…Gesamtüberschusses im 24. Jahr (2019; vgl AB 2. Teil Bl 11ff) nach Ansicht des Prüfers auch aufgrund nachträglich eingetretener Verhältnisse (späterer Vermietungsbeginn, Leerstehungen bei Wohnungen im Ausmaß von 4% und bei Autoabstellplätzen im Ausmaß von 70%, tatsächliche durchschnittliche Nettoquadratmetermiete 122 öS bei Wohnungen, Mietzinssenkung bei…
…Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens (Ermittlungsstichtag des Gutachtens erstellt von H ist der 30.11.2003) ausgeht, ist bereits vom Ansatz her methodisch für die Ermittlung der Nutzungsdauer ab Vermietungsbeginn bzw. allenfalls ab 2000 verfehlt. Für die Ermittlung der Nutzungsdauer ab dem jeweils sich aus …
…1.4.2004 beginne. Es ergäbe sich die Frage, wieso in der Eingabe vom 20.9.2004 noch kein genaues Datum über den Vermietungsbeginn angegeben habe werden können, und obwohl im Vorhalt vom 6.9.2004 die Frage gestellt worden sei, ob es bereits einen…
…steuerlich erklärt. Ab Vermietungsbeginn sind folgende Verluste aus der Vermietung angefallen: Verluste | | Verluste | 2001 | -3.021,16 | 2002 | -5.021,13 | 2003 | -3.856,81 | 2004 | -2.667,05 | 2005 | -128,32 |…
…sei es gewesen, das durch den Verkauf der Geschäftsanteile einer teilweise ihm gehörenden GmbH freigewordene Kapital gewinnbringend anzulegen und damit in späterer Zukunft zusätzliche Einkünfte zur Pension zu haben. Der Baubeginn des Projektes sei nach Erteilung der Baubewilligen 1992 im Frühjahr 1993 gewesen und es…
…wurden vorsichtig geschätzt, die zu erwartenden Ausgaben wurden - wenn sie nicht ohnehin konkret feststehen - großzügig geschätzt." Das Objekt in X. sollte zunächst vermietet werden, in späterer Folge sei zur Abdeckung der notwendigen Finanzierungen ein Verkauf geplant gewesen. Die Familie M. habe dem Bw. ein Angebot…
…einen Einnahmenüberschuss ausweisenden Prognoserechnung. Wäre die erst später, im Zuge eines Vorhalteverfahrens korrigierte Prognoserechnung schon im Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide vorgelegen, so wäre evident gewesen, dass innerhalb von 20 Jahren ab Vermietungsbeginn kein Gesamtüberschuss zu erwirtschaften war. Dieser Umstand hätte einen im Spruch anderslautenden…
…in weiterer Zukunft das Grundstück zu verpachten, jedenfalls nicht ausreiche", kann ebenfalls so nicht stehen gelassen werden. Was die bloße Absicht in späterer Folge tatsächlich vermieten zu wollen anlangt, so wurde dazu bereits unter 1.1. ausführlichst und entsprechend begründet Stellung genommen. Dass nur eine…
…PVertriebsGmbH, danach an die R.O.GmbH, die auf der Nachbarliegenschaft angesiedelt waren. Die Anmietung erfolgte laut Verträgen zur späteren baulichen Erweiterung des Firmenareals und zu Lagerzwecken. Das Mietentgelt betrug S 360.000,00 netto. Die Vermieter waren an den mietenden GesmbH's unmittelbar bzw…
…nach der Sanierung erfolgte. Die Absetzung für Abnutzung sei gem. § 16 Abs. 1 Z 8 EStG vom gemeinen Wert zu Vermietungsbeginn zu berechnen, wobei sich die Kosten der Sanierung hierin widerspiegeln würden und somit die Geltendmachung der Sanierungskosten gem. § 28 Abs. 3 EStG einer Doppelberücksichtigung…
…den Absichten der Gesellschafter entsprechende Ertragvorschau heran, so ergibt sich weder eine objektive Aussicht auf noch ein subjektives Streben nach Erzielung eines Einnahmenüberschusses binnen 20 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen 1997 (hier gleich bedeutend mit dem Vermietungsbeginn). Der Grund dafür ist in der…
…aushaftenden Kredites abgedeckt werden könne. Bei Ausbleiben nachvollziehbarer Angaben sei davon auszugehen, dass 2010 oder später etwa ATS 700.000,00 zur Kredittilgung verwendet werden könnten und somit eine Restschuld von ATS 500.000,00 zur laufenden Rückzahlung verbleibe; 2. in eine sachgerechte Prognose bestimmte…
…bezifferte der Bw. im o. e. Schreiben vom 4. Oktober 2004 die aus der Sicht des Jahres des Vermietungsbeginnes (1995) erzielbaren Jahresmieten mit € 18.247,49 (ATS 251.090,91). Der Bw. legte diesem Schreiben eine weitere, auf dieser Basis erstellte, den tatsächlichen Verhältnissen…
…Folgendes festgehalten: Der Liegenschaftskaufpreis sei zur Gänze fremdfinanziert worden. In dem ursprünglich als Einfamilienhaus genutzten Objekt seien zunächst fünf Wohneinheiten adaptiert und vermietet worden, kurzfristig sechs Wohneinheiten, später wieder fünf. Da das Haus laut Bw. sehr renovierungsbedürftig gewesen sei, seien auch verschiedene Investitionen (zB Dachstuhlausbesserung…
…der Bw. grundsätzlich - wie er selbst mehrfach betont - die Wohnung quasi als Paket erwerben wollte und er grundsätzlich alle im Kaufpreis enthaltenen Maßnahmen in Anspruch nehmen wollte. Erst im Laufe der späteren Zeit nach Vermietungsbeginn im Jahre 1989 ist dem Bw. offensichtlich aufgefallen, dass die…
…wird lediglich festgestellt, dass die Verteilung (ungeachtet der Ergebnisverzinsung) linear erfolgt, obwohl auch die Behörde einen Anfall, wenn überhaupt, erst in späteren Jahren für wahrscheinlich hält. Hierzu kann ausgeführt werden, dass es sich bei dem gegenständlichen Mietobjekt nicht um ein ganzes Gebäude, sondern nur um…
…letzten Jahren" unterlassen worden. Die Berechnung ergebe sich aus einer Wohnnutzfläche von 198qm, bewertet mit ATS 18.000,00/qm zum Zeitpunkt des Vermietungsbeginns 1991. Der Wert erscheine für ein Einfamilienhaus im Jahr 1991 eher niedrig gegriffen. Im Erörterungsgespräch am 17. April 2008 schloss sich…
…Zl. 2008/13/0162 und der dort verwiesenen früheren Rechtsprechung zu entnehmen ist, können spätere Maßnahmen zur Ertragverbesserung, die eine Änderung der Bewirtschaftungsart darstellen - als solche sind außerplanmäßige Sondertilgungen, aber auch Änderungen der sonstigen Konditionen eines Kreditvertrages anzusehen - in einer Prognoserechnung für Zeiträume vor dieser…
…vom Bw. vorgelegten Schreiben über stattgefundene Besichtigungen reichten nicht aus - ,seien diese nicht anzuerkennen. Weiters sei die Wohnung nach dem Umbau aber noch vor dem tatsächlichen Vermietungsbeginn im Jahr 2004 für private Zwecke genutzt worden. Laut dem Schreiben von Maria Y. vom 22. Dezember 1999…
…Würde man die AfA von 3,3% beibehalten, so ergäbe sich im 17. Jahr ab Vermietungsbeginn (= 2021) ein Gesamtüberschuss der Einnahmen. In der Prognoserechnung sei zudem die 2005 geltend gemachte Zehntel-Abschreibung gemäß § 28 Abs 3 EStG nicht auf eine "Normal-AfA umgestellt worden…