…im Wesentlichen bereits berücksichtigt; aufgrund des Überwiegens der Milderungsgründe die Höhe der Geldstrafe entsprechend abgesenkt und überdies offensichtlich (bei einer möglichen Höchststrafe von 90.508,37 €) in Anbetracht der äußerst schlechten Finanzlage der Beschuldigten (siehe die dem Spruchsenat bekannte Konkurseröffnung vom 29. August 2002…
…Ebenso ist der offenkundig eingetretene Wegfall des spezialpräventiven Aspektes zu bedenken, da der Beschuldigte laut eigenen Angaben nunmehr seine unternehmerische Tätigkeit zur Gänze eingestellt hat. Von besonderer Relevanz ist auch die nunmehrige schlechte Finanzlage des Beschuldigten, sodass - ausgehend von der ursprünglich richtigen Strafausmessung des Erstsenates…
…€ 4.000,00 begehrt. Bei der Strafbemessung sei nämlich die schlechte Finanzlage des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung des Erstsenates und das Nichtvorliegen von Vorstrafen betreffend G nicht berücksichtigt worden. So sei über das Vermögen der BG GmbH am 2. Dezember 2008 das Konkursverfahren…
…Abschwächung erfahren hat. In Abwägung dieser Argumente war der Ausgangswert auf € 18.000,00 abzumildern. Die Sorgepflichten des Beschuldigten schlagen mit einer Abmilderung auf € 14.000,00 zu Buche. Die nunmehrige schlechte Finanzlage des Beschuldigten rechtfertigt überdies eine weitere Verringerung um die Hälfte…
…Hälfte des obgenannten Geldstrafenbetrages zu berechnen, wodurch sich ein Betrag von € 7.500,-- ergibt. Darüber aber auch noch die schlechte Finanzlage des Beschuldigten und seine Sorgepflichten - wie oben dargestellt - in Form eines weiteren Abschlages um ein Drittel zu berücksichtigen, weshalb sich in der Gesamtschau…
…lit. a FinStrG). In Abwägung dieser Aspekte wäre solcherart im gegenständlichen Fall eine Geldstrafe von € 12.000,-- angebracht gewesen. Darüber hinaus ist aber auch noch die äußerst schlechte Finanzlage der Beschuldigten - wie oben dargestellt - in Form eines weiteren Abschlages um die Hälfte zu berücksichtigen…
…der Ersatzfreiheitsstrafe, welche in einem Ausmaß von maximal drei Monaten vorgeschrieben hätte werden können. Dabei ist anzumerken, dass die Tatsache der schlechten Finanzlage des Beschuldigten, welche Einfluss auf die Ausmessung der Geldstrafe gehabt hat, bei der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht zum Tragen kommen kann, da…
…vom Beschuldigten darlegte persönliche Situation, insbesondere die Sorgepflichten, und im besonderen auf die derzeitige schlechte Finanzlage Bedacht zu nehmen ist. Der angesprochenen Generalprävention steht aber insbesondere - wie bereits oben angemerkt - die Abschwächung des Strafverfolgungsanspruches infolge Zeitablauf entgegen, weshalb im Ergebnis eine Geldstrafe von € 9…
…Außenwirkung muss die Entscheidung erkennen lassen, dass die in Rede stehenden Abgabenhinterziehungen von den Finanzstrafbehörden mit dem nötigem Nachdruck verfolgt werden. Diesen Erwägungen steht die derzeit äußerst schlechte Finanzlage des Beschuldigten auf Grund seiner Sorgepflichten (so verbleibt dem Bw. nach seinem Vorbringen nach Abzug der…
…November 2007 über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden [Anmerkung: Woraus sich erschließt, dass der Spruchsenat wohl tatsächlich Kenntnis über die schlechte Finanzlage der Beschuldigten gehabt hat bzw. aus dieser Feststellung eine Schlussfolgerung in Bezug auf deren wirtschaftliche Situation ziehen hätte können]. Die [Erlöse und…
…B. "Verschieben wir das mit dem Finanzamt") davon aus, dass der Beschuldigte - wenn auch durch die schlechte Finanzlage des Unternehmens veranlasst - die Entscheidung getroffen hat, die Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und die Einreichung der diesbezüglichen Umsatzsteuervoranmeldungen bis spätestens zum Ablauf der Fälligkeitstage zu unterlassen, um…
…500,00. Bei der Strafbemessung als mildernd zu berücksichtigen ist bei beiden Beschuldigten deren finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes (durch Nachreichung der Voranmeldungen), die schlechte Finanzlage des Unternehmens, die die Beschuldigten dazu veranlasst hat, ihren abgabenrechtlichen Pflichten nicht ausreichend nachzukommen…
…an Geldstrafe in Höhe von gerundet € 18.000,00. Den mildernden Umständen einer finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Berufungswerbers, der nunmehr - wenngleich in Anbetracht der bereits gegebenen Beweislage - in den Hintergrund tretenden geständigen Verantwortung und der schlechten Finanzlage, welche ihn offenkundig zu seinem Fehlverhalten mitveranlasst hat…
…bei einem diesbezüglichen abgabenrechtlichen Wohlverhalten des Beschuldigten ist die Geldstrafe noch weiter auf € 30.000,00 zu verringern. Die derzeitige äußerst schlechte Finanzlage des Beschuldigten ist mit einem Abschlag um die Hälfte auf € 15.000,00 zu berücksichtigen. Zu guter Letzt schlägt auch…
…die Pensionierung des Z) als mildernd zu berücksichtigen, weshalb sich der Ausgangswert in gesamthafter Betrachtung auf € 18.000,00 verringert. Die nunmehrige schlechte Finanzlage des Beschuldigte schlägt mit einer Verringerung des Geldstrafenbetrages um die Hälfte zu Buche, zusätzlich ist infolge der überlangen Verfahrensdauer (dreijährige…
…in seiner Gesamtheit durchaus budgetäre Auswirkungen zeitigt. In Abwägung dieser in der Gesamtschau doch überwiegend zugunsten des W sprechenden Aspekte ist der Ausgangswert auf € 2.600,00 zu verringern. Die derzeitige schlechte Finanzlage des Beschuldigten in Verbindung mit den von ihm geschilderten Sorgepflichten berechtigt…
…von etwa einem Monat üblich wäre, wobei der Umstand einer schlechten Finanzlage des zu Bestrafenden (wie hier bei K) außer Ansatz zu lassen ist: So gesehen hätte die Ersatzfreiheitsstrafe auch bei weitem höher ausfallen können. Zur Bemessung der Verbandsgeldbußen: Gemäß§ 28a Abs.2 FinStrG ist…
…diesbezüglichen abgabenrechtlichen Verpflichtungen gewesen ist. Der Berufungssenat geht daher in Würdigung dieser Umstände davon aus, dass der Beschuldigte, veranlasst durch die schlechte Finanzlage des Unternehmens, die Entscheidung getroffen hat, die Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und die Einreichung der diesbezüglichen Voranmeldungen bis spätestens zum Ablauf der…
…verfahrensgegenständlichen Strafbemessung mit der üblichen Spruchpraxis, wonach bei einer Geldstrafe von € 7.000,00 bis € 8.000,00 - unter Ausblendung des Abschlages für eine schlechte Finanzlage des zu Bestrafenden - eine Ersatzfreiheitsstrafe von etwa einem Monat verhängt werde, ist so gesehen die in diesem…
…Betracht geblieben sind. In Abwägung dieser Argumente war der Ausgangswert auf € 25.000,00 zu verringern. Zusätzlich schlägt die derzeitige schlechte Finanzlage des Beschuldigten mit einem Abschlag um die Hälfte zu Buche. Dergestalt wäre nunmehr unter Abzug der Erststrafe von € 2.900,00…