…des Finanzstrafgesetzes stellte der Spruchsenat in Bezug auf den Bw. fest, sein Verhalten erfülle die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht. Die Verkürzung der Kapitalertragssteuer 2005 sei dem Bw. zur Gänze zuzurechnen, da laut Textziffer 9 des Betriebsprüfungsberichtes die verdeckten Gewinnausschüttungen erst…
…wirtschaftlichen Engpässen konfrontiert gewesen wäre und auch eine einschlägige Vorstrafe vorliege, habe den Spruchsenat von der Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes überzeugt. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes YX, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen seien…
… 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG setzt neben dem objektiven Moment des Eintrittes einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden auch ein subjektives Moment voraus, und zwar muss beim Zuwendenden auch der Wille vorhanden sein, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern (VwGH 29…
…Umsatzsteuerjahresbescheid für das Jahr 2003 bzw. 2004 dem strafbestimmenden Wertbetrag zugrunde gelegt habe, ohne Feststellungen getroffen zu haben, wie sich der strafbestimmende Wertbetrag im Detail und je monatlichem Voranmeldungszeitraum zusammen setze. Auch die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sei vom Bw…
…von Guthaben für den Tatzeitraum eine Abgabenverkürzung eintreten werde, habe er das Tatbild auch subjektiv zu vertreten und sei sohin nach der angezogenen Gesetzesstelle schuldig zu erkennen gewesen. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die finanzbehördliche Unbescholtenheit, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Gegen…
…dass es zumindest zu erheblichen Verspätungen bei der Entrichtung gekommen sei. Die dadurch bewirkten Abgabenverkürzungen hielt er nicht nur für möglich, sondern für gewiss. Diese Feststellungen zur subjektiven Tatseite seien aus der Art der Tatbegehung, nämlich des Verschweigens zu schließen gewesen, was nur mit Wissen…
…Einfluss zu nehmen bzw. diese zu unterlassen. Anmerkung: Nur der Vollständigkeit halber ist festzustellen, dass das angefochtene Erkenntnis keine Ausführungen zur subjektiven Tatseite, zur Strafbemessung oder zu den Kosten enthält. Gegen dieses Erkenntnis wurde vom Beschuldigten fristgerecht mit Eingabe vom 30. April 2012 Berufung eingebracht…
…unvertreten, sodass es an ihr gelegen gewesen wäre, die Umsatzsteuer durch Gegenüberstellung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen zu ermitteln und diesen Betrag der Abgabenbehörde binnen der Fünftagesfrist zumindest bekannt zu geben. Der erstinstanzliche Schuldspruch war daher auch in subjektiver Hinsicht zu bestätigen. Gemäß § 49 Abs. 2…
…bisherigen Verfahrensergebnisse den im Einleitungsbescheid festgestellten Verdacht, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich gehandelt, nicht tragen. Da somit auch betreffend die Verkürzung von Investitionszuwachsprämie keine hinreichenden Verdachtmomente vorliegen, dass der Beschwerdeführer die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht hätte, war der Beschwerde auch diesbezüglich Folge…
…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sei sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht erfüllt, sodass mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen sei. Die Verantwortlichkeit des Verbandes Fa. P-GmbH für die rechtswidrige und schuldhafte Tatbegehung durch deren Entscheidungsträgerin ergebe sich aus § 3…
…für die Monate 01-06/09 in der Höhe von 5.240,21 € bewirkt und diese Verkürzung nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Begründend wurde zur subjektiven Tatseite ausgeführt, da jedem Unternehmer die Verpflichtung zur Abgabe rechtzeitiger und richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt sei…
…der Bw. von der gebotenen Möglichkeit der Rechtfertigung nicht Gebrauch gemacht. Nach Zitieren der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen führte der Spruchsenat aus, dass das Verhalten des Bw. das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfülle, da davon auszugehen sei, dass dem Bw. als realitätsbezogenem…
…2 lit. a FinStrG ist in subjektiver Hinsicht die Schuldform der Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Einzige Tatbestandsvoraussetzung der unter Schuldspruch Punkt 2) zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs…
…April 2009 geladen. Mit Schreiben vom 23. April 2009 wurde der Antrag auf mündliche Verhandlung zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: A.) Strittig ist, ob ein subjektives Recht der Bw. besteht, durch eine Veranlagung Anlassfall beim VfGH zu werden, mit der gesetzlich nicht vorgesehene und…
…2 lit. a FinStrG stellte der Spruchsenat fest, dass das Verhalten des Bw1 das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfülle, da davon auszugehen sei, dass dem Bw1 als realitätsbezogenen und im Wirtschaftsleben stehenden Geschäftsmann die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie…
…Finanzvergehen begangen habe. Es sei daher der Tatbestand des § 49 Abs. 1 FinStrG in objektiver und subjektiver Hinsicht erwiesen. Bei der Strafbemessung sei ein gewisser Beitrag zur Wahrheitsfindung und die bisherige Unbescholtenheit des Bw. als mildernd, als erschwerend hingegen kein Umstand zu werten. Außerdem sei…
…Richtigkeit der verspäteten Selbstbemessungen ergaben. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben, im gegenständlichen Fall der Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner 2004 bis Dezember 2005 sowie der Lohnabgaben (L, DB, DZ) Jänner bis Juli 2006…
…könne aber dahingestellt bleiben. Wesentlich für die Erfüllung der subjektiven Tatseite sei das Wissen um die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt und die zumindest bedingt vorsätzliche Verletzung der Offenlegungspflicht durch die Nichtbekanntgabe der Höhe der Abgabenschuld. Diese Voraussetzungen seien aber nach Ansicht der Finanzstrafbehörde im…
…seien sowie auch einschlägige Vorstrafen vorliegen würden, sei davon auszugehen, dass er das ihm vorgeworfene Finanzvergehen in objektiver und subjektiver Hinsicht begangen habe. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen mehrere Vorstrafen, den langen Deliktszeitraum sowie das Zusammentreffen strafbarer…
…dass das Verhalten des Bw. das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfülle. Im Bezug auf die Strafbemessung wird im angefochtenen Erkenntnis angeführt, dass die Obergrenze des Strafrahmens im gegenständlichen Fall bei € 18.416,04 liege und die mit € 3…