…dem Bw. tatsächlich zu, dann wird ein allfälliger Zustellmangel saniert. Der Bw. hat fristgerecht Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben und den angefochtenen Bescheid mit der Beschwerde vorgelegt. Daraus folgt, dass ihm der angefochtene Bescheid - wann auch immer und auf welchem Weg - zugekommen ist. Der Bw…
…dass im Verfahren der Zustellung Mängel unterlaufen, die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Es ist grundsätzlich eine Beweisfrage, ob eine Zustellung durch Hinterlegung rechtswirksam erfolgt ist. In dubio wird man der Verantwortungslinie der Bf…
…dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Im vorliegenden Fall wurde in der Berufung die ordnungsgemäße Zustellung des Bescheides bestritten. Die Abgabenbehörde habe den Bescheid an den laufenden steuerlichen Vertreter zugestellt, der…
…dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Im vorliegenden Fall wurde in der Berufung die ordnungsgemäße Zustellung des Bescheides bestritten. Die Abgabenbehörde habe den Bescheid an den laufenden steuerlichen Vertreter zugestellt, der…
… 7 Abs. 1 ZustellG idgF gemäß die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Aufgrund dieser Bestimmung können Zustellmängel bei Zutreffen der gesetzlich normierten Voraussetzungen somit geheilt werden. Die rechtswidrige Zustellung einer behördlichen Erledigung an den…
…Trifft dies nicht zu, dann kann der Zustellmangel auch diesfalls nur nach § 7 ZustellG saniert werden. Da eine solche Heilung das tatsächliche Zukommen des Schriftstückes an den Empfänger verlangt, der Postbevollmächtigte aber nicht Empfänger iSd. ZustellG ist, reicht es für die Heilung eines evidenten Zustellmangels…
…bzw. deren zur Empfangnahme befugten Vertretern iSd. § 13 Abs. 3 ZustellG, Arno K und Johannes K, durch Weiterleitung seitens der Steuerberatungskanzlei nachträglich zugekommen wäre, weil die Zustellung an einen falschen Empfänger einer Heilung nach § 7 ZustellG grundsätzlich unzugänglich ist (Ritz, BAO², § 7 ZustellG Rz 4…
…oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann sie nicht bewirkt werden, und zwar auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Wird dieser weder im Adressfeld - zB "An Abgabepflichtige(n) A, zu Handen Zustellungsbevollmächtigte(r) Z" - noch…
…Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass auch eine allfällige Ausfolgung der angefochtenen Schriftstücke durch den Masseverwalter an Gemeinschuldner nach der Aufhebung des Konkurses kein Wirksamwerden als Bescheide (Berufungsvorentscheidungen) gegenüber dem nunmehr wieder selbst im Abgabenverfahren handlungsfähigen Steuersubjekt durch tatsächliches Zukommen gemäß § 7 ZustG bewirkt hätte…
…tatsächlich zugekommen ist. Über Vorhalt teilte die Schönherr Rechtsanwälte GmbH mit, dass die bekämpfte Berufungsvorentscheidung, welche als Empfängerin die S. aufweist, dem Rechtsvertreter nicht tatsächlich zugekommen ist. Übermittelt sei von der S. lediglich eine Kopie worden. Ein tatsächliches Zukommen setzt voraus, dass der Empfänger tatsächlich…
…gerichtete Erledigung nicht dadurch Bescheidwirksamkeit erlangen, dass sie (körperlich) in die Hände des Rechtsnachfolgers gelangt. Ein solches tatsächliches Zukommen ist für die Beurteilung der Bescheidqualifikation in keiner Weise maßgeblich (VwGH 21.7.1993, 91/13/0162). Daran ändert auch der ab 26. März .2009 angefügte …
…Sepember 2008 erfolgte, wurden die Bescheide gemäß § 7 ZustellG am 24. Oktober 2008 durch tatsächliches Zukommen zugestellt. Wenn die Zustellung bereits durch Einbringung in die Databox am 6. September 2008 erfolgt wäre, so hätte gemäß § 6 ZustellG die neuerliche Zustellung der gleichen Dokumente keine Rechtswirkungen…
…der Bw. hätte zugestellt werden sollen, wobei ein tatsächliches Zukommen an die Beschwerdeführerin nicht erfolgt sei. Es wird daher nun eine hinsichtlich Bescheidadressaten korrigierte bescheidmäßige Erledigung erstellt, die weiters auch die Erledigung der Berufung gegen den Haftungs - und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer 1993 umfasst. Weiters wird…
…Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann sie nicht bewirkt werden, und zwar auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Im angefochtenen "Bescheid" fehlt die Bezeichnung des Zustellbevollmächtigten als Empfänger. Vielmehr scheint lediglich der Bw. als Bescheidadressat und als Empfänger…
…am 11. März 2003 zu Post gegeben und ist am 13.März 2003 beim Hauptzollamt Wien eingegangen, insgesamt jedenfalls auf ein tatsächliches Zukommen und damit eine wirksame und gültige Zustellung der Berufungsvorentscheidung vor dem oder am 11. März 2003 geschlossen werden. Gemäß Art. 232 Abs…
…zur Bescheiderlassung ungeeignete Adressatenbezeichnungen, und die Bw ist nicht als Bescheidadressatin und nicht als Zustellempfängerin angeführt, sodass eine Heilung der in den Punkten K und L aufgezeigten Mängel bei der Zustellung durch tatsächliches Zukommen iSd§ 7 ZustellG unmöglich war, kann nicht rechtsgeschäftlich für die 2…
…sei keine rechtswirksame Zustellung erfolgt. Dieser Mangel sei nicht gemäß § 7 ZustellG durch tatsächliches Zukommen an den Zustellbevollmächtigten heilbar. In der am 2. Februar 2011 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen der GmbH im Jahr 2008 noch vorhanden gewesen seien und…
…2008 maßgeblichen Fassung enthielt das Zustellgesetz in seiner im Zeitpunkt der Übermittlung der als Umsatz- und Einkommensteuerbescheide intendierten erstinstanzlichen Erledigungen in Kraft stehenden Fassung auch keine besondere Vorschrift für die Heilung einer infolge unterbliebener Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger mangelhaften Zustellverfügung durch tatsächliches Zukommen (vgl…
…so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist." In dem als Bescheidausfertigung intendierten Schreiben des Finanzamtes vom 2. Dezember 2009 wurde trotz aufrechter Zustellvollmacht die Zustellbevollmächtigte nicht als Empfängerin (="zu Handen" bzw "z.H…
…dass im Verfahren der Zustellung Mängel unterlaufen sind, die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Die Anwendung der nationalen Bestimmung des § 7 ZustG in Ansehung der Heilung von Zustellmängeln und nicht der in § 11 Abs…