…iVm Art. 9 EMRK darin, dass das BekGG in Ergänzung des AnerkennungsG eine Wartezeit von zehn Jahren vorsieht, bevor eine religiöse Vereinigung, die sowohl international als auch in Österreich seit Langem besteht und deshalb den zuständigen Behörden bekannt sei, der Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde, den Status…
…dass die Auszubildende nicht allzu viel zu Hause sei. Natürlich lägen die Hauptkosten beim Vater der Auszubildenden, da die religiöse Vereinigung von der "Vorsehung" und daher ausschließlich von Spenden lebe. Also sei es sehr nahe liegend, dass er als Vater die Ausbildung seiner Tochter als…
…für den Islamunterricht und Präsident-Stellvertreter der X-Vereinigung. Es sei nicht richtig, dass er "eine Verkürzung der Umsatzsteuer nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe". Die Vereinigung sei eine gemeinnützige religiöse Vereinigung, deren Hauptzweck die religiöse Betreuung der Muslime in Westösterreich sei…
…Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben", ist von der gesetzlichen Anerkennung nicht abhängig und durch deren allfällige Versagung ebenso wenig berührt wie die in Art. 9 EMRK garantierte Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Die Möglichkeit, im Rechtsverkehr gleich anderen Vereinigungen als organisatorische Einheit aufzutreten, ist…
…Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben", ist von der gesetzlichen Anerkennung nicht abhängig und durch deren allfällige Versagung ebenso wenig berührt wie die in Art. 9 EMRK garantierte Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Die Möglichkeit, im Rechtsverkehr gleich anderen Vereinigungen als organisatorische Einheit aufzutreten, ist…
…Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben", ist von der gesetzlichen Anerkennung nicht abhängig und durch deren allfällige Versagung ebenso wenig berührt wie die in Art. 9 EMRK garantierte Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Die Möglichkeit, im Rechtsverkehr gleich anderen Vereinigungen als organisatorische Einheit aufzutreten, ist…
…diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen." In beiden Fällen - Vereinen und Bekenntnisgemeinschaften - wird dabei die Mehrzahl verwendet. Ratio dieser, als begünstigende Bestimmung grundsätzlich - wie von der Abgabenbehörde erster Instanz auch durchgeführt - eng auszulegenden "Befreiungsbestimmung" - ist, dass dadurch eine Bereinigung hinsichtlich der Rechtspersönlichkeiten…
…diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen." In beiden Fällen - Vereinen und Bekenntnisgemeinschaften - wird dabei die Mehrzahl verwendet. Ratio dieser, als begünstigende Bestimmung grundsätzlich - wie von der Abgabenbehörde erster Instanz auch durchgeführt - eng auszulegenden "Befreiungsbestimmung" - ist, dass dadurch eine Bereinigung hinsichtlich der Rechtspersönlichkeiten…
…diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen." In beiden Fällen - Vereinen und Bekenntnisgemeinschaften - wird dabei die Mehrzahl verwendet. Ratio dieser, als begünstigende Bestimmung grundsätzlich - wie von der Abgabenbehörde erster Instanz auch durchgeführt - eng auszulegenden "Befreiungsbestimmung" - ist, dass dadurch eine Bereinigung hinsichtlich der Rechtspersönlichkeiten…
…diesen Vereinen auf die religiösen Bekenntnisgemeinschaften keine Abgabenpflicht begründen." In beiden Fällen - Vereinen und Bekenntnisgemeinschaften - wird dabei die Mehrzahl verwendet. Ratio dieser, als begünstigende Bestimmung grundsätzlich - wie von der Abgabenbehörde I. Instanz auch durchgeführt - eng auszulegenden "Befreiungsbestimmung" - ist, dass dadurch eine Bereinigung hinsichtlich der Rechtspersönlichkeiten…
…ist nach seinem Statut, in dem er sich als "gemeinnützig" bezeichnet, eine katholisch-soziale Vereinigung. Statutenmäßige Ziele sind ua. aus seinen Mitgliedern Persönlichkeiten zu fördern, die sich im Leben bewähren und das Gemeinwohl zu fördern. Diese Ziele sollen ua. religiöse Bildungsveranstaltungen, Bildungsarbeit, künstlerische und gesellige…
…Werbungskosten. Vorgelegt wurde ein Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichtes, in dem dieser seine Absicht, in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter eine Flugreise zu organisieren darlegte und ausführte, dass diese Studienreise bezweckt habe, die Teilnehmer mit der Rechtsordnung und Gerichtsorganisation Jordaniens vertraut…
…Die Tochter verfüge über keinerlei persönliche Einkommen und erfolge der Aufenthalt uneigennützig und ohne Abgeltung. Für Unterhalt und Verpflegung sorge die Vereinigung. Der abweisende Bescheid wurde seitens des Finanzamtes damit begründet, dass die gegenständliche Ausbildung keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 darstelle. In der…
…20 Jahren Vereinsbildungsanzeigen nicht entgegennehmen würden, ohne allerdings das Vereinsgesetz als solches aufzuheben. Dass eine derartige Vorgangsweise nur ein Trick sei, verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte wie etwa die Vereinigungsfreiheit zu umgehen, liege auf der Hand. Da das Gesetz darüber hinaus eine Mindestmitgliederzahl vorschreibe, komme, soweit ersichtlich…
…das im Falle aufkommender Spannungen nicht unschwer zu mobilisieren sein werde. Soziale, religiöse und kulturelle Auseinandersetzungen würden regelmäßig auch in Österreich auftreten. Gerade in straf- und familienrechtlichen Angelegenheiten würden die österreichischen Gerichte mit regelmäßigen Problemen der türkischstämmigen Bevölkerungsgruppe konfrontiert werden. Kenntnisse und Einblicke über bzw…
…der Inhalt der Ausbildung werden auf der Internet-Homepage von IHH beschrieben. Beweis: Homepage von IHH (www.intohisharvest.com, ...). Die in Österreich staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft "freie Christengemeinde, Pfingstgemeinde" erkennt die Ausbildung von IHH an. Beweis: Schreiben der freien Christengemeinde-Pfingstgemeinde vom 12.10.2006…
…Beratung). Zentrale Koordination für die (E.) Gruppe innerhalb des F.-Konzernes und gegenüber anderen Kreditinstituten (Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation, Limite). Gründung und Aufbau in Vorstandsfunktion einer Vereinigung internationaler Banken, als Vertreterin der Konzernmutter und aller österreichischer Banken. Mitarbeiterverantwortung, Schulungen." Als Kenntnisse für diese Tätigkeiten nannte die Bw…
…durch Einsicht in die Statuten der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer Religions- und Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der…
…Vereinstätigkeit einen stark ausgeprägten religiösen Bezug hat. Darüber hinaus ist es einer der Vereinszwecke, die Verbindung zu Missionsärzten und Missionsgesellschaften herzustellen und sie ideell und materiell mitzutragen. Es handelt sich bei der ARCHAE - Austria daher nicht um einen Berufsverband, sondern um eine religiös - weltanschauliche Vereinigung…
…und die Vereinigung sowohl für die Unterkunft als auch für den vollen Unterhalt und die gesamte Verpflegung sorgt. Es kann deshalb nicht von einer Haushaltsgemeinschaft mit einheitlicher Wirtschaftsführung ausgegangen werden, weil die Aufwendungen für Ihren Sohn zum absolut überwiegenden Teil von der religiösen Gemeinschaft getragen…