…etwa nachweisbare höhere Kosten geltend zu machen (VwGH 25.9.2002, 98/13/0167). Im gegenständlichen Fall ist lediglich strittig, ob anstatt der pauschalen Berücksichtigung der Aufwendungen die tatsächlich nachgewiesenen Kosten der auswärtigen Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. Hiezu hat der VwGH in…
…Pauschbetrag berücksichtigt. Der monatliche Pauschbetrag von 1.500,00 S (110,00 €) deckt die erhöhten Aufwendungen auf Grund der Auswärtigkeit ab (Fahrtkosten, Internatskosten). Die Berücksichtigung höherer tatsächlich nachgewiesener Kosten ist nach Verwaltungsübung, Lehre und Rechtsprechung unzulässig (vgl. dazu VwGH 24.2.2000, 96/15…
… 3 Abs. 1 der VO (mtl. € 153,00) allfällige tatsächlich nachgewiesene Fahrtkosten im Zusammenhang einer Heilbehandlung iSd § 4 der VO bereits zur Gänze als abgegolten anzusehen oder etwa vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen wären...." Auf Grund des § 3 VO werden entsprechend dem klaren…
…Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2000 unter anderem die Anerkennung von Aufwendungen auf Grund ihrer Behinderung als außergewöhnliche Belastung, und zwar tatsächlich nachgewiesene Kosten (Medikamentenkosten) von 5.920 S und Taxikosten im zulässigen Höchstausmaß von 25.200 S. Bescheinigt wurde ein Grad der Behinderung von 50%…
…Es muss die Absicht bestehen, das Ausbildungsziel durch zielstrebiges Bemühen zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen, was berufungsgegenständlich nachgewiesen wurde (E 15.12.1987, 86/14/0059, 1988, 318). Höhere tatsächlich nachgewiesene Kosten sind nicht abzugsfähig, der Selbstbehalt ist nicht anzuwenden (§ 34 Abs 6…
…KFZ, sowie weitere tatsächlich nachgewiesene Kosten der Behinderung, die nicht durch die gewährten Pauschbeträge abgedeckt wurden iHv € 1.229,- Die tatsächlich nachgewiesenen Kosten setzen sich aus den Behandlungsbeiträgen für durch die Behinderung bedingte Heilbehandlung, den Kosten der Therapeutin, den nachgewiesenen Krankentelefonaten sowie Rezeptgebühren usw…
…von ATS 1.500,-- mtl. (03/00-12/00) berücksichtigt. Die Berücksichtigung höherer tatsächlich nachgewiesener Kosten ist unzulässig." Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Mai 2003 wurde die Einkommensteuer für 2001 mit einer Nachforderung von 1.149,47 € festgesetzt. Es wurden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft…
…ersehen. Entscheidungsgründe Nach Erlassung einer teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung sind nachfolgende Positionen strittig: - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Telefonkosten - Nachgewiesene Kosten aus der eigenen Behinderung nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen Über die Berufung wurde erwogen: Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Nach Meinung der…
…den nach der VO-agB ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten zu berücksichtigenden monatlichen Pauschbetrag von 262,00 €. Der Bw. hat den geforderten Nachweis für die Zahlung des vom Finanzamt (offenbar irrtümlich) unter dem Titel "Nachgewiesene Kosten aus der Behinderung eines Kindes nach der Verordnung…
…Pauschbeträge tatsächlich erwachsene Kosten anerkannt werden, müssen diese nach herrschender Ansicht (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Tz 9 zu § 35; Jakom, Baldauf, EStG, 2010, § 35 Rz 31; Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 35 Anm. 50; UFS vom 30. September 2003, RV/4012-W/02) nachgewiesen…
…Telefonkosten 2007) nachgewiesen noch den geschätzten betrieblichen Anteil in irgendeiner Form nachvollziehbar dargestellt und damit nicht einmal glaubhaft gemacht hat. Das Finanzamt wäre mangels Vorlage irgendeines Nachweises der tatsächlichen Kosten und des lediglich behaupteten Anteils der betrieblichen Nutzung durchaus berechtigt gewesen, diese Kosten zur Gänze…
…57,22 € | Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen vor Abzug des Selbstbehaltes (§ 34 Abs. 4 EStG 1988) Selbstbehalt Nachgewiesene Kosten aus der eigenen Behinderung nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen Freibetrag wegen eigener Behinderung (§ 35 Abs. 3 EStG 1988) | - 3.809,53 € 2.526…
…die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden" geht eindeutig hervor, dass diese nachgewiesen werden müssen. Tatsächliche Kosten können nämlich nur anhand von Unterlagen (Belegen) ermittelt werden und nicht im Schätzungsweg. Neben dem allgemeinen Sprachverständnis wird dies wird auch durch den Verordnungstext "ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten…
…als die Hälfte der tatsächlichen Unterhaltskosten, steht - bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen - die Familienbeihilfe zu. Die Berufungswerberin bezifferte im Verfahren vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz die monatlichen Unterhaltskosten ihrer Tochter mit ca. € 450,00. In dieser Aufstellung sind die Kosten der Miete samt Betriebskosten…
…1988) | -294,00 € | Pauschbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen eigener Behinderung | -504,00 € | Nachgewiesene Kosten aus der eigenen Behinderung nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen | -665,19 € Die Begründung lautet: Da die von Ihnen geltend…
…dass diese auch tatsächlich im Abgabenzeitraum geleistet wurden Voraussetzung, nur in Ausnahmefällen genügt deren Glaubhaftmachung. Seitens des Bw. bzw. seines Vertreters wurden wohl Belege über die Bezahlung der halben Wohnungskosten, jedoch keinerlei konkrete Kosten, die durch die Familienheimfahrten verursacht und im Streitzeitraum bezahlt wurden, nachgewiesen. …
…Ersuchen des Finanzamts vom 12. September 2006, die tatsächlichen Kosten wegen Behinderung durch "Nachweis des Grads der Behinderung (Bescheid des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen oder Bezug von Pflegegeld)" und die "Heimbestätigung, ob die Betreuung in einer Bettenstation erfolgte bzw. inwiefern ein besonderer Pflegeaufwand gegeben…
…der tatsächlichen Kosten sei jedoch Folgendes zu bemerken: - der Zusammenhang mit der Behinderung sei nachzuweisen (im gegenständlichen Fall würde auch nachzuweisen sein, worauf die Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80% zurückzuführen sei!) - auch im Hinblick auf die Kosten für Diätverpflegung würden demnach die tatsächlichen Kosten nachgewiesen…
…nachdem trotz erfolgter Aufforderung bisher keine Nachweise für tatsächlich entstandene Mehraufwendungen vorgelegt worden sind." In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag, datiert mit 30. März 2009, brachte der Bw. im Wesentlichen vor, dass ihm unter dem Titel Werbungskosten die Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort nicht zugesprochen…
…noch tatsächlich nachgewiesene Aufwendungen berücksichtigt werden. Werden die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht, sind diese in voller Höhe nachzuweisen. Für die Abweisung der Berufung war entscheidend, dass allein der Anfall von Kosten für Beherbergung und Verpflegung nicht ausreichend war, der Abgabenbehörde Gewissheit darüber, dass diese Kosten…