…seiner Fahrer, auszuscheiden, hat sich die Betriebsprüfung nicht auseinandergesetzt. Für eine sachgerechte Schätzung wäre daher jedenfalls erforderlich, die diesbezüglichen Angaben des Bw. durch konkrete Erhebungen auf deren Plausibilität zu überprüfen Was die Annahmen der Betriebsprüfung über die bei Pauschalfahrten erzielbaren Fuhrlöhne betreffe, wird in der…
…dass bei Festpreisauftragsummen die projektierte Gesamtarbeitszeit überschritten wird, was ebenfalls zu einer Minderung des Erlöses pro Arbeitsstunde führt. Für eine sachgerechte Schätzung wäre daher zu erheben, inwieweit der durchschnittlich erzielte Erlös pro produktiver Arbeitsstunde von den Regiestundensätzen abweicht. Zudem ist nach den der Berufung beigelegten…
…da nur die Verteilung der Entgelte auf die einzelnen Steuersätze unrichtig sein könnte. Eine sachgerechte Schätzung der Verteilung auf die einzelnen Steuersätze könne sich nur an der Struktur des Wareneingangs orientieren. Eine auf dieses Faktum gestützte Zuschätzung bei den Umsätzen zu 20% müsste konsequenterweise zu…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass eine Aufteilung allein nach der Umsatzhöhe als nicht sachgerechte Schätzung anzusehen sei. Es sei vielmehr das Verfahren der Kostenschlüsselung - mit dem man zu einer 5 %igen Vorsteuerkürzung komme - als sachgerechte Zuordnung zu akzeptieren. Die Vorsteuerbeträge wurden von der Betriebsprüfung nach dem Verhältnis der zum…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftzinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als nahe gelegt angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die interne Kalkulation des leistenden Unternehmers irrelevant und nur die Sichtweise des Kunden von Bedeutung ist, ergibt sich daraus nicht zwingend eine Aufteilung nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise als sachgerechte Schätzung. Denn subjektiv aus Sicht des Kunden betrachtet ist folgendes zu bedenken: Bw sind Speiserestaurants…
…der Jahre 2003 bis 2005 geschätzt habe. In jenen Fällen, in denen Betriebsausgaben nicht genau ermittelt werden könnten sei eine sachgerechte Schätzung vorzunehmen was nichts an der Tatsache ändere, dass die durch die Schätzung ermittelten Beträge gleichfalls Betriebsausgaben seien (Doralt EStG § 4 Rz. 270 bzw…
…der von den Richtlinien verwendeten Formulierung abzuleiten, dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftzinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein auch nach der Intention der Richtlinienverfasser nicht zulässig. Wenn - wie bei den gegenständlichen…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…