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UFSI RV/0147-I/11Umschuldung Kontokorrentkredit: Aufhebung (tatsächliche Beendigung) und Rückzahlung (entfällt bei Guthabenssaldo) des Altkreditvertrages innerhalb der Einmonatsfrist liegen vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2012

…erklärt wird, dass der Kredit in keiner Weise mehr in Anspruch genommen wird, die tatsächliche Beendigung nachgewiesen wird und die Rückzahlung des gekündigten Kredites innerhalb der Einmonatsfrist ab Beurkundung des neuen Kreditvertrages erfolgt (BMF 8.6.1984, 11 0868/5-IV/11/84). Das Erfordernis…

UFSI RV/0146-I/11Umschuldung Kontokorrentkredit: Aufhebung (tatsächliche Beendigung) und Rückzahlung (entfällt bei Guthabenssaldo) des Altkreditvertrages innerhalb der Einmonatsfrist liegen vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2012

…erklärt wird, dass der Kredit in keiner Weise mehr in Anspruch genommen wird, die tatsächliche Beendigung nachgewiesen wird und die Rückzahlung des gekündigten Kredites innerhalb der Einmonatsfrist ab Beurkundung des neuen Kreditvertrages erfolgt (BMF 8.6.1984, 11 0868/5-IV/11/84). Das Erfordernis…

UFSK RV/0302-K/06Nachversteuerung von Abfertigungszahlungen zufolge Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Familienbetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009Teil 1/2

…zu vereinbaren. Aber auch die Erforschung des Sachverhaltes, ob eine tatsächliche Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses oder etwa eine Karenzierung (= Aussetzung/Unterbrechung) vorliegt, könne nur nach dem wahren Inhalt der zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertragsvereinbarungen beurteilt werden. Nach den Bestimmungen des Arbeitsvertragsanpassungsgesetzes (AVRAG), ergibt…

UFSK RV/0292-K/06Nachversteuerung von Abfertigungszahlungen zufolge Fortsetzung des Dienstverhältnisses im Familienbetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009Teil 1/2

…für den erkennenden Senat nicht die Bezeichnung "einvernehmliche Auflösung der Dienstverhältnisse" oder "die Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse", sondern einzig alleine das Vorliegen des Tatumstandes einer tatsächlichen fremdüblichen Auflösung (Beendigung) der Dienstverhältnisse, zu sein. Unter Beachtung der Arbeitsrechtsprechung ist als "unmittelbar aufeinander folgend" nicht zu verstehen…

UFSL RV/0594-L/03Pflichtveranlagungstatbestand bei Ersatzleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…Bezügen gezahlt, seien sie gemeinsam mit diesen nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. In diesem Fall sei am Lohnzettel als Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses nicht die tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern der jeweils letzte Tag des Kalendermonates anzuführen. Bezieht daher…

UFSG RV/0155-G/10Formale Auflösung eines Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2010

…Herrn K ausbezahlte Abfertigung nicht begünstigt besteuert werden könne, weil eine tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses nicht erfolgt sei. Gegen die in der Folge erlassenen Bescheide vom 11.1.1999 wurden fristgerecht Berufungen eingebracht und begründend ausgeführt, dass auf Grund geänderter betrieblicher Gegebenheiten es notwendig gewesen…

UFSL RV/0350-L/07Anerkennung von Bürgschaftszahlungen und der entsprechenden Fremdfinanzierungskosten eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2007

…deshalb beantragt, weil mit Verfügung derselben zum damaligen Zeitpunkt (1993) sich daran zur Kündigung von im Konkursunternehmen beschäftigten Dienstnehmern eine einmonatige Kündigungsfrist knüpfte und daraus resultierende Endigungsansprüche Konkursforderung waren. Mit dieser Betriebssperre verknüpft war aber keinesfalls die tatsächliche Beendigung der Geschäftstätigkeit der Konkursantin, weil zeitlich…

UFSK RV/0194-K/06Beendigung einer Unternehmensgruppe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2006

…Eintragung dieses Beschlusses ins Firmenbuch erfolgte am 17. März 2006. Bei der EBw. wird tatsächlich die Abwicklung vorgenommen. Die Berufungen halten der Ansicht des Finanzamtes entgegen, dass eine (rückwirkende) Herstellung jener steuerlichen Verhältnisse, die sich ohne Gruppenzugehörigkeit ergäben, nur auf Grund des faktischen Ausscheidens des…

UFSG RV/0228-G/10Vorzeitige Beendigung einer "großen" Vermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.11.2013Teil 2/2

…zumal der Bw. bereits von Anfang an, also auch schon vor den Jahren der von ihm prognostizierten "Mietensprünge", (mit geringfügigen Ausnahmen) mit seinen tatsächlichen Vermietungsergebnissen weit hinter den eigenen Planzahlen zurückgeblieben ist (zB 1993 um rd. 503.700 ATS, 1995 um rd. 92.700 ATS…

UFSW RV/0312-W/12Zeitpunkt der Beendigung des Lehrverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2012

…UFS 21.9.2011, RV/1268-L/10, wobei aber auch in diesem Fall als Beendigung des Lehrverhältnisses das Datum der bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgelegten Lehrabschlussprüfung herangezogen wurde. Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) wurde jedoch die lit. d ab 1…

UFSS RV/0196-S/09Beendigung der Berufsausbildung, wenn Schuljahr nicht wiederholt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2009

…Tatsächlich besuchte sie im Herbst 2008 die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe in N. nicht mehr und meldete sich am 9. 9. 2008 von der Schule ab. Vor diesem Hintergrund kann dem Finanzamt nicht erfolgreich entgegen getreten werden, wenn es von einer Beendigung der Berufsausbildung…

UFSK RV/0614-K/11Beendigung des Studiums
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.03.2013

…Seine Bezüge lägen über der Zuverdienstgrenze, es stehe ihm ab April 2009 keine Familienbeihilfe mehr zu. Aktenkundig ist der Bescheid der Technischen Universität R, aus dem die Beendigung des Masterstudiums Telematik mit 19. März 2009 und die Verleihung des akademischen Grades "Dipl. Ing." hervorgeht. Aktenkundig…

UFSG RV/0210-G/10Zeitpunkt der Beendigung eines Handelsbetriebes (Maschinengroßhandel)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2011

…Sie werde dann bejaht, wenn diese Umstände objektiv darauf schließen lassen, dass der Verpächter nach einer allfälligen Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem vorhandenen Betriebsvermögen nicht mehr in der Lage ist, seinen Betrieb fortzuführen, oder sonst das Gesamtbild der Verhältnisse für die Absicht des Verpächters spricht…

UFSW RV/1870-W/09Beendigung der Vermietung einer Eigentumswohnung vor Erreichen eines positiven Gesamtüberschusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.01.2011

…Beendigung der Vermietung tatsächlich kein Gesamtüberschuss erzielt worden, jedoch sei die Vermietung durch eine nicht im Bereich der Tätigkeit liegende Unwägbarkeit beendet worden. Sei jedoch eine Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses in dieser Art und Weise beendet worden, sei für den Zeitraum bis zur Beendigung…

UFSW RV/0390-W/07Das tatsächliche Erwirtschaften von Gewinnen ist für die Beurteilung der Zuordnung der Tätigkeit als eine im Sinne des § 1 Abs 1 LVO nicht erforderlich. Eine in Gewinnabsicht unternommene Betätigung im Sinne des § 1 Abs 1 LVO führt ohnehin nur zu der Vermutung des Vorliegens einer Einkunftsquelle, die nach Maßgabe der Regelungen des § 2 Abs1 LVO wiederlegt werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2007

…nur in Ausnahmefällen von Liebhaberei ausgegangen werden kann, handelt. Gemäß Punkt 6.2 Liebhaberei-Richtlinie hat als Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen von Einkünften nicht der tatsächlich erwirtschaftete Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaffung eines solchen , subsidiär das nach außen in Erscheinung tretende…

UFSW RV/3986-W/02Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.12.2004

…Die Geschäftsbeziehungen wären tatsächlich daher bereits eingestellt gewesen. Ebenso hätte es an den von der Rechtsprechung geforderten Synergieeffekten zwischen den beiden Gesellschaften gefehlt. Deutliches Zeichen für die Beendigung der wirtschaftlichen Eingliederung wäre wohl die Auflösung der Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Unternehmen mit 31.12.2000…

UFSW RV/3982-W/02Beendigung umsatzsteuerlicher Organschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.12.2004

…Die Geschäftsbeziehungen wären tatsächlich daher bereits eingestellt gewesen. Ebenso hätte es an den von der Rechtsprechung geforderten Synergieeffekten zwischen den beiden Gesellschaften gefehlt. Deutliches Zeichen für die Beendigung der wirtschaftlichen Eingliederung wäre wohl die Auflösung der Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Unternehmen mit 31.12.2000…

UFSI RV/0302-I/03Beendigung oder Unterbrechung der Berufsausbildung bei Karenz wegen der Geburt eines Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2004

…das Lehrverhältnis fortzusetzen, ja nicht einmal Kontakt mit dem Lehrherren aufgenommen hat und mit 14. Feber 2003 in ein anderes Dienstverhältnis eingetreten ist, besteht ab tatsächlicher Beendigung der Lehrtätigkeit, somit ab 1. Juni 2000 kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr. Daran ändert auch die Behauptung der…

UFSW RV/4023-W/09Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…ausgebildet werden oder in einem erlernten Beruf in einer Fachhochschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung des Berufes nicht möglich ist. Für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung normiert § 2 Abs…

UFSW RV/3940-W/08Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2011

…die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung bestünde, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- Ausbildungs- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt…