…Wiederaufnahme unzulässig sei. Der Umstand, dass ihre Tochter in der Praxis beschäftigt gewesen sei, bilde keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund, da dies dem Finanzamt bereits vor Durchführung der Betriebsprüfung im Sommer 2006 bekannt gewesen sei, weil für diese Dienstnehmerin ein Lohnsteuerkonto geführt worden sei. Auch wenn man…
…ob die vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgründe eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zulässig machen (Ansicht des Finanzamtes) oder keine für eine Wiederaufnahme tauglichen Gründe vorliegen (Ansicht der Bw.). Der Unabhängige Finanzsenat hat folgenden Sachverhalt als erwiesen angenommen: Tatsache ist der Pensionsbezug im Jahre 2003…
…wenn diese zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren, aber im Verfahren nicht berücksichtigt wurden; erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. November 1997…
… 303 Abs. 4 BAO beziehe sich damit auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres. Im "darliegenden Fall" seien die Prüfungsfeststellungen als taugliche Wiederaufnahmsgründe zu werten, weil sie der Abgabenbehörde erstmals Kenntnis von der Art und Weise verschafften, in der das gegenständliche Objekt genutzt und bewirtschaftet worden…
…Es bestehe kein Mietvertrag bzw. sei keiner vorgelegt worden. Außerdem habe kein Geldfluss bezüglich der Miete nachgewiesen werden können. Bei den von der Abgabenbehörde herangezogenen Wiederaufnahmsgründen muss es sich um taugliche Wiederaufnahmsgründe handeln. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde im jeweils wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt…
…gegeben), sondern 10 Mio. Euro oder mehr (letztlich sogar rund 15 Mio. Euro) betragen haben, als tauglicher Wiederaufnahmsgrund erweisen. Dass die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der bescheidmäßigen Feststellung des Bestehens einer Unternehmensgruppe bereits Investitionen (zumindest) in Höhe von 10 Mio. Euro geplant hatte, belegt der Umstand…
…wie von der Bw. zu Recht moniert, jeweils keine (taugliche) Begründung enthalten, weil anhand der dort tatsächlich angeführten Begründungselemente in keinster Weise nachvollziehbar ist, welche Sachverhaltsmomente, und zwar insbesondere welche neu hervorgekommenen Tatsachen bzw. Beweismittel (Wiederaufnahmsgründe), für diese Wiederaufnahmeverfügungen maßgeblich gewesen sind. Da dieses Begründungsmanko…
…zu beurteilende Rechtsfrage, wann ein Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO vorliegt, im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs entschieden wurde und es sich bei der Beurteilung der genannten Umstände als taugliche Wiederaufnahmsgründe um eine Frage der Beweiswürdigung handelt, war die…
…Fall, ob das Erkenntnis des VwGH Ro 2018/13/0008 vom 11.12.2019 bzw. die Nichtgeltendmachung von Werbungskosten taugliche Wiederaufnahmsgründe darstellen, um die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2017 und 2018 wiederaufzunehmen. Sachverhalt Das Bundesfinanzgericht ist bei seiner Entscheidung von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Der Bf. bezog…
…4 BAO) stellen jedoch Tatsachen oder Beweismittel nur dann taugliche Wiederaufnahmsgründe dar, wenn sie im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Hinsichtlich der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes hat die vertretene Partei sich die Kenntnis des Vertreters zurechnen zu lassen (vgl…
…neues Verfahren, in dem auch andere Voraussetzungen und Beweislastverteilungen herrschen. Es wird sich bei einem sochen Antrag vor allem die Frage stellen, ob der Wiederaufnahmewerber taugliche Wiederaufnahmegründe geltend macht bzw. ob er den Antrag rechtzeitig im Sinne von § 303 Abs.2 und § 303a Abs.1…
…Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten, taugliche Wiederaufnahmsgründe sind. Allerdings ist in jedem einzelnen Berufungspunkt zu prüfen, ob Umstände neu hervorgekommen sind und ob sie geeignet sind, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Zeigt sich nun wie…
…Maßnahmen vor den im Ermessen liegenden Maßnahmen den Vorzug genießen würden. Wenn daher, wie in vorliegendem Fall, im Rechtsmittelverfahren taugliche Wiederaufnahmegründe hervorkämen, so sei hierüber meritorisch abzusprechen und keine Wiederaufnahme zu verfügen. Wegen fehlerhafter Ermessensübung sei der bekämpfte Bescheid daher auch mit einem Inhaltsmangel behaftet.…
…Beweismittel waren der Behörde im Verfahren der V bereits bekannt, nicht aber im Verfahren der Einschreiterin, weshalb diese Feststellungen für das Verfahren der CHJ taugliche Wiederaufnahmsgründe darstellen. Dies deshalb, weil auf Basis der Umsatzdaten 1996 der V erst die Feststellung des prozentualen Verhältnisses der Krankenkassenumsätze…
…in der Hauptverhandlung vom 18.4.2012 vor dem LG f. Strafsachen Wien stellt daher grundsätzliche eine Wiederholung bereits getätigter Aussagen dar, jedoch kein neues Hervorkommen einer Tatsache oder eines Beweismittels und daher mangels Neuheit keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund. (s. auch VwGH vom 19.4.2007…
…Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Auf die Frage, ob dem angefochtenen Bescheid taugliche Wiederaufnahmsgründe zugrunde gelegt und ausreichend dargestellt wurden, konnte nicht mehr eingegangen werden. V. Unzulässigkeit der ordentlichen Revision Die für den vorliegenden Beschwerdefall bedeutsamen Rechtsfragen sind in der zitierten Rechtsprechung des VwGH ausreichend…
…im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Es liegen daher keine Tatsachen vor, die später hervorgekommen sind. Tatsachen stellen auch nur dann taugliche Wiederaufnahmsgründe dar, wenn sie im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Auch diese Voraussetzung liegt im gegenständlichen…
…Kommentar3, § 303 Tz 9). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die lediglich später hervorkommen. Später entstandene Umstände sind keine Wiederaufnahmsgründe (Ritz, BAO-Kommentar3, § 303 Tz 13). Bei der Wiederaufnahme auf Antrag stellen Tatsachen oder Beweismittel nur dann taugliche Wiederaufnahmsgründe dar, wenn sie…
…Wie ist mit dem Wiederaufnahmeantrag umzugehen? 27.4. Lösung Der Vorrang von zwingend vorzunehmenden Maßnahmen vor im Ermessen liegenden wird idR dann, wenn im Beschwerdeverfahren taugliche Wiederaufnahmsgründe hervorkommen, für die Beschwerdeerledigung durch Beschwerdevorentscheidung (außer in den Fällen des § 262 Abs. 3 und 4 BAO) sprechen…
…so wäre die Rückforderung nur im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) zulässig gewesen. Ob im vorliegenden Fall taugliche Wiederaufnahmsgründe vorgelegen wären, wird im Verfahren gegen den Rückforderungsbescheid zu berücksichtigen sein. Die gegen den angefochtenen Bescheid vom 6.2.2024 über die Abweisung des…