…ausgeschlossen werden kann, dass die vom Gesetzgeber angenommene Nutzungsdauer den Gegebenheiten im Berufungsfall doch entsprechen. Aus folgenden Gründen wurde das vom Bw. beigebrachte Gutachten auch vom Unabhängigen Finanzsenat nicht als taugliches Beweismittel zum Nachweis einer 30-jährigen Restnutzungsdauer angesehen: Während die §§ 8 Abs. 1 sowie…
…Ein als taugliches Beweismittel in Frage kommendes, ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch wäre fortlaufend zu führen gewesen und hat die Bezeichnung des verwendeten Fahrzeuges, das Datum, den beruflichen Zweck jeder einzelnen Fahrt, die Angaben der zurückgelegten Wegstrecke unter Anführung der täglichen Anfangs- und Endkilometerstände und die klare…
…Auf Grund der Tatsache, dass sich demnach der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens nicht auf das Beweisthema der Restnutzungsdauer bezogen hat, erweist sich dieses nicht als taugliches Beweismittel zum Nachweis der vom Bw. in der Berufungsergänzung vom 13. März 2008 beantragten Restnutzungsdauer von 23 Jahren…
…in das Rechenwerk der tschechischen Gesellschaft gefunden haben. Daher erübrigt sich nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates eine nähere Auseinandersetzung damit, ob das vorgelegte Schriftstück überhaupt ein taugliches Beweismittel darstellt. Da sich der unabhängige Finanzsenat den Ausführungen des Finanzamtes vollinhaltlich anschließt, war spruchgemäß zu entscheiden. Linz…
…heraus die Einvernahme unterblieben ist: Ob ein bestimmtes Beweismittel geeignet ist, den Wahrheitsgehalt einer konkreten, im Abgabenverfahren strittigen Tatsache darzutun, kann erst nach Aufnahme des Beweises im Rahmen der freien Beweiswürdigung beurteilt werden. Die Abgabenbehörde darf daher ein objektiv taugliches Beweismittel nicht mit Gründen ablehnen…
…als im Durchschnitt sind. VwGH 18.7.2001, 98/13/0003). Aus folgenden Gründen wurde das aktenkundige Gutachten auch vom UFS nicht als taugliches Beweismittel (vgl. dazu Ritz2, Bundesabgabenordnung Kommentar, Tz 1 zu § 177 BAO) zum Nachweis einer 40-jährigen Restnutzungsdauer angesehen: Während § 16 Abs…
…steht aber mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch. Zusammenfassend bedeutet dies, dass das vom Bw. vorgelegte Gutachten nicht den Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit entspricht und es stellt daher kein taugliches Beweismittel zum Nachweis von Ertragsausfällen in Höhe von S 77.680 dar…
…zu gewinnen. Dies bereits deshalb, da aus diesen der Inhalt der gegenständlichen Vereinbarung in keinster Weise hervorgeht. Abgesehen davon stellen diese Kopien kein taugliches Beweismittel dafür dar, dass diese (Vereinbarung) auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen geschlossen worden wäre. Hinsichtlich des die Einkommensteuerrichtlinien, Rz…
…bringe, als bei einer normalen Wohnraumnutzung. Diese Behauptung lässt sich durch den vorliegenden Sachverhalt und das Gutachten nicht nachweisen. Das vorgelegte Gutachten wird vom UFS aus folgenden Gründen nicht als taugliches Beweismittel zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer von 28 Jahren im Jahr 2007 bzw. von…
…Das vorgelegte Gutachten, das die Nutzungsdauer ohne nachvollziehbare Begründung lediglich annimmt, den Bauzustand nicht detailliert beschreibt und auch die ziffernmäßigen Ausgangswerte nicht nennt, ist kein taugliches Beweismittel für eine kürzere Nutzungsdauer. Ein Gutachten muss, um als schlüssig und nachvollziehbar gelten zu können, die maßgeblichen ziffernmäßigen…
…sei, dass der Bw. vom Hagelunwetter betroffen gewesen sei. Eine Bescheinigung der Gemeinde sei gemäß Rz 838ff Lohnsteuerrichtlinien 2002 in diesem Zusammenhang ein taugliches Beweismittel. Außerdem seien sämtliche Kosten sowie die Ersatzleistungen der Hausversicherung und des Katastrophenfonds des Landes OÖ. durch entsprechende Nachweise bzw. Rechnungen…
…Kenntnis gebracht. Mit Schriftsatz vom 3 März 2010 gab der Berufungswerber in seiner Stellungnahme zusammenfassend an, dass dieses Aktengutachten kein taugliches Beweismittel für die Rechtsfragenbeantwortung darstellen kann, weil es sich wiederum um eine Fernbegutachtung handelt und sich ohne Auseinandersetzung mit der ebenfalls geltend gemachten psychischen…
…Sicht des die Urkunde ausstellenden (unterfertigenden) Vertragsteiles muss das Schriftstück Aufschluss über Art und Umfang der von ihm geschuldeten Leistung geben, soll ein zur Begründung der Gebührenpflicht taugliches Beweismittel und damit eine die Gebührenpflicht auslösende Urkunde vorliegen (siehe insbesondere Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz …
…die Behauptungen auch mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tatsachen entsprechen. Der behauptete Wiedereinsetzungsgrund ist im Antrag glaubhaft zu machen und in diesem auch taugliche Beweismittel beizubringen. Glaubhaftmachung hat den Nachweis der Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand (VwGH 21.10.2004, 2000/13/0089) und unterliegt den Regeln der…
…ist von keiner ordnungsgemäßen Fahrtenbuchführung oder der Spesenabrechnungen auszugehen und es können bei dieser Sachverhaltskonstellation die Fahrtenbücher und die anderen Aufzeichnungen nicht als taugliche Beweismittel anerkannt werden. Von den Dienstnehmern K H und N ist je Kalenderjahr ein ÖAMTC Auto Bordbuch als Fahrtenbuch verwendet worden…
…gelten nur die in Artikel 365 Abs.2 und 3 ZK-DVO genannten Nachweise (so genannte Alternativnachweise). Andere Nachweise können nicht als taugliches Beweismittel für die Beendigung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens anerkannt werden. Diese Alternativnachweise können nur dann beigebracht werden, wenn die Versandwaren bei der Bestimmungsstelle…
…gelten nur die in Artikel 365 Abs.2 und 3 ZK-DVO genannten Nachweise (so genannte Alternativnachweise). Andere Nachweise können nicht als taugliches Beweismittel für die Beendigung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens anerkannt werden. Diese Alternativnachweise können nur dann beigebracht werden, wenn die Versandwaren bei der Bestimmungsstelle…
…konnte. Für das Streitjahr 2010 konnte dann beginnend aber erst mit Mai 2010 ein Fahrtenbuch nach Aufforderung durch den UFS vorgelegt werden. Darüberhinaus legte die Bw keine weiteren Beweise vor. Nach Ansicht des UFS kann das Fahrtenbuch daher nicht als taugliches Beweismittel dafür anerkennt werden…
…des DI D. Die anlässlich der Schlussbesprechung im Februar 2010 vorgelegte neue Honorarvereinbarung, die rückwirkend auf den 1.1.2009 abgeschlossen wurde, könne nicht als taugliches Beweismittel dienen. Der Geschäftsführer führt aus, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise DI D für seine Arbeitsmittel natürlich bezahle, er miete…
…hat er nicht beigebracht. Der Stehkalender aus 2005, auf dem handschriftlich Termine eingetragen sind, ist kein taugliches Beweismittel, weil sich nichts über die "Funktion" und den damit verbundenen Zeitaufwand gewinnen lässt. Ebenso wenig kann allein aus den Umsatzverhältnissen bzw. dem Umsatzanteil aus dem BL 2…