…2007 einen Bankauszug vor, aus dem hervorgeht, dass das streitgegenständliche Krankengeld am 12.1.2005 auf ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Im Hinblick auf das im § 19 Abs. 1 EStG 1988 normierte Zuflussprinzip war das Krankengeld daher im Jahre 2005 steuerlich zu erfassen. Der Berufung musste…
…A GmbH, erhalten habe (51,00 € bzw. 1059,00 €), seien nach dem Zuflussprinzip erst im Jahr 2009 zu versteuern. Aus den beiliegenden Belegen sei ersichtlich, dass sie 2008 keine Zahlung vom IEF erhalten habe. Das Finanzamt hat mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Juli 2010…
…ob die Erfassung der Zahlung für den Bw im Jahr 2009 steuerlich günstiger wäre. Die gesetzlich normierte Zuflussfiktion lässt weder Raum für die Einbeziehung individueller Verhältnisse noch liegt es im Ermessen der Behörde, die Zahlung aus den vom Bw angeführten Gründen dem Folgejahr zuzuordnen. Zum…
…Steuerrecht der Mitgliedstaaten kann eine solche Verlagerung je nach dem Einzelfall auch Vor- oder Nachteile bei der Besteuerung haben (Urteil des EuGH vom 12. Juli 2005, C-403/03, Schempp). Die nationalen Regelungen betreffend die steuerliche Erfassung ausländischer Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehalts benachteiligen nicht…
…Steuerrecht der Mitgliedstaaten kann eine solche Verlagerung je nach dem Einzelfall auch Vor- oder Nachteile bei der Besteuerung haben (Urteil des EuGH vom 12. Juli 2005, C-403/03, Schempp). Die nationalen Regelungen betreffend die steuerliche Erfassung ausländischer Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehalts benachteiligen nicht…
…der die Einnahmen zuzuordnen wären, wären sie seinerzeit nicht entgangen. Diese Entschädigungen sind nach dem Zuflussprinzip (§ 19 EStG 1988) im Jahre des Zufließens zu versteuern. Versicherungsprovisionen stellen unbestritten Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Der von der Versicherung überwiesene Betrag war daher bei der Berechnung der Einkünfte…
… 31 Abs. 3 FinStrG zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens vom 25. Mai 2009 noch keine Verjährung der Strafbarkeit eingetreten, sodass dieser Strafaufhebungsgrund entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht gegeben ist. Von M.E. nicht aufgegriffen - aber von Amtswegen zu prüfen…
…vorgesehen - nach dem Sollprinzip, sondern dergestalt, dass unter Beachtung des Abflussprinzips die Aufwendung in dem Jahr zu erfassen gewesen sei, in dem sie getätigt worden sei; die Subvention wiederum nach dem Zuflussprinzip in dem Jahr, in dem sie zugeflossen sei. Abschließend äußerte der steuerliche Vertreter…
…für die das klassische Zuflussprinzip nicht gelte, habe der Gesetzgeber verhindern wollen, dass es auf Grund der Progressionswirkung zu erheblichen Nachzahlungen komme, weil der Arbeitnehmer im Folgejahr bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sei und die Nachzahlung aus dem Insolvenzverfahren mit laufenden Bezüge zusammen zu versteuern…
…sind weiterhin nach dem Zuflussprinzip zu erfassen. Dem Vorbringen des Bw., dass ohne die Rz 631a seine Rentennachzahlungen dem Zuflussprinzip entsprechend in den Jahren 2004 und 2005 steuerfrei geblieben wären und dass von einer Zuflussfiktion bei Zahlungen von Unfallrenten 2003 im Gesetzestext nichts zu erkennen…
…zur Gänze steuerpflichtige Rückzahlung von Pflichtbeiträgen nach § 25 Abs.1 Z.3 lit.d EStG vorliegt, die nach Maßgabe des § 41 Abs.4 letzter Satz EStG zu besteuern ist. Über die Berufung wurde erwogen: Nach dem Verfahrensergebnis war folgender Sachverhalt steuerlich zu beurteilen: Der Bw…
…aus, weil über die einzelnen Dienstreisen keine tauglichen und zeitnahen Aufzeichnungen erbracht worden seien. Reisekostenersätze bzw. damit im Zusammenhang stehende Ausgaben stellten keine durchlaufenden Posten dar und seien daher nach dem Zuflussprinzip zu erfassen gewesen. Die Berufungsbehörde ersuchte den Bw. mit Schreiben vom 31. März…
…Anschaffungskosten nach Abzug allfälliger Werbungskosten steuerpflichtige Einkünfte darstellen. Zu den Ausführungen der steuerlichen Vertretung im Schreiben vom 15. März 2004, wonach nur die Besteuerung von Gegenleistungsrenten ab dem Zeitpunkt des Überschreitens des kapitalisierten Rentenbarwertes als Einkünfte nach § 29 Z 1 EStG zu einer systemgerechten Erfassung…
…steuerliche Erfassung eines Aufgabegewinnes tatsächlich erfolgt ist, ist dabei nicht entscheidend. Wie der Bw in der Berufungsverhandlung klargestellt hat, erfolgte die Zahlung mit einem Teilbetrag von 23.333,33 € im Jahr 2007, weshalb dieser Betrag im Jahr 2007 und im Jahr 2006, entgegen dem…
…dass diese nicht im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses, sondern in dem Zeitpunkt, für den der Anspruch besteht, als Einkünfte zu erfassen sind. Die Zurechnung dieser Nachzahlungen zu dem Jahr, für das der Anspruch besteht, gilt für Konkurse, die nach dem 31. Dezember 2005 eröffnet wurden (…
…Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ausgeschüttet wurden als ausgeschüttet (Ausschüttungs- und Zuflussfiktion). Die Anwendung des § 42 Abs. 2 lnvFG steht somit auch nicht im Widerspruch zum Zuflussprinzip. Eventualantrag Der alternativ zum Primärantrag - Erfassung der steuerpflichtigen Erträge nach § 27 Abs. 2 Z 2 EStG entsprechend dem…
…nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht." Auf Grund der Aktenlage und des Vorbringens des Finanzamtes kann die Unkenntnis des Finanzamtes von dem als Wiederaufnahmegrund herangezogenen Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 22.1.1997, im Zeitpunkt der Erlassung…
…sind die Einnahmen nach dem Zuflussprinzip zu buchen. Der Betrag von netto € 25.000,00 ist dem Steuerpflichtigen im Jahre 2004 zugeflossen und erhöht somit den steuerlichen Gewinn 2004. Die in der Berufung angesprochene Behandlung von regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben nach den Bestimmungen…
…für jedes im betreffenden Quartal von der Bw. erworbene Neufahrzeug. Nach Ansicht der Betriebsprüfung sei dieser Zuschuss wegen des Auszahlungsmodus von einer Abnahmeverpflichtung abhängig und daher nach dem Zuflussprinzip erfolgswirksam aufzulösen. Es erfolge 1994 eine zusätzliche gewinnerhöhende Auflösung von 486.310,00 S. Die Bw…
…ausbezahlt. Der Anspruch auf bedingte Kündigungsentschädigung ist daher nach den Bestimmungen des IESG mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers und der arbeitsrechtlichen Beendigung des Dienstverhältnisses entstanden. Zur steuerlichen Erfassung der bedingten Kündigungsentschädigung im Jahr 2008 ist auf die geltende Rechtslage des…