…ein späterer Bescheid, der in derselben Sache ergeht, über die ein früherer bereits abgesprochen hat, diesen früheren aus dem Rechtsbestand verdrängt, der frühere Bescheid also dem späteren von selbst weicht. Lt. VwGH vom 11. Dezember 2003, 2002/07/0158, derogiert ein späterer Bescheid dem früheren…
…nachfolgenden Bescheid eben jene Anlage wasserrechtlich bewilligt wird, hinsichtlich der mit Bescheid derselben Behörde derselben Partei aufgetragen worden war, den Betrieb einzustellen, so ist davon auszugehen, dass der [spätere] Bewilligungsbescheid dem [früheren] dieselbe Anlage betreffenden wasserpolizeilichen Auftrag zur Betriebseinstellung mit der Folge materiell derogiert hat…
…nachfolgenden Bescheid eben jene Anlage wasserrechtlich bewilligt wird, hinsichtlich der mit Bescheid derselben Behörde derselben Partei aufgetragen worden war, den Betrieb einzustellen, so ist davon auszugehen, dass der [spätere] Bewilligungsbescheid dem [früheren] dieselbe Anlage betreffenden wasserpolizeilichen Auftrag zur Betriebseinstellung mit der Folge materiell derogiert hat…
…zeitlich späteren Einkommensteuerbescheide für 2005, 2006 und 2007 je vom 31. August 2010 zwar den zeitlich früheren Einkommensteuerbescheiden für 2005, 2006 und 2007 vom 3. Mai 2007, 19. Oktober 2007 bzw. 20. Oktober 2008 wegen des lex-posterior-Grundsatzes derogiert, diese also aus dem Rechtsbestand…
…zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (VwGH vom 14. März 1990, 88/13/001) Die Anzeige des ursprünglichen Gesellschaftsvertrages erfolgte am 3. November 1995. Aus dem Gesellschaftsvertrag selbst geht nur hervor, dass…
…eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden. VII. 2.) Keine neue Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Entscheidend ist hier, ob die dem Bescheid…
…zu § 289, 2803ff, wird bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen die Identität der Sache, über die erstinstanzlich abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den…
…hat eine ´aufgehobene´ Norm aber noch weiterhin Wirkungen, zB als Maßstab für die spätere Überprüfung bestehender Bescheide; die ´Aufhebung´ einer Gesetzesbestimmung geschieht entweder ausdrücklich (formell) oder durch die Erlassung einer mit der früheren Norm inhaltlich in Konflikt stehenden Norm, dh durch materielle Derogation (vgl Walter…
… Liegt gemäß § 117 BAO eine in Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes oder in als Richtlinien bezeichneten Erlässen des Bundesministeriums für Finanzen vertretene Rechtsauslegung dem Bescheid einer Abgabenbehörde....zu Grunde, so darf eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder…
…eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden. VII. 2.) Keine neue Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Entscheidend ist hier, ob die dem Bescheid…
…eine spätere Änderung dieser Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden. VII. 2.) Keine neue Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Entscheidend ist hier, ob die dem Bescheid…
…konfligierende nationale Bestimmung früher oder später als die Gemeinschaftsnorm ergangen ist, und welchen Rang sie im Stufenbau der nationalen Rechtsordnung einnimmt, Anwendungsvorrang zukommt. Dieser versteht sich laut EuGH-Rechtsprechung dahin gehend, dass die mit unmittelbar wirksamen Gemeinschaftsrecht konfligierende nationale Bestimmung nicht aus dem innerstaatlichen Rechtsbestand…
…stellte die Bw. den Antrag auf Aufhebung der angefochtenen Bescheide, respektive um Veranlagung im Sinne der gelegten Abgabenerklärungen, Im Falle der Vorlage des Rechtsmittels wurde um Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat gestellt. 3. Stellungnahme des Betriebsprüfers Mit Schriftsatz vom 27.10. 1999 verwies…
…a FinStrG in der zum Zeitpunkt der Taten bzw. der Entscheidung des Erstsenates geltenden Fassung). Die spätere schriftliche Ausfertigung der erstinstanzlichen Entscheidung hat im gegenständlichen Fall dem mündlich verkündeten Erkenntnis des Spruchsenates insoweit derogiert, als im Schuldspruch nunmehr lediglich von einer gewerbsmäßigen Begehung hinsichtlich der…
…und spätere Bescheide die früheren zu derogieren vermögen. Der Senat geht unter Bedachtnahme auf die dazu ergangene Rechtsprechung (z.B. VwGH vom 13. Dezember 1988, 88/5/143) davon aus, dass mangels entgegenstehender besonderer positivrechtlicher Regelungen (solche gibt es im Abgabenrecht nicht) ein späterer Bescheid…
…allerdings der VfGH im Erkenntnis vom 2.3.1995, G 291/94 ausgeführt (Anm.: In diesem Fall handelte es sich um eine einjährige Frist in Enteignungsverfahren nach der Wiener Bauordnung): Die dem früheren Eigentümer offenstehende Frist, deren Lauf nicht etwa durch die Kenntnis maßgeblicher Umstände…
…gemäß Art. 24 DBA Österreich - Schweiz) vor. Dem Steuerpflichtigen könne nicht zugemutet weden, sämtliche als potentiell im Widerspruch zu Gemeinschaftsrecht oder zwischenstaatlichem Recht stehenden Bestimmungen zu erkunden und in diesem Zusammenhang rechtswidrige Bescheide zu erwirken, um sich nicht einer (in späterer Folge) möglichen Berufung auf §…
…dargelegt, an sich als wesentlich erachtete, (vgl. die dazu ergangene frühere Judikatur) Teile des § 22 EStG, bedeutungslos. Das bedeutet aber, dass diesen Halbsätzen bzw. Subtatbeständen des § 22 EStG materiell derogiert wird. Bescheide, die der momentan aktuellen Auslegung der § 22 und 47 EStG zugrunde liegen, verstoßen…
…derogiert. Dem Berufungsbegehren war daher die Anerkennung zu versagen. 2) Einkommensteuer 2001 und 2002 Mangels steuerlicher Anerkennung des im Zeitraum 1999 entstandenen Verlustes (vgl. Pkt. 1) kann ein Vortrag desselben im Sinne des § 18 Abs. 6 iVm Abs.7 EStG 1988 auf spätere Veranlagungszeiträume nicht…
…der später wirksam gewordene schriftliche Bescheid im Ausmaß seiner im Interpretationswege nicht behebbaren Abweichung (die Diskrepanz zwischen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG) dem früher verkündeten mündlichen Bescheid insoweit derogiert hat. Wären beide Bescheide…