bl. 151 f). Gemäß § 152 Abs. 1 zweiter Satz FinStrG ist gegen das…
…Linz (zur möglichen Einsichtnahme durch den Beschuldigten bzw. dessen Vertreter iSd. § 79 FinStrG) auflag und der Vertreter des Bf. (nach vorheriger telefonischer Ankündigung) tatsächlich am 25. Jänner 2005 ebendort Akteneinsicht genommen hat (Bl. 151 f). Gemäß § 156 Abs. 2 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz…
erledigen sowie intern und extern Rechtsauskünfte zu erteilen. Telefonische Rechtsauskünfte hätten zu ihrer täglichen Arbeit gehört und der damalige Anruf des steuerlichen Vertreters sei wie jeder andere Fall gewesen. Der steuerliche Vertreter betonte, dass er damals im Veranlagungsreferat, das für seinen Mandanten zuständig war, angerufen…
…Aus einem im Veranlagungsakt befindlichen Aktenvermerk gehe hervor, dass laut telefonischer Rücksprache mit der damaligen steuerlichen Vertreterin am 19. Juni 2006 von dieser Folgendes mitgeteilt worden sei: Gegen die Feststellungsbescheide 2000 bis 2002 sei mit gleichem Datum wie gegen die Umsatzsteuerbescheide 2000 bis 2002 eine…
…dass die Fristversäumnis abgewendet hätte werden können, weil die Einschreiterin von der Mitteilung der Bescheidbegründung ohnehin am 30.11.2010 Kenntnis erlangt habe und sie die drohende Fristversäumnis durch einen Fristverlängerungsantrag abwenden hätte können. Denn das Zukommen eines fristauslösenden Schriftstücks an die Einschreiterin war zum…
…die Nachschau vom 13. März 1998 (Original: ESt-Akt des Gatten, Dauerbelege Bl 71f) geht hervor, dass laut telefonischer Rücksprache mit dem Steuerberater "bisher für den Privatbereich nichts ausgeschieden (wurde), da die endgültige Nutzung 1995 noch nicht feststand. Eine Privatentnahme wird lt. Angabe für diesen…
…Postweg kostenlos zur Verfügung gestellt. Nach dem Studium der Broschüre und allenfalls erfolgter telefonischer Rückfragen (in S.) nehme dieser kleine Personenkreis das von der Stiftung angebotene kostenlose Service (kostenfreie Information und Beratung) in Österreich (S-Str.) mit großem Interesse an. Es erfolge ein kostenloses Informationsgespräch…
…Postweg kostenlos zur Verfügung gestellt. Nach dem Studium der Broschüre und allenfalls erfolgter telefonischer Rückfragen (in S.) nehme dieser kleine Personenkreis das von der Stiftung angebotene kostenlose Service (kostenfreie Information und Beratung) in Österreich (S-Str.) mit großem Interesse an. Es erfolge ein kostenloses Informationsgespräch…
…Bescheide nicht rückzuschließen. Zu der von der steuerlichen Vertreterin im Rahmen des Erörterungsgesprächs angekündigten Gegenkalkulation sei bemerkt, dass diese ebenso wie ein angekündigter Fristverlängerungsantrag bis zum heutigen Tag nicht beim UFS eingebracht worden ist. Da die Bp Kalkulationsdifferenzen zwischen rund 15% bis 25% ermittelt hatte…
…Eintragung enthält: "Selbst-Abg.Erkl., E-ARg. 2001", wobei laut telefonischer Rückfrage beim Bw. die Bezeichnung "Selbst-Abg.Erkl." für die eigene (im Unterschied zu einer fremden) Abgabenerklärung stehe. Über die Berufung wurde erwogen: Entspricht eine Berufung nicht den im § 250 Abs. 1 oder Abs…
…wöchentliche Heimfahrten beantragt. Es bestehe somit kein Anspruch auf Zuerkennung des großen Pendlerpauschales. Nach Gewährung eines rechtzeitig eingebrachten Fristverlängerungsantrages wurde der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz von dem inzwischen bestellten berufsmäßigen Parteienvertreter gestellt. Dieser führte unter anderem aus, dass sich…
…Dezember 2009 über den Fristverlängerungsantrag vom 12. November 2009 abgesprochen und eine Frist zur Nachreichung der Berufungsbegründung bis zum 23. Dezember 2009 gesetzt. Die telefonisch bis 11. Jänner 2010 erfolgte Fristverlängerung wurde jedoch nicht als Bescheid wirksam, da § 97 BAO eine telefonische Bekanntgabe nicht vorsieht…
…4.11.2009 einen schriftlichen Fristverlängerungsantrag gestellt. Das Finanzamt hat über diesen Antrag in der Form entschieden, dass es eine Fristverlängerung (laut Begründung über den 31.12.2009 hinaus) abgelehnt hat. In der Folge habe die Masseverwalterin nach dem Berufungsvorbringen telefonisch neuerlich eine solche Fristverlängerung…
…Aktenvermerk des Finanzamtes festgehalten, dass der Zustellbevollmächtigte der Bw. sich mit dem Finanzamt telefonisch in Verbindung gesetzt habe "wegen BP-Bericht (als Begründung zum bereits zugestellten Bescheid)". Der Betriebsprüfungsbericht wurde daraufhin vom Finanzamt an den Zustellbevollmächtigten übermittelt und ging am 23. Juni 2005 bei der…
…BAO geendet. Die Hemmung der Rechtsmittelfrist bedeute, dass ihr Lauf mit dem Tag der Einbringung des Antrages auf Fristverlängerung abgestoppt werde und dass mit der Zustellung des Bescheides über die Abweisung des Fristverlängerungsantrages folgenden Tag ihr Rest weiterlaufe (unter Hinweis auf Ritz, BAO-Kommentar, 2…
…per Telefax eingebrachten, o.a. Fristverlängerungsanträge vom 31. Jänner, 17. März und 18. April 2005. Die telefonische Stellung von Anträgen ist im Abgabenverfahrensrecht nicht vorgesehen. Die Androhung der Zwangsstrafe mit Bescheid vom 16. März 2005 erfolgte ordnungsgemäß in einer bestimmten Höhe (vgl Ritz, BAO2, § 111…
…Zustellnachweis). Der Bw. gab diesen Bescheid erst am 20. Dezember 2006 - also am Tag des Ablaufs der Berufungsfrist - um 14:46 Uhr per Fax an seine steuerliche Vertretung weiter. Eine telefonische Vorausinfo erfolgte "frühestens am 18. Dezember 2006" (Vorhaltsbeantwortung vom 12. November 2007 inkl. Beilage …
…zur Tilgung der dort aushaftenden, am 15. Juli 1998 fällig werdenden Steuerbeträge eingebracht, wobei telefonische Rückfragen beim FA Graz-Stadt deren Existenz und Richtigkeit bestätigt hätten (Frau W. und Frau P.). Unerklärlicherweise seien diese Anträge nicht durchgeführt, sondern die Guthaben am 16.7.1998 auf…