…erklärt wird, dass der Kredit in keiner Weise mehr in Anspruch genommen wird, die tatsächliche Beendigung nachgewiesen wird und die Rückzahlung des gekündigten Kredites innerhalb der Einmonatsfrist ab Beurkundung des neuen Kreditvertrages erfolgt (BMF 8.6.1984, 11 0868/5-IV/11/84). Das Erfordernis…
…erklärt wird, dass der Kredit in keiner Weise mehr in Anspruch genommen wird, die tatsächliche Beendigung nachgewiesen wird und die Rückzahlung des gekündigten Kredites innerhalb der Einmonatsfrist ab Beurkundung des neuen Kreditvertrages erfolgt (BMF 8.6.1984, 11 0868/5-IV/11/84). Das Erfordernis…
…zu vereinbaren. Aber auch die Erforschung des Sachverhaltes, ob eine tatsächliche Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses oder etwa eine Karenzierung (= Aussetzung/Unterbrechung) vorliegt, könne nur nach dem wahren Inhalt der zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertragsvereinbarungen beurteilt werden. Nach den Bestimmungen des Arbeitsvertragsanpassungsgesetzes (AVRAG), ergibt…
…für den erkennenden Senat nicht die Bezeichnung "einvernehmliche Auflösung der Dienstverhältnisse" oder "die Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse", sondern einzig alleine das Vorliegen des Tatumstandes einer tatsächlichen fremdüblichen Auflösung (Beendigung) der Dienstverhältnisse, zu sein. Unter Beachtung der Arbeitsrechtsprechung ist als "unmittelbar aufeinander folgend" nicht zu verstehen…
…Bezügen gezahlt, seien sie gemeinsam mit diesen nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. In diesem Fall sei am Lohnzettel als Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses nicht die tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern der jeweils letzte Tag des Kalendermonates anzuführen. Bezieht daher…
…Herrn K ausbezahlte Abfertigung nicht begünstigt besteuert werden könne, weil eine tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses nicht erfolgt sei. Gegen die in der Folge erlassenen Bescheide vom 11.1.1999 wurden fristgerecht Berufungen eingebracht und begründend ausgeführt, dass auf Grund geänderter betrieblicher Gegebenheiten es notwendig gewesen…
…deshalb beantragt, weil mit Verfügung derselben zum damaligen Zeitpunkt (1993) sich daran zur Kündigung von im Konkursunternehmen beschäftigten Dienstnehmern eine einmonatige Kündigungsfrist knüpfte und daraus resultierende Endigungsansprüche Konkursforderung waren. Mit dieser Betriebssperre verknüpft war aber keinesfalls die tatsächliche Beendigung der Geschäftstätigkeit der Konkursantin, weil zeitlich…
…Eintragung dieses Beschlusses ins Firmenbuch erfolgte am 17. März 2006. Bei der EBw. wird tatsächlich die Abwicklung vorgenommen. Die Berufungen halten der Ansicht des Finanzamtes entgegen, dass eine (rückwirkende) Herstellung jener steuerlichen Verhältnisse, die sich ohne Gruppenzugehörigkeit ergäben, nur auf Grund des faktischen Ausscheidens des…
…zumal der Bw. bereits von Anfang an, also auch schon vor den Jahren der von ihm prognostizierten "Mietensprünge", (mit geringfügigen Ausnahmen) mit seinen tatsächlichen Vermietungsergebnissen weit hinter den eigenen Planzahlen zurückgeblieben ist (zB 1993 um rd. 503.700 ATS, 1995 um rd. 92.700 ATS…
…UFS 21.9.2011, RV/1268-L/10, wobei aber auch in diesem Fall als Beendigung des Lehrverhältnisses das Datum der bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgelegten Lehrabschlussprüfung herangezogen wurde. Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) wurde jedoch die lit. d ab 1…
…Tatsächlich besuchte sie im Herbst 2008 die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe in N. nicht mehr und meldete sich am 9. 9. 2008 von der Schule ab. Vor diesem Hintergrund kann dem Finanzamt nicht erfolgreich entgegen getreten werden, wenn es von einer Beendigung der Berufsausbildung…
…Seine Bezüge lägen über der Zuverdienstgrenze, es stehe ihm ab April 2009 keine Familienbeihilfe mehr zu. Aktenkundig ist der Bescheid der Technischen Universität R, aus dem die Beendigung des Masterstudiums Telematik mit 19. März 2009 und die Verleihung des akademischen Grades "Dipl. Ing." hervorgeht. Aktenkundig…
…Sie werde dann bejaht, wenn diese Umstände objektiv darauf schließen lassen, dass der Verpächter nach einer allfälligen Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem vorhandenen Betriebsvermögen nicht mehr in der Lage ist, seinen Betrieb fortzuführen, oder sonst das Gesamtbild der Verhältnisse für die Absicht des Verpächters spricht…
…Beendigung der Vermietung tatsächlich kein Gesamtüberschuss erzielt worden, jedoch sei die Vermietung durch eine nicht im Bereich der Tätigkeit liegende Unwägbarkeit beendet worden. Sei jedoch eine Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses in dieser Art und Weise beendet worden, sei für den Zeitraum bis zur Beendigung…
…nur in Ausnahmefällen von Liebhaberei ausgegangen werden kann, handelt. Gemäß Punkt 6.2 Liebhaberei-Richtlinie hat als Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen von Einkünften nicht der tatsächlich erwirtschaftete Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaffung eines solchen , subsidiär das nach außen in Erscheinung tretende…
…Die Geschäftsbeziehungen wären tatsächlich daher bereits eingestellt gewesen. Ebenso hätte es an den von der Rechtsprechung geforderten Synergieeffekten zwischen den beiden Gesellschaften gefehlt. Deutliches Zeichen für die Beendigung der wirtschaftlichen Eingliederung wäre wohl die Auflösung der Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Unternehmen mit 31.12.2000…
…Die Geschäftsbeziehungen wären tatsächlich daher bereits eingestellt gewesen. Ebenso hätte es an den von der Rechtsprechung geforderten Synergieeffekten zwischen den beiden Gesellschaften gefehlt. Deutliches Zeichen für die Beendigung der wirtschaftlichen Eingliederung wäre wohl die Auflösung der Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Unternehmen mit 31.12.2000…
…das Lehrverhältnis fortzusetzen, ja nicht einmal Kontakt mit dem Lehrherren aufgenommen hat und mit 14. Feber 2003 in ein anderes Dienstverhältnis eingetreten ist, besteht ab tatsächlicher Beendigung der Lehrtätigkeit, somit ab 1. Juni 2000 kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr. Daran ändert auch die Behauptung der…
…ausgebildet werden oder in einem erlernten Beruf in einer Fachhochschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung des Berufes nicht möglich ist. Für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung normiert § 2 Abs…
…die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung bestünde, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- Ausbildungs- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt…