…erforderlich und auch nicht zulässig, ob allenfalls diese Begründung einen tauglichen Wiederaufnahmegrund enthält. Da aus den gegenständlichen Wiederaufnahmsbescheiden sohin nicht nachvollziehbar ist, auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel sich die Wiederaufnahme des Verfahrens stützt, erfolgte die Wiederaufnahme ohne Begründung. Da die Rechtsmittelbehörde auch nicht…
…Bescheides und nicht über jene der Berufungsvorentscheidung zu entscheiden. Daher wäre einer Berufung gegen einen Wiederaufnahmebescheid, der in seiner Begründung keine bzw. keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe anführt, zweckmäßigerweise bereits mit Berufungsvorentscheidung (durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides) stattzugeben. Das Finanzamt hat die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat ohne…
…der Begründung der Berufungsvorentscheidung darauf verwiesen wird, dass das Vorhandensein von Pensionsbezügen nicht bekannt war, so ist dies ein nicht zulässiges Nachschieben einer Begründung. Es kann die in den Wiederaufnahmsbescheiden angeführte - für die Wiederaufnahme im gegenständlichen Fall nicht taugliche - Begründung durch eine allenfalls taugliche Begründung…
…verwiesen. Im Übrigen fehlte im konkreten Fall auch die Darstellung der Überlegungen zur Ermessensausübung (ein solcher Begründungsmangel gilt nicht als wesentlich und führt für sich allein nicht zur Bescheidaufhebung; vgl. Stoll, a.a.O., Seite 2944). Da somit die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide keine taugliche Begründung enthielten…
…die Höhe der angeblich nicht erklärten Einnahmen bekannt gegeben. Es kann daher darin keine taugliche Begründung im Sinne des § 93 Abs. 3 lit. a BAO erblickt werden. Ferner muss der Begründung des Bescheides entnommen werden können, aus welchen konkreten Gegebenheiten auf eine Gefährdung oder Erschwerung…
…bei der Berufungswerberin selbst im Streitfall keine abgabenbehördliche Prüfung stattgefunden hat und die Ergebnisse der bei der St KG abgehaltenen Prüfung ihr nicht - in Wahrung des Grundsatzes des Parteiengehörs - zur Kenntnisnahme übermittelt wurden. Der den Wiederaufnahmebescheiden beigefügte (automatisierte) Standardsatz stellt insgesamt keine taugliche Begründung dar…
…Prüfungsverfahren gewonnen wurden, und die Bw damit erstmals Gelegenheit gehabt hätte, sich dazu zu äußern. Da dem Wiederaufnahmebescheid aus den dargestellten Gründen eine taugliche Begründung fehlt, ist dieser aufzuheben. Im Übrigen hat es das Finanzamt aber auch verabsäumt, die Ermessensübung zu begründen (vgl. Ritz, BAO3…
…anzusehen. An eine taugliche Begründung iSd lit d ist insb die Anforderung zu stellen, dass sie über nicht näher ausgeführte Argumente wie "unrichtig", "zu hoch" und dgl hinausgeht (vgl Ritz, BAO-Komm2, § 250 Tz 15). Unter Begründung iSd lit d ist eine Begründung im engeren…
…A 4 bis A 6 verweist, wo nur die Einwendungen des Rechtsanwaltes des Insolvenzschuldners angeführt sind, so ist dies keine taugliche Begründung für eine Bescheiderlassung. 4. Im Einkommenssteuerbescheid 2003 erfolgt weiters eine Hinzurechnung zu den Einkünften mit Zitieren Tz. 5 Kilometergelder Gewerbebetrieb in Höhe von…
…verwiesen. Im Übrigen fehlte im konkreten Fall auch die Darstellung der Überlegungen zur Ermessensausübung (ein solcher Begründungsmangel gilt nicht als wesentlich und führt für sich allein nicht zur Bescheidaufhebung; vgl. Stoll, a.a.O., Seite 2944). Da somit der angefochtene Wiederaufnahmebescheid keine taugliche Begründung enthielt…
…verwiesen. Im Übrigen fehlte im konkreten Fall auch die Darstellung der Überlegungen zur Ermessensausübung (ein solcher Begründungsmangel gilt nicht als wesentlich und führt für sich allein nicht zur Bescheidaufhebung; vgl. Stoll, a.a.O., Seite 2944). Da somit die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide keine taugliche Begründung enthielten…
…angeführten Sachverhalt, den die Abgabenbehörde II. Instanz als erwiesen annimmt, folgt zunächst, dass die vom Bw. am 30. August 2002 erhobene Berufung (siehe Punkt 2) der Entscheidungsgründe) keine taugliche Begründung gemäß § 250 Abs. 1 lit. d BAO enthielt, führte der Bw. doch lediglich aus, im…
…Verfahren war daher spruchgemäß zu entscheiden. 2) Körperschaftsteuer für die Jahre 2006 bis 2008: Da - wie oben dargelegt - die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide einschließlich der dort angegebenen Verweisquellen keine taugliche Begründungen enthielten und damit die in Rede stehenden amtswegigen Wiederaufnahmen nicht auf gesetzmäßige Weise zustande gekommen sind…
…Abgabenschuld jetzt beglichen werden,...." Mit Bescheid vom 1.6.2012 wies das Finanzamt das Stundungsansuchen des Bw. mit der Begründung ab, dass die Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof allein keine taugliche Begründung für ein Zahlungserleichterungsansuchen sei (Verweis auf VwGH 22.2.2001, 95/15/0058…
…soweit aus dem entsprechenden Bericht die Begründung des Wiederaufnahmebescheides erkennbar ist (vgl. Unger in UFS-Journal 2012, Heft Nr. 2, "Möglichkeiten und Grenzen einer amtswegigen Wiederaufnahme"). Sogar ein bloßer Verweis kann demnach eine taugliche Begründung darstellen. Noch weiter geht ein neues Erkenntnis des VwGH vom…
…Jahr 2003 im Inland sprechen. Die Begründung des Hauptwohnsitzes bereits im Jahr 2001 stellt nach Sicht des UFS für sich allein keine taugliche Begründung für diese Vorschreibung dar. Doch auch für die Folgejahre hat das FA keine ausreichenden Ermittlungen getätigt, die den Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…Vertretertätigkeit mit überwiegendem Kundenverkehr im Außendienst ausgegangen werden könne und allein aufgrund der im Unternehmensrechtes verankerten Aufgabenbereiche des Berufungswerbers als alleiniger Geschäftsführer der GmbH eine ausschließliche Vertretertätigkeit unmöglich erscheine, keine taugliche Begründung dazustellen vermögen, weil die Anwendung der streitgegenständlichen Verordnung in keiner Weise darauf abstellt…
…der Begründung wird bemängelt, die angefochtenen Kraftfahrzeugsteuerbescheide seien nicht ausreichend begründet. Die bloße Zitierung von Gesetzesstellen sowie der Hinweis auf eine Niederschrift seien keine taugliche Begründung im Sinne des § 93 Abs 3 lit a BAO. Es werde daher der Antrag auf Mitteilung der fehlenden Begründung…
…vorliegt, nicht beurteilt werden. Wie bereits dargelegt, hat der Begünstigungswerber die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Stundung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof stellt keine taugliche Begründung für einen Stundungsantrag dar (vgl. VwGH 22. 2…
…vorliegt, nicht beurteilt werden. Wie bereits dargelegt, hat der Begünstigungswerber die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Stundung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof stellt keine taugliche Begründung für einen Stundungsantrag dar (vgl. VwGH 22. 2…