…schon alle Voraussetzungen gegeben seien- mit 62 Jahren in Pension gehen. Er falle daher in die 5- Jahres Frist. Außerdem sei die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen in ein Ballungszentrum mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar. Der Bw. wohne in Ungarn in V…
…Ausländer sind diesbezüglich gleich zu behandeln. Diese Gleichbehandlung kann aber nicht dazu führen, ungleiche Sachverhalte gleich zu behandeln, sondern gebietet es, auf die jeweiligen für das Wohl des Kindes maßgebenden Umstände - nach der Anordnung des § 146b ABGB "sorgfältig" - zu erwägen. Es liegt auf der Hand…
…Bezogen auf die individuelle Situation des Bw. muss daher auch vom Vorliegen eines strukturschwachen Gebietes im Sinne der als richtig erkannten Verwaltungspraxis ausgegangen werden. Dass - wie das Finanzamt einwendet - der Bw. bereits einmal seinen Familienwohnsitz verlegt hat (und zwar im Jahr 2003 von C nach…
…des Hälfteanteiles an der Liegenschaft zu betrachten. Es war vielmehr so, dass die Liegenschaft ausschließlich gegen Übernahme der Schulden übertragen werden sollte. Brand ist ein strukturschwaches Gebiet. Die miserablen Ergebnisse des Unternehmens bestätigen dies. Es gelingt nur mit Mühe, manchmal unter Einbeziehung der Berufsunfähigkeitspension des…
…der Wohnung des Bw. am Familienwohnsitz in Kroatien auf Grund der Lage in einem strukturschwachen Gebiet auch für den Bw. zu erheblichen Einkommenseinbußen führen und wäre die Anschaffung einer adäquaten Wohnung am Beschäftigungsort in Österreich aus dem in Kroatien zu erzielenden Erlös auf Grund der…
…auch wenn sie unhaltsberechtigt sind, besteht eine solche Möglichkeit jedoch nicht. Im Streitfall ist davon auszugehen, dass sich der Familienwohnsitz in einem strukturschwachen Gebiet mit einem geringen Arbeitsplatzangebot befindet. Die Ehegattin des Bw. wohnt dort ganzjährig, widmet sich der Kindererziehung und erzielt selbst keine Einkünfte…
…In diesem Erlass werde die Rechtsansicht vertreten, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes immer dann unzumutbar sei, wenn der Steuerpflichtige aus einer strukturschwachen Region stamme, die Frau ganzjährig am Familienwohnsitz lebe und zwar keine eigenen Einkünfte erziele, sich jedoch am Familienwohnsitz der Kindererziehung widme und die…
…in Österreich angesucht. Der Verkauf von Haus, Hof und Grund in einem strukturschwachen Gebiet in D würde für den Berufungswerber zu einer erheblichen Vermögenseinbuße führen, weil der Erlös nicht für den Kauf einer adäquaten Wohnung oder eines Einfamilienhauses in Österreich ausreichen würde. Auch sei aufgrund…
…Nachteile verbleiben, und der überdies mithelfe, ein strukturschwaches Gebiet am Leben zu erhalten, anzustellen. Beigelegt waren Auszüge aus dem Journal "Gewinn" mit Ausführungen betreffend die Grundstückspreise (Beilage 1) sowie betreffend die Kaufkraftunterschiede innerhalb Österreichs (Beilage 2). Beilage 1 - die handschriftlichen Beifügungen des Bw. sind kursiv…
…Aus wirtschaftlichen Gründen alleine schon deswegen nicht, da der Verkauf des Hälfteanteiles am Einfamilienhaus am Familienwohnsitz aufgrund der Lage in einem strukturschwachen Gebiet zu erheblichen Vermögenseinbußen führen würde. Die Anschaffung einer adäquaten Wohnung am Beschäftigungsort wäre aus dem Erlös nicht möglich." Im Zuge der Vorhaltsbeantwortung…
…Familienwohnsitzes aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar sei, wenn der Verkauf des Anwesens am Familienwohnsitz aufgrund der Lage in einem strukturschwachen Gebiet zu erheblichen Vermögenseinbußen führen würde und die Anschaffung einer adäquaten Wohnung am Beschäftigungsort aus dem Verkauf nicht möglich wäre. Dabei sei auch der Kaufkraftunterschied zwischen…
…könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass eine Berufstätigkeit der Gattin in der Heimat oder eine Aufgabe des Wohnsitzes in Ungarn wegen zu großer Verluste (strukturschwaches Gebiet) nicht möglich wäre. Der vorgebrachte Grund für die Notwendigkeit der Heimfahrten sei daher laut Finanzamt der Privatsphäre zuzuordnen…
…Gründe" machen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar: Der Verkauf des Einfamilienhauses bzw. der Wohnung am Familienwohnsitz würde aufgrund der Lage in einem strukturschwachen Gebiet zu erheblichen Vermögenseinbußen führen bzw. wäre die Anschaffung einer adäquaten Wohnung am Beschäftigungsort aus dem Erlös nicht möglich…
…Familienwohnsitzes auch dann gegeben ist, wenn landwirtschaftlich benutzter Grundbesitz vorliegt, der Verkauf von Grundbesitz in einem strukturschwachen Gebiet zu erheblichen Vermögenseinbußen führt und eine adäquate Wohnung am Beschäftigungsort aus dem Verkaufserlös nicht möglich ist; diesbezüglich verwies auf den BMF-Wartungserlass 2009 vom 15. April 2010…
…Dorf in Serbien lediglich einen Bruchteil jener in Österreich betragen würden. Auf Grund der Lage des Familienwohnsitzes in einem strukturschwachen Gebiet würde ein Verkauf des Einfamilienhauses am Familienwohnsitz in Serbien auch zu einem erheblichen wirtschaftlichen Nachteil bzw. zu erheblichen Vermögenseinbußen führen. Der Einkommensteuerbescheid 2008 sei…
…anders geartete Nebentätigkeiten gefördert werden, wenn das Haupteinkommen mit einer Tätigkeit in einem strukturschwachen Gebiet oder in einer Branche mit rückläufigen Arbeitsmarktchancen erzielt wird: Die Aufgabe der bisherigen beruflichen Tätigkeit ist daher nicht Vorraussetzung für die Anerkennung von Umschulungskosten als Werbungskosten; die neue Tätigkeit muss…
…November 2005) befand sich der amtlich gemeldete Hauptwohnsitz des Bw. in A, B-Gasse. Im Streitfall ist davon auszugehen, dass sich der Familienwohnsitz in einem strukturschwachen Gebiet mit einem geringen Arbeitsplatzangebot befindet. Die drei minderjährigen Kinder besuchen die Schule am Familienwohnsitz, die Ehegattin des Bw…
…gebe es auf diesem Gebiet bereits ein umfassendes Angebot, sodass die Tätigkeit seiner Ehegattin dort nicht, oder nur schlecht, ausgeübt werden könne, nicht nachvollzogen werden, da es im Ballungszentrum B. sicherlich auch einen größeren Kundenstamm geben würde als in der strukturschwachen Region Waldviertel. Die Gründe…
…und kein "Wochenenddomizil" oder "Zweitwohnsitz" sei, die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen (wie beispielsweise auch die kosovarische Heimatgemeinde des Bw) in ein Ballungszentrum (wie beispielsweise Wien) grundsätzlich mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar sei. Die Familienheimfahrten seien in einem solchen Fall zu berücksichtigen…
…6.2003 und vom 28.11.2003 ersichtlich ist, ist eine Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen (wie beispielsweise der makedonischen Heimatgemeinde des Berufungswerbers) in ein Ballungszentrum grundsätzlich mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher grundsätzlich nicht zumutbar, auch wenn der am Familienwohnsitz ganzjährig wohnhafte Ehepartner des…