…Entrichtungen der im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses genannten Selbstbemessungsabgaben auf Grund oftmaliger Tatentschlüsse über einen langen Tatzeitraum erfolgt sind. Dieser Erschwerungsgrund wurde bei der erstinstanzlichen Strafbemessung nicht berücksichtigt. Auch verbietet der spezial- und generalpräventive Strafzweck nach Senatsmeinung im gegenständlichen Fall eine Herabsetzung der Geldstrafe.  …
…selbständig tätig ist und daher spezialpräventive Gründe gegen eine höhere Geldstrafe sprechen. Aufgrund der besonderen Gewichtigkeit der drei einschlägigen Vorstrafen, welche den Bw. nicht davon abgehalten haben, neuerlich ein deliktisches Verhalten zu setzen und unter Berücksichtigung auch des generalpräventiven Strafzweckes konnte bei nicht erfolgter Schadensgutmachung…
…aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht möglich. Neben dem Zweck einer Finanzstrafe den Täter vor künftigen Finanzstrafdelikten abzuhalten (spezialpräventiver Strafzweck) verfolgt der Gesetzgeber mit der im gegenständlichen Fall zwingend zu verhängenden Geldstrafe auch die Absicht andere potenzielle Täter von künftigen Finanzvergehen abzuhalten (generalpräventiver Strafzweck). Gemäß …
…vorliegen. Der Umstand, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine derartige Geldstrafe möglicherweise nicht anlässlich ihrer Fälligkeit in Einem bzw. möglicherweise jedenfalls nicht mit der für den Strafzweck gebotenen Zeitnähe entrichten kann, hindert nicht die Pflicht der Finanzstrafbehörden, eine solche entsprechend den rechtlichen…
…Zeit (als nunmehr nichtselbständig bzw. nicht mehr unternehmerisch Tätiger) nicht mehr in ein zu vergleichendes Gelegenheitsverhältnis zur Begehung weiterer Finanzstraftaten kommen wird, der angesprochene spezialpräventive Strafzweck allenfalls untergeordnet bzw. weitgehend vernachlässigbar. In gesamthafter Wertung der geschilderten Umstände reduziert sich der oa. Ausgangswert auf insgesamt die…
…451 BlgNR 22. GP, beispielhaft ein beträchtliches Überwiegen der Milderungsgründe gegenüber den Erschwerungsgründen und fehlende spezialpräventive Erfordernisse genannt. Ganz allgemein ist als Grund für die Einführung der so genannten Mindestgeldstrafe genannt, dass den Tätern die strafrechtlichen Konsequenzen steuerlichen Fehlverhaltens deutlicher als bisher vor Augen geführt…
…a) FinStrG)- das Dreifache dieses Betrages, also € 3.039,12. Bei der Strafbemessung (§ 23 FinStrG) wurde die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Täters, der weitgehende Wegfall spezialpräventiver Erwägungen (infolge der bevorstehenden Pensionierung des Bw.), sowie der vergleichsweise geringe, d.h. nahe bei einer (bewussten) Fahrlässigkeit gelegene…
…auch mehrere strafbare Handlungen (ein und derselben Art) begangen hat (vgl. § 33 Abs. 1 Z 1 StGB). Aus spezialpräventiver Sichtweise ist festzuhalten, dass die Aktenlage zur StNr. 052-12 den Schluss nahelegt, dass der Beschuldigte sich auch außerhalb des vom nunmehrigen Schuldspruch umfassten Handlungsrahmens seinen…
…des nunmehrigen Strafrahmens) als ausreichend und angemessen, um die Strafzwecke sicherzustellen. Eine weitere Herabsetzung dieser ohnehin schon nahe der Mindeststrafe des § 23 Abs. 4 FinStrG ausgemessenen Geldstrafe kommt - entgegen der Ansicht des Berufungswerbers - aus general- wie aus spezialpräventiven Aspekten nicht in Betracht. Gemäß § 20 Abs…
…iSd. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG) steht und damit ein spezialpräventiver Strafaspekt nur mehr eingeschränkt vorliegt. Dieser, im Ergebnis ebenfalls beim Erstbeschuldigten strafmildernd zu Buche schlagende reduzierte Spezialprävention kann beim belangten Verband der Umstand, dass nunmehr durch die geänderte firmeninterne Kompetenzverteilung, derzufolge der Erstbeschuldigte…
…einschlägige Vorstrafen) nicht zu vernachlässigenden general- und spezialpräventiver Überlegungen ein Strafausmaß iHv. 1.500,00 € bzw. 16 Tagen, d.e. annähernd 30 % bzw. 38 % der vorgesehenen gesetzlichen Höchststrafen durchaus noch ausreichend, um den vom Gesetzgeber beabsichtigten Strafzwecken des FinStrG zum Durchbruch zu verhelfen. Der…
…war der Berufung des Bw. stattzugeben und die Geldstrafe auf ein dem Verschulden des Besch. entsprechendes Ausmaß, welches auch dem general- und spezialpräventiven Strafzweck entspricht, anzupassen. Aus Anlass der Berufung war, wie aus dem Spruch ersichtlich, der im erstinstanzlichen Spruchsenatserkenntnis der Bestrafung zugrundegelegte Verkürzungsbetrag an…
…Tätigkeit in Zukunft unwahrscheinlich ist, trat bei der Strafneubemessung auch der spezialpräventive Strafzweck in den Hintergrund. Auch die nach unten angepasste Ersatzfreiheitsstrafe entspricht nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates dem festgestellten Verschulden unter Berücksichtigung der genannten Milderungsgründe und des Erschwerungsgrundes. Die Kostenentscheidung beruht auf § 185 Abs…
…Bw. in der Zukunft nur mehr nichtselbständig tätig sein könne, falle auch der spezialpräventive Strafzweck weg. Der Bw. missbillige aus heutiger Sicht seine Taten und er identifiziere sich voll mit den Gesetzen der Republik Österreich. Das ab Herbst 2012 mögliche Gehalt belaufe sich auf ca…
…Strafherabsetzung auf das auf den Spruch der gegenständlichen Entscheidung ersichtliche Ausmaß vorzugehen. Dabei war auch zu berücksichtigen, dass im gegenständlichen Fall der spezialpräventive Strafzweck in den Hintergrund tritt. Auch die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit zu bemessende Ersatzfreiheitsstrafe entspricht nach…
…anlegte und damit Habenzinsen lukrierte, sondern dass sein Zinsvorteil vielmehr in niedrigeren Fremdfinanzierungszinsen lag. Weiters ist dem Berufungsvorbringen des Amtsbeauftragten dahingehend zuzustimmen, dass der spezialpräventive Strafzweck durch die erstinstanzlich zu gering verhängte Strafe ganz offenkundig nicht erfüllt wurde. Dazu wird festgestellt, dass der Beschuldigte nach…
…auf einen Betrag von 1.200,00 €, zu verringern wäre. Zu den (ebenfalls) anzustellenden Präventionsüberlegungen ist festzustellen, dass insbesondere der spezialpräventive Strafzweck hier insofern in den Hintergrund rückt, als der Bw. mittlerweile seine unternehmerische Tätigkeit im Mai 2008 eingestellt hat und - nicht zuletzt aufgrund…
…ermöglichten, bei hohem Verschuldensgrad und nur teilweiser Schadensgutmachung mit einer weitergehenden Strafminderung vorzugehen. Der vom Bw. im Rahmen der gegenständlichen Berufung ins Treffen geführte verminderte spezialpräventive Strafzweck trifft zwar zu, zumal die Aufnahme einer selbständigen steuerpflichtigen Tätigkeit im Inland nicht mehr zu erwarten ist, tritt…
…Lage des Bw. auszugehen. Die verhängte Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen dem Schuldgehalt der Tat unter Berücksichtigung des Vorliegens von drei Milderungsgründen. Neben dem spezialpräventiven Strafzweck, den Bw. in Hinkunft von finanzstrafrechtlich relevanten Taten abzuhalten, darf dabei auch der generalpräventive Strafzweck der Norm, welcher darin liegt…
…dass aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und der Einstellung der Erwerbstätigkeit seit dem Konkurs Mitte des Jahres 2006 der spezialpräventive Strafzweck in den Hintergrund tritt sowie unter weiterer Berücksichtigung der obgenannten (erstinstanzlich teilweise unberücksichtigt gebliebenen) Milderungsgründe sowie der Erschwerungsgründe von (lediglich) zwei einschlägigen Vorstrafe und des…