… 209 Abs. 1 BAO unterbricht. Die argumentierte, von der GroßBP durchgeführte Prüfung stellte insofern im Berufungsfall keine Prüfung durch eine sachlich zuständige Behörde dar und bewirkte damit keine Unterbrechung der Verjährung iSd § 209 Abs. 1 BAO. Zudem sind Außenprüfungen aus der Verjährungssicht grundsätzlich nur hinsichtlich…
…Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…wahrzunehmen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt, wenn in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtliche und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird; eine sachliche Unzuständigkeit führt jedoch zum Entzug des Rechtes auf den gesetzlichen Richter iSd. Art 83 Abs…
…das sachlich zuständige Hauptzollamt Wien Unterbrechungshandlungen schon vor Bescheiderstellung am 11. August 2003 gesetzt, weil nach der ständigen Rechtsprechung (z.B. VwGH 30.10.2003, 99/15/0098) zu den die Verjährung unterbrechende Handlungen (Unterbrechungshandlungen) alle nach außen erkennbaren Amtshandlungen durch die sachlich zuständige Behörde…
…Mitgliedstaaten. Wenn diese in ihrem eigenen Wirkungsbereich und nicht im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe tätig werden, dann können deren Aktivitäten nicht der sachlich zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates als Ermittlungshandlung zugerechnet werden. Folglich konnte die im Prüfbericht des deutschen Hauptzollamtes für Prüfungen Kiel vom 26…
…des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt, wenn in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961, B 39/61…
…deshalb, weil die BAO sich nur auf bestimmte Behörden beziehen würde, welche im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz taxativ aufgezählt seien. Eine gegenteilige Rechtsauffassung würde einer Behörde einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber dem Steuerpflichtigen bringen. Es werden daher folgende Anträge gestellt: Die sachlich zuständige Oberbehörde wolle den Abrechnungsbescheid vom 19…
…und Ausgangsabgaben jenes Zollamt zuständig ist, das auf Antrag mit der Sahe befasst wird oder von Amts wegen als erstes einschreitet. Daraus kann zumindest uE abgeleitet werden, dass auch daraus abzulesen ist, dass das Hauptzollamt LINZ sowohl die örtlich als auch sachlich zuständige Behörde ist. …
…das sachlich zuständige Hauptzollamt Wien Unterbrechungshandlungen schon vor Bescheiderstellung am 11. August 2003 gesetzt, weil nach der ständigen Rechtsprechung (z.B. VwGH 30.10.2003, 99/15/0098) zu den die Verjährung unterbrechende Handlungen (Unterbrechungshandlungen) alle nach außen erkennbaren Amtshandlungen durch die sachlich zuständige Behörde…
…es sich mit Prüfungen von Prüfdiensten anderer Mitgliedstaaten. Wenn diese in ihrem eigenen Wirkungsbereich und nicht im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe tätig werden, dann können deren Aktivitäten nicht der sachlich zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates als Ermittlungshandlung zugerechnet werden. Folglich geht, wie verfahrensgegenständlich der Fall…
…Vorschriften der §§ 8 AVOG und des § 66 Abs. 2 BAO die sachlich und örtlich zuständige Behörde. Das FAG habe Kenntnis von diesen Umständen (Sitz, Geschäftsanschrift, Anschrift des Geschäftsführers), weil es den konkreten Rechtsnachfolgezusatz der Berufungswerberin im angefochtenen Bescheid angeführt habe. Weiters wendete die Bw. ein…
…wahrzunehmen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt, wenn in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…wahrzunehmen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt, wenn in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…2004 erfolgte Aufhebung der Finanzlandesdirektionen sind die bei der Verwaltungsbehörde entrichteten Gebühren vom Rechtsträger der Behörde nunmehr bis zum 15. Tag des auf ein Kalendervierteljahr folgenden Monats an das für die Erhebung der Gebühren sachlich zuständige Finanzamt, in dessen Amtsbereich sich die jeweilige Behörde befindet…
…15 vor Erlassung der angefochtenen Bescheide durch das Finanzamt Gänserndorf Kenntnis von seiner Zuständigkeit erlangt hat, war das Finanzamt Gänserndorf zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung die dafür sachlich und örtlich zuständige Behörde. Die Einrede der Unzuständigkeit erfolgte seitens der Bw daher zu unrecht. B.I.2…
…wenn der Antrag tatsächlich am letzten Tag der Frist, dem 31.12.2008, in den Postkasten des UFS - einer für die Behandlung dieses Antrages nicht zuständigen Behörde - eingeworfen und dem zuständigen Finanzamt Linz, aus welchen Gründen auch immer, erst am 5.01.2009 zugeleitet wurde…
…unzuständigen Behörde erlassen worden sei, da dieser, die Berufungsvorentscheidung vom 9. Jänner 2012 und der am 9. Jänner 2012 zur Strafnummer 2009/00228-001 neu erlassene Säumniszuschlagsbescheid von ein und demselben Sachbearbeiter stammten. Die festgesetzten Säumniszuschläge existierten rechtlich nicht, unabhängig davon, ob eine sachlich zuständige…