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UFSW RV/1924-W/10Versäumte Mängelbehebungsfrist - keine telefonische Fristverlängerung möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2012

…Finanzamt sagte am 12.11.2009 telefonisch eine Verlängerung der Mängelbehebungsfrist bis zum 31.12.2009 zu. Mit Bescheid vom 26.11.2009 wies das Finanzamt den "Antrag vom 04.11.2009, eingebracht am 05.11.2009 betreffend Fristverlängerung der Mängelbehebungsfrist zu der Berufung gegen…

UFSL RV/0608-L/05Zurückweisung einer verspäteten Berufung gegen einen Haftungsbescheid (§§ 9, 80 BAO) gemäß § 273 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.06.2006

…Im Berufungsfall trat aufgrund telefonischer Mitteilung des Finanzamtes an den Mitarbeiter des steuerlichen Vertreters, dass die Frist zur Einbringung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid (weiter) bis 15. Mai 2004 verlängert werde, daher eine weitere über den 24. Februar 2004 hinausgehende Fristverlängerung auch nicht durch eine…

UFSW RV/1722-W/06Liebhaberei bei einem jahrelang Verluste erwirtschaftenden Forstgut mit hohen stillen Reserven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009Teil 3/5

…selbst wenn Fristverlängerungen rechtswirksam zustande gekommen sein sollen, verspätet erfolgt. o) Wenn Mängelbehebung iSd telefonischen Fristverlängerungen rechtzeitig: o) Telefonisches Anbringen kein wirksames Anbringen iSd BAO (UFS 14.6.2006, RV/0608-L/05 m.w.N.). o) Telefonische Fristverlängerungen keine wirksame Verfügung iSd BAO (UFS…

UFSL RV/1166-L/12Familienbeihilfenanspruch eines subsidiär Schutzberechtigten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2013

…zugestellt wird. Die Hemmung kann jedoch nicht dazu führen, dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt abläuft, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde. Eine bescheidmäßige Entscheidung über das Fristverlängerungsansuchen erfolgte nicht. Eine telefonische Fristverlängerung ist in der BAO nicht vorgesehen (vgl. Ritz, BAO4, …

UFSL RV/0600-L/11Festsetzung einer Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2011

…Aktenvermerk vom 17. März 2011 (erstellt von einer Sachbearbeiterin des Finanzamtes) geht hervor, dass der Berufungswerber am 26. August 2010 eine telefonische Fristverlängerung bis 6. Oktober 2010 gewährt bekommen hätte (es seien noch nicht alle Unterlagen vorhanden). Nach Nichtabgabe sei er am 27. Oktober 2010…

UFSL FSRV/0100-L/07Berufung gegen Straferkenntnis wegen Finanzordnungswidrigkeit durch Verletzung der Erklärungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)16.11.2007

…die, jeweils an den Bw. ergangenen behördlichen Erinnerungen samt Einräumung weiterer (Nach-)Fristen zur Erklärungsabgabe, sowie auf Grund dessen, dass telefonische Fristverlängerungen nicht geeignet seien, normative Wirkung zu entfalten (2001), der angefochtene Bescheid in Verkennung der Rechtslage von einem Ablauf der für § 51 Abs. 1…

UFSW RV/1100-W/12Wiedereinsetzungsantrag - Falschauskunft des Finanzamtes; grobes Verschulden des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…wenn er als nicht Rechtskundiger der zuständigen Sachbearbeiterin des Finanzamtes Glauben geschenkt hat, die ihm telefonisch eine Fristverlängerung zugesagt hat. Entscheidend kommt es im Streitfall jedoch darauf an, ob dem steuerlichen Vertreter - da dieser innerhalb der Frist bereits tätig wurde und auch den verspäteten Schriftsatz…

UFSL RV/0264-L/05Zurücknahmeerklärung eines Wiederaufnahmeantrages wegen Nichterfüllung eines Mängelbehebungsauftrages infolge einer psychischen Erkrankung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2006

…2.1996, 93/15/0192). Telefonische Eingaben an das Finanzamt bzw. Eingaben in Form von E-Mails entfalten daher ebenso wenig rechtliche Wirkung wie Erledigungen der Abgabenbehörde in Form von E-Mails oder eines Telefonates. Eine weitere Fristverlängerung wäre demnach nur dann möglich gewesen, wenn…

UFSI RV/0288-I/11Verspätete Mängelbehebung bei nur telefonisch erstreckter Frist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…Telefonisch erreichte Fristerstreckung ungültig!, AnwBl 2006,547 und Baldauf, Telefonate von und mit der Abgabenbehörde sind rechtlich unwirksam, SWK 2006, S 311). Da somit die im Mängelbehebungsauftrag vom 9. Dezember 2010 eingeräumte Frist bis 17. Jänner 2011 nicht vom Finanzamt mit stattgebendem Fristverlängerungsbescheid aufgrund eines…

UFSS RV/0139-S/10Fristverlängerungsansuchen per Telefonat oder E-Mail sind unwirksam
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.09.2010

…lautete: Sehr geehrter Herr Bearbeiter_A, wie telefonisch vereinbart ersuchen wir im Namen und Auftrag unseres oben angeführten Mandanten hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 17. November 2009 um eine Fristverlängerung von 15.1.2010 auf 29.1.2010, da wir bis dato noch nicht alle…

UFSW RV/1221-W/10Keine telefonische Verlängerung der Mängelbehebungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid01.07.2010

…2010 erfolgte Fristverlängerung wurde jedoch nicht als Bescheid wirksam, da § 97 BAO eine telefonische Bekanntgabe nicht vorsieht (vgl. VwGH 22.12.2005, 2002/15/0166). Die Mängelbehebungsfrist zur Beibringung der Berufungsbegründung ist daher am 23. Dezember 2009 abgelaufen. Die im Vertrauen auf die telefonische Mitteilung…

UFSI RV/0750-I/081.) E-Mail als Amtshandlung (Fristverlängerung bei Verjährung) 2.) Sanierungsgewinn im Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2009

…Beide E-Mails wurden laut Empfangsbestätigungen vom auswärtigenFinanzamt (WienerSachbearbeiter) entgegengenommen bzw. "gelesen". Weitere (telefonische) Ermittlungen der Abgabenbehörde beim auswärtigenFinanzamt ergaben, dass bei der Mitunternehmerschaft kein Sanierungsgewinn ausgewiesen ist (Mitteilung vom 7. Mai 2007). Das Finanzamt berechnete hieraufhin unter Verweis auf obige amtliche Mitteilung des auswärtigenFinanzamtes…

UFSG RV/0646-G/05Versäumung der Frist für die Behebung inhaltlicher Mängel einer Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2006

…die mit der Aktenlage im Widerspruch stehenden Bezeichnung der für die Behebung der Mängel gesetzten Frist im angefochtenen Bescheid (31.7.2005) aufgefordert, alle mit dem vorliegenden Verfahren zusammenhängenden Anträge und Bescheide (insbesondere Anträge und Bescheide über Fristverlängerungen bis 31. Mai 2005 und bis 31…

UFSW RV/4039-W/021.) Kein Wiederaufnahmsgrund, Sachverhalt dem Fachbereichsleiter vor Bescheiderlassung mitgeteilt. 2.) Antrag, Verlängerung, Berufungsfrist, Hemmung der Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2006Teil 2/2

erledigen sowie intern und extern Rechtsauskünfte zu erteilen. Telefonische Rechtsauskünfte hätten zu ihrer täglichen Arbeit gehört und der damalige Anruf des steuerlichen Vertreters sei wie jeder andere Fall gewesen. Der steuerliche Vertreter betonte, dass er damals im Veranlagungsreferat, das für seinen Mandanten zuständig war, angerufen…

UFSG RV/0545-G/10Telefonisches Ansuchen um Verlängerung der Berufungsfrist ist kein wirksames Ansuchen und berechtigt daher zur Zurückweisung der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.03.2013

…Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist nach § 245 Abs. 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO (vgl. Ritz, BAO4, § 245 Tz 12). Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen…

UFSZ1W ZRV/0028-Z1W/07Zurückweisung einer Beschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.03.2007

…muss (VwGH vom 29. September 1992, 91/09/0186 und vom 31. März 1993, 92/01/0402). Eine telefonische Mitteilung stellt keinen derartigen Formalakt dar (VwGH vom 22. Februar 1989, 88/03/0150). Es liegt daher im vorliegenden Verfahren kein Bescheid vor, mit dem die…

UFSZ3K ZRV/0145-Z3K/03Aufhebung gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)29.06.2006Teil 1/2

…Vertreter zur Kenntnis gebracht worden, so dass auch keine Möglichkeit bestanden habe, dazu im Detail Stellung zu nehmen. Offensichtlich seien auch hier telefonische Erhebungen durchgeführt worden, die nicht aktenkundig und daher auch nicht überprüfbar seien. Sollten schriftliche Antwortschreiben oder Zeugenaussagen vorliegen, wären diese nachweislich zur…

UFSG RV/0046-G/06Verspätet eingebrachte Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…Aktenvermerk des Finanzamtes festgehalten, dass der Zustellbevollmächtigte der Bw. sich mit dem Finanzamt telefonisch in Verbindung gesetzt habe "wegen BP-Bericht (als Begründung zum bereits zugestellten Bescheid)". Der Betriebsprüfungsbericht wurde daraufhin vom Finanzamt an den Zustellbevollmächtigten übermittelt und ging am 23. Juni 2005 bei der…

UFSW RV/4039-W/021.) Kein Wiederaufnahmsgrund, Sachverhalt dem Fachbereichsleiter vor Bescheiderlassung mitgeteilt. 2.) Antrag, Verlängerung, Berufungsfrist, Hemmung der Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2006Teil 1/2

…bis zum 28. September 2001 zu verlängern. Mit drei aufeinander folgenden Schreiben (AS 17ff) ersuchte der Bw. jeweils gleichlautend um weitere Fristverlängerungen betreffend Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1998 vom 21. Juni 2001. | Ansuchen vom: | Beantragte Frist bis: | 27. September 2001 | 31…

UFSS RV/0161-S/07Keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Berufungsfrist aufgrund eines dreitägigen Kanzleiurlaubes des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.01.2008

…Zustellnachweis). Der Bw. gab diesen Bescheid erst am 20. Dezember 2006 - also am Tag des Ablaufs der Berufungsfrist - um 14:46 Uhr per Fax an seine steuerliche Vertretung weiter. Eine telefonische Vorausinfo erfolgte "frühestens am 18. Dezember 2006" (Vorhaltsbeantwortung vom 12. November 2007 inkl. Beilage …