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UFSW RV/3119-W/071. Zulässigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme 2. Normative Wirkung einer rechtswidrigen Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2012

…Wiederaufnahme unzulässig sei. Der Umstand, dass ihre Tochter in der Praxis beschäftigt gewesen sei, bilde keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund, da dies dem Finanzamt bereits vor Durchführung der Betriebsprüfung im Sommer 2006 bekannt gewesen sei, weil für diese Dienstnehmerin ein Lohnsteuerkonto geführt worden sei. Auch wenn man…

UFSW RV/3137-W/09Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2010

…ob die vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgründe eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zulässig machen (Ansicht des Finanzamtes) oder keine für eine Wiederaufnahme tauglichen Gründe vorliegen (Ansicht der Bw.). Der Unabhängige Finanzsenat hat folgenden Sachverhalt als erwiesen angenommen: Tatsache ist der Pensionsbezug im Jahre 2003…

UFSK RV/0176-K/03beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens - tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2003

…wenn diese zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren, aber im Verfahren nicht berücksichtigt wurden; erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. November 1997…

UFSI RV/0386-I/08Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

… 303 Abs. 4 BAO beziehe sich damit auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres. Im "darliegenden Fall" seien die Prüfungsfeststellungen als taugliche Wiederaufnahmsgründe zu werten, weil sie der Abgabenbehörde erstmals Kenntnis von der Art und Weise verschafften, in der das gegenständliche Objekt genutzt und bewirtschaftet worden…

UFSI RV/0573-I/10Wiederaufnahme des Verfahrens bei nicht konkret angeführten Wiederaufnahmsgründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2011

…Es bestehe kein Mietvertrag bzw. sei keiner vorgelegt worden. Außerdem habe kein Geldfluss bezüglich der Miete nachgewiesen werden können. Bei den von der Abgabenbehörde herangezogenen Wiederaufnahmsgründen muss es sich um taugliche Wiederaufnahmsgründe handeln. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde im jeweils wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt…

UFSL RV/0980-L/101. Wiederaufnahme von Amts wegen ohne Angabe von Wiederaufnahmsgründen in der Bescheidbegründung 2. Berufung gegen einen danach aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010

…wie von der Bw. zu Recht moniert, jeweils keine (taugliche) Begründung enthalten, weil anhand der dort tatsächlich angeführten Begründungselemente in keinster Weise nachvollziehbar ist, welche Sachverhaltsmomente, und zwar insbesondere welche neu hervorgekommenen Tatsachen bzw. Beweismittel (Wiederaufnahmsgründe), für diese Wiederaufnahmeverfügungen maßgeblich gewesen sind. Da dieses Begründungsmanko…

UFSW RV/0100-W/04Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Neuhervorkommens von Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2005

…4 BAO) stellen jedoch Tatsachen oder Beweismittel nur dann taugliche Wiederaufnahmsgründe dar, wenn sie im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Hinsichtlich der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes hat die vertretene Partei sich die Kenntnis des Vertreters zurechnen zu lassen (vgl…

UFSW RV/0593-W/04Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Pfändungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…neues Verfahren, in dem auch andere Voraussetzungen und Beweislastverteilungen herrschen. Es wird sich bei einem sochen Antrag vor allem die Frage stellen, ob der Wiederaufnahmewerber taugliche Wiederaufnahmegründe geltend macht bzw. ob er den Antrag rechtzeitig im Sinne von § 303 Abs.2 und § 303a Abs.1…

UFSF RV/0170-F/09Billigkeitsgründe, die den Vorrang der Rechtsrichtigkeit verdrängen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.06.2009

…Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten, taugliche Wiederaufnahmsgründe sind. Allerdings ist in jedem einzelnen Berufungspunkt zu prüfen, ob Umstände neu hervorgekommen sind und ob sie geeignet sind, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Zeigt sich nun wie…

UFSW RV/1262-W/07Wiederaufnahme eines Einheitswertfeststellungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…Maßnahmen vor den im Ermessen liegenden Maßnahmen den Vorzug genießen würden. Wenn daher, wie in vorliegendem Fall, im Rechtsmittelverfahren taugliche Wiederaufnahmegründe hervorkämen, so sei hierüber meritorisch abzusprechen und keine Wiederaufnahme zu verfügen. Wegen fehlerhafter Ermessensübung sei der bekämpfte Bescheid daher auch mit einem Inhaltsmangel behaftet.…

UFSW RV/3122-W/02Bewertung des nicht abnutzbaren Konzessionswertes einer Apotheke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2006

…Beweismittel waren der Behörde im Verfahren der V bereits bekannt, nicht aber im Verfahren der Einschreiterin, weshalb diese Feststellungen für das Verfahren der CHJ taugliche Wiederaufnahmsgründe darstellen. Dies deshalb, weil auf Basis der Umsatzdaten 1996 der V erst die Feststellung des prozentualen Verhältnisses der Krankenkassenumsätze…

UFSW RV/3012-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens - höchstgerichtliches Erkenntnis ein Wiederaufnahmsgrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2010

…im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Es liegen daher keine Tatsachen vor, die später hervorgekommen sind. Tatsachen stellen auch nur dann taugliche Wiederaufnahmsgründe dar, wenn sie im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Auch diese Voraussetzung liegt im gegenständlichen…

UFSW RV/0266-W/09Wiederaufnahmeantrag - neue rechtliche Beurteilung bekannter Tatsachen - kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

…Kommentar3, § 303 Tz 9). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die lediglich später hervorkommen. Später entstandene Umstände sind keine Wiederaufnahmsgründe (Ritz, BAO-Kommentar3, § 303 Tz 13). Bei der Wiederaufnahme auf Antrag stellen Tatsachen oder Beweismittel nur dann taugliche Wiederaufnahmsgründe dar, wenn sie…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…Streichung der bis dahin antragsgemäß berücksichtigt gewesenen außergewöhnlichen Belastungen iSd. § 34 Abs. 8 EStG amtswegig veranlassten Wiederaufnahmen für Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 seien rechtswidrig, weil für keines der betroffenen Jahre taugliche Wiederaufnahmsgründe vorgelegen seien. Auf den Neuerungs- bzw. Erschleichungstatbestand (§ 303 Abs. 4 BAO iVm. …

UFSG RV/0322-G/09Barbetrieb - Speisenangebot auf Toasts und Pizzen beschränkt (keine Gaststätte im Sinne der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2012Teil 2/2

…gem. § 303 Abs. 4 BAO") um neu hervorgekommene Tatsachen und damit um taugliche Wiederaufnahmsgründe im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO. Die Qualifikation der festgestellten Aufzeichnungsmängel als taugliche Wiederaufnahmsgründe wird vom bevollmächtigten Vertreter in seiner Eingabe vom 19. November 2012 auch nicht in Abrede gestellt…

UFSW RV/0604-W/10Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen - Begründungsmangel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2012

…war daher statt zu geben. Der Bescheid war aufzuheben. Ob die vom FA im Sachbescheid dargelegten Gründe taugliche Wiederaufnahmsgründe darstellen, brauchte daher nicht mehr beurteilt werden. Einkommensteuerbescheid 2006 Infolge der Aufhebung des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides betreffend Einkommensteuer 2006 tritt das Verfahren gemäß § 307 Abs 3 BAO…

UFSW RV/2881-W/101. Kosten der doppelten Haushaltsführung nur im Ausmaß der Kosten der bisher benutzten Wohnung, wenn die Anschaffung einer weiteren Wohnung am Ort der Beschäftigung nicht beruflich veranlasst war 2. Keine Wiederaufnahme, wenn die an sich neue Tatsache keinen im Spruch anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2011Teil 1/2

…aus, dass weder die Wohnungsgröße noch die Tatsache, dass die Bw. über eine Mietwohnung verfüge taugliche Wiederaufnahmsgründe seien. Weiters verwies die Bw. auf RZ 349 der LStR, wonach als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht kommen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen…

UFSL RV/1048-L/10Versagung der Bescheidaufhebung von amtswegiger Wiederaufnahme und Einkommensteuer nach Versäumung der Berufung gegen Schätzung eines Pfuschers - Rückforderung der Pension durch SVA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2011

…Finanzamt offensichtlich gemeinten Niederschrift vom 19. März 2009, deren wesentlicher Inhalt oben wiedergegeben ist, finden sich die entsprechenden Feststellungen, die zweifellos taugliche Wiederaufnahmsgründe iSd § 303 Abs. 4 BAO darstellen. Der in den neuen Sachbescheiden nicht unwesentlich erhöhte Verlustabzug bzw. frühere Verbrauch desselben stellt eine relevante…

UFSW RV/0640-W/04Schätzung einer Pizzeria aG fehlender Grundaufzeichnungen und herkunftsmäßig nicht nachgewiesenen Einlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011Teil 2/2

…ob diese Prüfungsfeststellungen auch taugliche Wiederaufnahmsgründe iS von neu hervorgekommenen Tatsachen gem § 303 BAO darstellten, jedenfalls mit der inhaltlichen Stattgabe in den als Wiederaufnahmsgrund herangezogenen Punkten kein Wiederaufnahmsgrund mehr gegeben. Mit der ersatzlosen Aufhebung der Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatz- und Körperschaftsteuer 1998…

UFSG RV/0263-G/08Örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes, Umfang der betrieblichen Gebäudenutzung, Nahbereichsreisen, Kraftfahrzeugkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011Teil 2/2

…5 und 6 getroffenen Feststellungen - wie auch vom Bw. in der Berufungsergänzung vom 7. Juli 2008 auf Seite 6 als "vermeintliche" Wiederaufnahmsgründe bezeichnet - taugliche Wiederaufnahmsgründe darstellen und zur Wiederaufnahme berechtigen, sodass die Rüge des Bw., das Finanzamt habe im Wege einer bloß geänderten rechtlichen Beurteilung…