… 209 Abs. 1 BAO unterbricht. Die argumentierte, von der GroßBP durchgeführte Prüfung stellte insofern im Berufungsfall keine Prüfung durch eine sachlich zuständige Behörde dar und bewirkte damit keine Unterbrechung der Verjährung iSd § 209 Abs. 1 BAO. Zudem sind Außenprüfungen aus der Verjährungssicht grundsätzlich nur hinsichtlich…
…Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…Eine derartige Amtshandlung setzt nicht nur voraus, dass sie durch eine zur Erhebung der fraglichen Abgabe sachlich zuständige Abgabenbehörde gesetzt wird (Stoll, 2186), sondern sie muss auch in ihrer rechtlichen Gestalt als Behördenmaßnahme über den Amtsbereich der Behörde hinaustreten, nach außen erkennbar werden und aus…
…wahrzunehmen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt, wenn in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtliche und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtliche und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961…
…dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird; eine sachliche Unzuständigkeit führt jedoch zum Entzug des Rechtes auf den gesetzlichen Richter iSd. Art 83 Abs…
…nur für den Neuerungstatbestand, sondern auch - soweit keine echte Vorfrage (d. h. andere Beurteilung durch die sachlich zuständige Behörde, dazu unten) vorliegt - für den Vorfragentatbestand: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bildet ein Erkenntnis des VwGH, in dem über eine bestimmte Rechtsfrage abgesprochen wurde, keinen Wiederaufnahmegrund…
…Behörde des Bundeslandes anderesBundeslandAlsWien unmöglich gewesen, weil sie nicht im selben Bundesland wie der Magistrat der Stadt Wien liegen kann (vgl. § 29a VStG: "Wenn hiedurch das Verfahren wesentlich vereinfacht oder beschleunigt wird, kann die zuständige Behörde das Strafverfahren oder den Strafvollzug an die sachlich zuständige…
…der sie organisatorisch beziehungsweise dienstrechtlich angehören, sondern namens und im Auftrag der örtlich und sachlich zuständigen Abgabenbehörde, für die sie zufolge des von der zuständigen Behörde ausgestellten Prüfungsauftrages (§ 148 Abs 1) nach außen erkennbar und nachgewiesen tätig zu sein haben. Die abgabenrechtlichen Prüfungen sind Maßnahmen…
…wesentlich vereinfacht oder beschleunigt wird, kann die zuständige Behörde das Strafverfahren oder den Strafvollzug an die sachlich zuständige Behörde übertragen, in deren Sprengel der Beschuldigte seinen Hauptwohnsitz oder Aufenthalt hat. Das Strafverfahren darf nur an eine Behörde im selben Bundesland, der Strafvollzug nur an eine…
…sich herausgestellt hat, war es von Beginn weg unmöglich, dass die zuständige Behörde die notwendigen Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb des Objektes erteilt. Damit war die Erfüllung des Mietvertrags seitens des Vermieters von Beginn weg schlicht unmöglich. Was aber geradezu unmöglich ist, kann jedoch…
…an den VERWALTUNGSBEHÖRDE erfolgte, war die Behörde gemäß § 34 Abs. 1 GebG verpflichtet einen Befund aufzunehmen und diesen an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien - als für die Gebührenerhebung sachlich zuständige Abgabenbehörde - zu übersenden. Das Gebührengesetz selbst sieht nicht vor, dass die Verwaltungsbehörde den…
…das sachlich zuständige Hauptzollamt Wien Unterbrechungshandlungen schon vor Bescheiderstellung am 11. August 2003 gesetzt, weil nach der ständigen Rechtsprechung (z.B. VwGH 30.10.2003, 99/15/0098) zu den die Verjährung unterbrechende Handlungen (Unterbrechungshandlungen) alle nach außen erkennbaren Amtshandlungen durch die sachlich zuständige Behörde…
…Mitgliedstaaten. Wenn diese in ihrem eigenen Wirkungsbereich und nicht im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe tätig werden, dann können deren Aktivitäten nicht der sachlich zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates als Ermittlungshandlung zugerechnet werden. Folglich konnte die im Prüfbericht des deutschen Hauptzollamtes für Prüfungen Kiel vom 26…
…des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt, wenn in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961, B 39/61…
…deshalb, weil die BAO sich nur auf bestimmte Behörden beziehen würde, welche im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz taxativ aufgezählt seien. Eine gegenteilige Rechtsauffassung würde einer Behörde einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber dem Steuerpflichtigen bringen. Es werden daher folgende Anträge gestellt: Die sachlich zuständige Oberbehörde wolle den Abrechnungsbescheid vom 19…
…und Ausgangsabgaben jenes Zollamt zuständig ist, das auf Antrag mit der Sahe befasst wird oder von Amts wegen als erstes einschreitet. Daraus kann zumindest uE abgeleitet werden, dass auch daraus abzulesen ist, dass das Hauptzollamt LINZ sowohl die örtlich als auch sachlich zuständige Behörde ist. …
…Wirkungsbereich einer anderen Behörde (eines Gerichtes) fallenden Vorfrage gefällt werden kann (vgl Stoll, BAO 1320 f). Dementsprechend sind als Vorfragen grundsätzlich nur jene Rechtsfragen anzusehen, zu deren verbindlicher Beantwortung die in einer Abgabensache zur Entscheidung berufene Abgabenbehörde im konkreten Verfahren sachlich nicht zuständig ist (Stoll…