…des Veräußerers führt zur Bereicherung des Veräußerers, gilt bei ihm als zugeflossen. Ist daher Teil des Veräußerungserlöses und ist bei Ermittlung der Einkünfte aus Beteiligungsveräußerung zu berücksichtigen. Wäre die Zahlung von € 106.831,80 an den Veräußerer gegangen, hätte dieser die Einzahlung an die…
…übermittelt. Mit e-mail vom 6. Dezember 2012 nahm das Finanzamt dazu wie folgt Stellung: "Der Forderungsverzicht erfolgte aus gesellschaftsrechtlichen Gründen "im Hinblick auf den anstehenden Anteilsverkauf" und ist daher bei Berechnung der Einkünfte aus Beteiligungsveräußerung zu berücksichtigen. Die Forderung betrug insgesamt 86.126,29…
…erster Satz) vorliegt. Gemäß § 29 Z 2 sind Sonstige Einkünfte Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften im Sinne der §§ 30 und 31. Gemäß § 31 Abs.1 gehören zu den sonstigen Einkünften die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind…
…ergänzend aus Punkt 7. der Entscheidungsgründe) zu entnehmen, welche einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bilden. Entscheidungsgründe (1) Der Bw. erzielte in den Jahren 1994 bis 1996 (ua.) selbständige Einkünfte aus seiner Betätigung als Steuerberater. Im Jahre 1995 erklärte er überdies sonstige Einkünfte aus einer Beteiligungsveräußerung iHv…
…zu gleichen Teilen unentgeltlich an Herrn Bw und Herrn GM ab, und diese erklären die Vertragsannahme.[...] Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 29 Z 2 EStG zählen zu den sonstigen Einkünften auch solche aus Veräußerungsgeschäften im Sinne der §§ 30 und 31 EStG. Die Bestimmung des…
…Teilen unentgeltlich an Herrn EB und Herrn Bw. ab, und diese erklären die Vertragsannahme.[...] Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 29 Z 2 EStG zählen zu den sonstigen Einkünften auch solche aus Veräußerungsgeschäften im Sinne der §§ 30 und 31 EStG. Die Bestimmung des § 30 Abs…
…unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von sonstigen Einkünften versucht, eine Verkürzung von Einkommensteuer für das Jahr 2001 in der Höhe von 277.759,04 S zu bewirken. Dem Prüfer sei die Beteiligungsveräußerung bereits vor Einreichung der berichtigten Einkommensteuererklärung 2001 bekannt gewesen…
…00) und unter Berücksichtigung der erklärten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (i.H.v. -S 245.752,00) bzw. der als sonstige Einkünfte angesetzten Einkünfte aus der Beteiligungsveräußerung (i.H.v. S 2.424.482,00) den Gesamtbetrag der Einkünfte mit S 3.199.116,00…
…680.123,09 € betragen. Auf Grund des Sacheinlage- und Einbringungsvertrages vom 27. November 1996 bestünden negative Anschaffungskosten von 429.127,82 €. Die Berufungswerberin habe in der Einkommensteuererklärung für 2002 bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte aus der Beteiligungsveräußerung (§ 31 Abs. 1 EStG 1988)…
…680.123,09 € betragen. Auf Grund des Sacheinlage- und Einbringungsvertrages vom 27. November 1996 bestünden negative Anschaffungskosten von 429.127,82 €. Der Berufungswerber habe in der Einkommensteuererklärung für 2002 bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte aus der Beteiligungsveräußerung (§ 31 Abs. 1 EStG 1988)…
…des Bw. nicht um einen "Papiergewinn" handelt, sondern um positive sonstige Einkünfte aus der Beteiligungsveräußerung, die grundsätzlich der Steuerpflicht unterliegen. Bei Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommensteuer des Jahres 2009 sind daher neben Einbeziehung der weiteren Einkünfte des Bw. auch die entsprechenden Sonderausgaben, d.h…
…1999: | Sonstige Einkünfte (KZ 380) laut Erklärung | S 300.000,00 | Sonstige Einkünfte (KZ 380) laut BP | S 0,00 b.) Die sich laut Betriebsprüfung aus der Einkünftezurechnung ergebenden Mehreinnahmen beziehungsweise Mehrerträgnisse aus der prüfungsgegenständlichen Beteiligungsveräußerung im Jahr 2000 sind dem…
…in Form einer Erhöhung des Beteiligungsveräußerungserlöses um ATS 50.000,- (Höhe dieser Einkünfte daher wie im angefochtenen Bescheid). Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie die sonstigen Einkünfte betragen demnach (jeweils in ATS): | | 1994 | 1995 | 1996 | Selbständige Einkünfte | 82.349…
…1 EStG 1988 in der ab 2010 geltenden Fassung BGBl. I 2001/2 gehören zu den sonstigen Einkünften auch solche aus der Veräußerung von Beteiligungen eines Anteiles an einer Körperschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. Als…
…aufzunehmen. Dem Bw verblieben Anschaffungskosten an der Beteiligung der gegenständlichen GmbH von 0,00 €. In der am 31. August 2011 mit FinanzOnline elektronisch eingebrachten Einkommensteuererklärung 2010 erklärte der Bw neben anderen Einkünften auch sonstige aus der Veräußerung von Beteiligungen iSd § 31 EStG 1988, die…
…Tz 31 des BP-Berichtes). Weiters wurden Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen im Jahr 1992 entsprechend den Feststellungen der Betriebsprüfung als sonstige Einkünfte berücksichtigt (vgl. Tz 32 des BP-Berichtes). Entsprechend den Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den vorgenannten Gesellschaften wurden vom UFS auch bei…
…keine KESt einbehalten, sodass eine Anrechnung bzw Erstattung von KESt nicht möglich ist. Die verfassungsrechtliche Grundlage für die sog Endbesteuerung lautet: Bundesverfassungsgesetz über eine Steuerabgeltung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, bei sonstigem Vermögen und bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer…
…sonstigen Einkünfte (Leibrente) seien daher der inländischen Einkommensteuer zu unterziehen (Tz 11 des Prüfungsberichtes vom 21. August 2002 und Tz 1 der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 11. Juli 2002). Bei der Schlussbesprechung hatte der steuerliche Vertreter mitgeteilt, die Familie des Bw. stamme väterlicherseits aus…
…bei der A-GmbH_&_CO_KG abgeändert und Verluste bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb von S -16,150.249,00 auf S -15,160.666,00 vermindert. Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder sonstige Einkünfte waren bei keinem der genannten Bescheide angesetzt worden. Gegenüber der Einkommensteuererklärung…