…mit Auszeichnung bestanden worden. Seit 8.2.2010 sei er beim D. geringfügig als Trainer beschäftigt. Dazu trainiere B. täglich 7 Stunden 6 Tage in der Woche im E.. Folglich erfülle ihr Sohn sämtliche Voraussetzungen des § 2 FLAG. Ergänzend teilte die Bw. mit Schreiben vom…
…gewesen sei. Im Rahmen dieser Tätigkeit sei er rund 50.000 km bis 60.000 km im Jahr mit dem Firmenauto unterwegs gewesen. Wäre er täglich an seinen Familienwohnsitz zurückgekehrt, hätte er dafür noch einmal rund 50.000 km mit dem Auto fahren müssen. Das…
…in einem internationalen Konzern tätig. Diese Tätigkeit erfordere sehr frühe Arbeitsbeginn Zeiten, Dienstfahrten zu anderen Betriebsstätten des Unternehmens sowie Videokonferenzen mit im außereuropäischen Ausland gelegenen anderen Unternehmensteilen. Eine tägliche Rückkehr zum Wohnort sei daher unzumutbar. Die vom Bw. in X. genutzte Wohnung sei lediglich eine…
…erwachsen würden. So sei die lange Arbeitszeit eine Besonderheit der Ausbildung zum Rechtsanwalt und vorwiegend dort ständige Praxis. Die lange Arbeitszeit mache es unmöglich, täglich eine Strecke von 2 x 65 km (gesamt 130 km) zurückzulegen. Dazu komme, dass öffentliche Verkehrsmittel von Z. aus und…
…Fahrtzeiten unter Berücksichtigung seiner Arbeitszeiten Rücksicht genommen worden. Unbestritten sei demnach, dass er eine tägliche Wegstrecke von 65 km (kürzeste Straßenverbindung www.viamichelin.at) zurückzulegen habe. Die über den Routenplaner der ÖBB ermittelten Fahrzeiten seien ebenfalls bestätigt worden, die aufgrund seiner Dienstzeit (Unterrichtszeit 07:30…
…Fahrtstrecke zwischen Familienwohnsitz und Arbeitsstätte nur 96 km betragen und daher nicht als Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung anzuerkennen sein. Im Rahmen des Vorlageantrages der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wird ergänzt, dass die tägliche Rückkehr des Bw. an den Familienwohnsitz nicht zugemutet werden könnte…
…Da es ihm nicht möglich sei, die Strecke von seinem Familienwohnsitz in X., Slowenien zu seiner Arbeitsstelle (täglich) zurückzulegen, habe er sich in Graz einen Wohnsitz zugelegt. Eine Übersiedelung nach Graz sei ihm aus folgenden Gründen nicht zumutbar: "Ich bin verheiratet und Vater eines Kindes…
…langen Strecke werde zudem auf einer Schnellstraße zurückgelegt. Da dem Bw. die tägliche Heimkehr zum Familienwohnsitz somit zumutbar gewesen wäre, seien die Kosten für die Zweitwohnung am Krankenhausstandort nicht beruflich veranlasst und daher auch nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Wegen der Unterkunft am Dienstort stehe das…
…15 Uhr) bzw. 2 Stunden 3 Minuten am Abend (ab Krankenhaus 17:45 Uhr) über jenem Wert liegen, der für eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz als zumutbar zu beurteilen ist, so gilt dies nicht für gelegentliche Fahrten bei schlechten Witterungsverhältnissen. Der Bw. hat wegen der…
…von 9.30 Uhr bis 13.45 Uhr sowie von 17.00 Uhr und 22.30 Uhr abgehalten werden können. Aufgrund der vorliegenden - täglichen - Probenpläne würde sich dadurch zwischen der Arbeitszeit am Vormittag und jener am Abend eine berufsbedingte Ruhezeit von drei bzw. vier Stunden…
…und wäre dort auch gemeldet. Auf Grund der unregelmäßigen Dienstzeiten wie Nachtdienste, Sonderdienste, spontane Überstunden oft weit über Mitternacht hinaus sei es nicht zumutbar täglich zu pendeln. Die Gattin des Bw. würde in der Nähe des Familienwohnsitzes auch steuerlich relevante Einkünfte in Höhe von ca…
…gewesen sei, nur in den ersten 5 Tagen der Fall. Da die täglichen Heimfahrten bei den Seminaren in Klosterneuburg und Klagenfurt sehr unglaubwürdig erscheinen und auch keine dienstlichen Gründe dafür vorliegen würden, sei nur ein Kilometergeld für jeweils eine Hin- und Heimfahrt anerkannt worden. Bei…
…dass der Berufungswerber in seinem Unternehmen als Kraftfahrer beschäftigte sei und in Österreich wohne. Er habe täglich im Raume Passau Be- und Entladestellen anzufahren und diverse Lager- und Kommissionstätigkeiten zu erledigen. Ebenfalls würde er Service- und Pflegearbeiten am LKW am Betriebsgelände in Deutschland durchführen. Mit…
…seien nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung (z.B. bei Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr - Entfernung über 120 km) vorliegen würden. Gegen diesen Bescheid erhob der Berufungswerber mit Schreiben vom 14. Juli 2004 Berufung. In der mit Eingabe vom…
…Verpflegungsmehraufwandes zu führen hat (vgl. dazu das Erkenntnis vom 26. April 2000, 95/14/0022). Weiters hat der Verwaltungsgerichtshof auch schon ein mehrmals täglich befahrenes "Gebiet der ständigen Patrouillentätigkeit" als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit angesehen (vgl. das Erkenntnis vom 18. Oktober 1995, 94/13/0101…
…Letzteres sei im Fall der Bw. nicht gegeben, weil ihr wegen der günstigen Verkehrsverbindungen die tägliche Rückkehr vom Arbeitsort Wien zum Wohnort A zugemutet werden könne. Mit Schreiben vom 14. November 2002 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde…
…selbst unter dem Aspekt der beim Lenken eines Kraftfahrzeuges erforderlichen erhöhten Konzentration, als zumutbar erachtet. Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Grundsätze wurde auch in den nachstehend angeführten Fällen seitens der Judikatur in typisierender Betrachtungsweise die tägliche Rückkehr als zumutbar erachtet: UFS vom 31. Jänner 2007…
… 26 Abs 3 des StudFG 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. In diesem Fall gilt die tägliche Fahrt von dieser Gemeinde an den Studienort trotz Nennung in einer Verordnung gemäß § 26 Abs 3 des StudFG 1992, BGBl. Nr. 305, in der jeweils geltenden Fassung als nicht…
…kürzeren Weg in die andere Richtung ausgeglichen werden kann. Schließlich ist darauf zu verweisen, dass bei Vollzeitbeschäftigten zwar die Normalarbeitszeit 8 Stunden am Tag beträgt (§ 3 AZG), Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung aber eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu 10 Stunden vorsehen können (§ 4 AZG, vgl. Drs…
…September 2007 eingebracht. Es werde beantragt, die Kosten für die Wohnung anzuerkennen, da die tägliche Heimfahrt nicht zumutbar gewesen sei. Der Berufungswerber hätte seine Arbeitsverpflichtung auf 4 Tage pro Woche aufgeteilt. Durch Mehrstunden und Bereitschaftsdienste würden die Ruhezeiten extrem verkürzt, was aber nicht zumutbar sei…