…dar, mag dieser Lehrgang auch für eine spätere Berufsausbildung oder für eine nachfolgende Ausbildung zum Akademischen Mehrfachtherapie-Konduktor von Vorteil bzw. Vorbereitung oder gar Voraussetzung sein. Dass der Sohn der Bw. allein durch den Besuch des gegenständlichen Kurses in einem selbständigen Beruf ausgebildet wird, geht…
…subsumieren ist. Gerade weil selbständige Berufe wie Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater uä. mit höchstpersönlichen Themen und Problemen ihrer Patienten und Mandanten betraut sind, ist es zu derem Schutze erforderlich, dass das in die Beauftragten gesetzte Vertrauen durch eine stabile berufsständische Disziplinargerichtsbarkeit geschützt ist. Es wäre…
…Abs.1 lit.a] FinStrG pauschale Verfahrenskosten im Ausmaß von ATS 5.000,-- [umgerechnet € 363,36] auferlegt. Dabei ging der Erstsenat im Wesentlichen hinsichtlich des Schuldspruches von folgendem Sachverhalt [Ergänzungen des Berufungssenates in eckiger Klammer] aus: Der Beschuldigte war zuletzt als selbständiger Holzakkordant tätig…
…tätig. Denn der Bw. gehörte nach den im Tatzeitraum zu beurteilenden persönlichen Verhältnissen der Personengruppe an, die weder selbständig noch unselbständig berufstätig sind. Damit fällt er nach der Geschäftsverteilung in die Zuständigkeit des Senates I, sodass die Senatszusammensetzung primär S/T/B lauten musste. Es…
…ein Senat, dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Gemäß Abs.3 sind die Geschäfte für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs…
…nicht etwa selbst die eigene Berufungsangelegenheit vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten kann. Im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat herrscht weder ein Anwaltszwang noch ein Steuerberaterzwang. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Bw. als selbstständige Buchhalterin tätig ist. Als selbständige Buchhalterin wäre sie sogar…
…bezog im berufungsgegenständlichen Zeitraum aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Gegen den Umsatzsteuerbescheid 2002 (A) und die Einkommensteuerbescheide 2002 und 2003 (B) brachte er rechtzeitig Berufung ein und führte dazu im Wesentlichen aus: Ad A) Ein Klient übergab ihm am 06.07…
…gemäß § 135 FinStrG zu entnehmen ist, war der an dieser Verhandlung teilnehmende Laienbeisitzer von der Berufsvertretung selbständiger Berufe entsendet. Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 13. Oktober 2006, StrNr. 2006/00000…
…ersichtlich ist, hat der Spruchsenat (ohne nähere Senatsbezeichnung) des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz diese mündliche Verhandlung abgeführt. Der an dieser Verhandlung teilnehmende Laienbeisitzer war von einer gesetzlichen Berufsvertretung selbständiger Berufe entsendet. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 9. Februar 2006 wurde der Bw. vom…
…KH-Akzeptanz u. Eigenkompetenz mit d. Möglichkeit. selbständiger Berufsausbildung und Lebensführung gegeben, so dass mit komplikationslosem Verlauf keine höhere Einschätzung möglich ist. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich n i c h t dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. erstellt am 2006-12-15…
…die Fällung des Erkenntnisses bei "unselbständig berufstätigen Beschuldigten". Gemäß § 68 Abs. 3 FinStrG sind die Geschäfte des Spruchsenates für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach …
…Senat, dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Gemäß Abs. 3 sind die Geschäfte für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2…
…Wenngleich die tatsächliche Senatszusammensetzung, insbesondere aufgrund der Person des dem (entscheidenden) Senat angehörigen Laienbeisitzers den Schluss zulasse, dass tatsächlich der für den Beschuldigten (als selbständig Berufstätigen) zuständige Senat I eingeschritten bzw. tätig geworden sei, mangle es dem angefochtenen Bescheid an einer jedenfalls erforderlichen konkreten Bezeichnung…
…Verhandlung vom 18. Oktober 2005 nicht erkennen lassen, ob der beisitzende Laienrichter von der gesetzlichen Vertretung selbständiger oder unselbständiger Berufe entsendet worden war. Hinsichtlich der Beschuldigten sei im Verhandlungsprotokoll entgegen der Bestimmung des § 135 Abs.1 lit.b FinStrG weder ihre Staatsbürgerschaft, noch ihr Familienstand…
…Senat, dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. § 68 Abs. 3 FinStrG: Die Geschäfte sind für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs…
…der gewerblichen Wirtschaft versichert war. Die für die Bw vergebenen Steuernummer 68 xy lässt jedenfalls den Schluss auf eine selbständige Berufstätigkeit zu, auch wenn dazu darüber hinaus keine weiteren Vorgänge angemerkt sind. Für eine selbständige Berufstätigkeit spricht auch der Umstand, dass die Bw im Tatzeitraum…
…Der Berufungssenat besteht aus folgenden vier Personen: 1. Der Vorsitzende, 2. der Referent, wenn jedoch der Vorsitzende selbst Referent ist, ein weiteres hauptberufliches Mitglied, 3. zwei entsendete Mitglieder, wobei je ein Mitglied von einer gesetzlichen Berufsvertretung selbständiger Berufe und von einer gesetzlichen Berufsvertretung unselbständiger Berufe…
…eine widerrechtliche Verwendung und folglich Kraftfahrzeugsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz vor. In der gegen alle Bescheide erhobenen Berufung wird eingewendet: Der Bw betreibe seit 2008 ein selbständiges Ingenieurbüro in X, die Jahresabschlüsse lägen vor. Das betreffende Kfz sei bis vor einem Monat…
…die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Ein Antrag gemäß § 282 Abs 1 Z 1 BAO wird nicht gestellt. Der Berufungswerber ist seit vielen Jahren im Finanzbereich (Versicherungen, Banken) als nicht selbständiger Erwerbstätiger beruflich tätig. In den letzten 3 Jahren bestand ein Dienstverhältnis mit der a…
…woraus Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit erzielt werden, ist das Musikzimmer von besonderer Bedeutung, um die in diesem Beruf erforderlichen Fertigkeiten am Instrument zu erhalten und wird auch in entsprechend zeitlich großem Umfang genutzt. Hinsichtlich der steuerlichen Qualifikation des in Rede stehenden Raumes ist zweifelhaft…