…Gesamtkaufpreis den Betrag von 220 Euro, so ist der auf die einzelnen Gegenstände entfallende Einkaufspreis grundsätzlich im Wege einer sachgerechten Schätzung zu ermitteln. In diesem Fall ist die Schätzung der einzelnen mit einem Gesamtkaufpreis erworbenen Gegenstände so lange vorzunehmen, bis der Gesamtbetrag der restlichen Gegenstände…
…1 Z 1 und 2 UStG 1994 nach Durchschnittssätzen ermittelt, der Eigenverbrauch, wenn er nach der VO des BMF über die Aufstellung von Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauchs bei bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer, BGBl…
…eine Schätzung von deren Anteil am Ausgangsumsatz mit 50% uE sachgerecht erscheint. Da für die gegenständlichen Dienstleistungen an Unternehmer das Reverse Charge Verfahren zur Anwendung kommt, sind diese Erlöse von der Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Ausgangsumsätze auszuscheiden. Entsprechend den vorstehenden Ausführungen würde eine sachgerechte Schätzung uE…
…Zuzugestehen sei, dass in dieser Entscheidung ein Leerfahrtenanteil von nur 40 % als sachgerechte Schätzung qualifiziert werde, doch sei dem entgegenzuhalten, dass beim Bf abweichende Verhältnisse vorlägen. Ausdrücklich werde bestritten, dass die zur Schätzung herangezogenen Parameter Durchschnittswerte der Taxiinnung Wien darstellten. Tatsächlich gebe es keine derartigen…
…Schätzung herangezogen. Die Annahme von EUR 500 als relevanter Wochenlohn, was einem Monatsbruttolohn von etwa EUR 2.166,67 entspricht, ist für das Bundesfinanzgericht eine plausible Größe anhand derer eine sachgerechte Schätzung im konkreten Fall möglich ist. Eine gewisse Unsicherheit ist dem Wesen der Schätzung…
…seiner Fahrer, auszuscheiden, hat sich die Betriebsprüfung nicht auseinandergesetzt. Für eine sachgerechte Schätzung wäre daher jedenfalls erforderlich, die diesbezüglichen Angaben des Bw. durch konkrete Erhebungen auf deren Plausibilität zu überprüfen Was die Annahmen der Betriebsprüfung über die bei Pauschalfahrten erzielbaren Fuhrlöhne betreffe, wird in der…
…dass bei Festpreisauftragsummen die projektierte Gesamtarbeitszeit überschritten wird, was ebenfalls zu einer Minderung des Erlöses pro Arbeitsstunde führt. Für eine sachgerechte Schätzung wäre daher zu erheben, inwieweit der durchschnittlich erzielte Erlös pro produktiver Arbeitsstunde von den Regiestundensätzen abweicht. Zudem ist nach den der Berufung beigelegten…
…Leonardo da Vinci Programms verwendet worden sein. Wenn eine exakte Zuordnung der Vorsteuern nicht möglich sei, wäre eine Aufteilung der Vorsteuern im Schätzungsweg vorzunehmen, wobei sich als Aufteilungsmaßstab der Umsatzschlüssel anbiete. Eine solche Aufteilung würde Folgendes ergeben: Zeile zwei = 2007; Zeile drei = 2008…
…im Schätzungsweg ermittelt (vgl BFG 27.1.2023, RV/7100930/2021; dies in Anlehnung an die Ausführungen der Generalanwältin Kokott im EuGH-Verfahren zum Fall 8.12.2022, Rs C-378/21, P GmbH). Das BFG betont darin auch, dass der Anteil unternehmerischer Leistungsempfänger sachgerecht…
…da nur die Verteilung der Entgelte auf die einzelnen Steuersätze unrichtig sein könnte. Eine sachgerechte Schätzung der Verteilung auf die einzelnen Steuersätze könne sich nur an der Struktur des Wareneingangs orientieren. Eine auf dieses Faktum gestützte Zuschätzung bei den Umsätzen zu 20% müsste konsequenterweise zu…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass eine Aufteilung allein nach der Umsatzhöhe als nicht sachgerechte Schätzung anzusehen sei. Es sei vielmehr das Verfahren der Kostenschlüsselung - mit dem man zu einer 5 %igen Vorsteuerkürzung komme - als sachgerechte Zuordnung zu akzeptieren. Die Vorsteuerbeträge wurden von der Betriebsprüfung nach dem Verhältnis der zum…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…Aufzeichnungen liefern, da dies im Sitzstaat nicht relevant sei. Die Unternehmereigenschaft der Kunden sei im Rahmen einer sachgerechten Schätzung jedenfalls zu berücksichtigen wobei der Anteil unternehmerischer Kunden bei kostenintensiven Roamingleistungen als hoch anzusehen sei. Das Finanzamt erklärte dazu, dass es weiterhin die Auffassung vertrete, dass…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftzinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als nahe gelegt angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…
…dass die lineare Methode nur dann keine Bedenken auslöst, wenn sich bei ihrer Anwendung eine sachgerechte Schätzung der Gutschriftszinsen ergibt, andernfalls ist sie von vornherein (auch nach der Intention des Richtlinienverfassers) nicht zulässig und ihre (diesfalls unrichtige) Verwendung kann auch nicht als "nahegelegt" angesehen werden…