…Zollhängigkeit der Ware wussten, und sowohl eine zweifelsfrei Identifizierung der Ware anlässlich ihrer Verzollung möglich war als auch alle erforderlichen Dokumente zur Vorlage gelangten. Der Entziehungstatbestand des Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 erster Anstrich wird als reine Tathandlung gesehen. Für die Entstehung der…
…ihn, sondern auch für die Bf. entstanden. Es erhebt sich - auch wenn die innere Einstellung bei einer Anmeldung als reine Tathandlung nicht von Relevanz ist - im Hinblick auf den zugrundegelegten Sachverhalt doch die Frage, ob aus der Sicht des Inhaltes der niederschriftlichen Ausführungen des Z…
…ihn, sondern auch für die Bf. entstanden. Es erhebt sich - auch wenn die innere Einstellung bei einer Anmeldung als reine Tathandlung nicht von Relevanz ist - im Hinblick auf den zugrundegelegten Sachverhalt doch die Frage, ob aus der Sicht des Inhaltes der niederschriftlichen Ausführungen des S…
…die Zollschuld nicht nur für ihn, sondern auch für die Bf. entstanden. Es erhebt sich - auch wenn die innere Einstellung bei einer Anmeldung als reine Tathandlung nicht von Relevanz ist - im Hinblick auf den zugrundegelegten Sachverhalt doch die Frage, ob aus der Sicht des Inhaltes…
…1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. EuGH vom 1.2.2001, Rs C-66/99, Wandel). Das Entziehen stellt eine reine Tathandlung dar. Steht fest, dass Waren im Versandverfahren nicht gestellt worden sind, kommt einer fälschlicherweise ausgestellten Bestätigung der Bestimmungsstelle über die ordnungsgemäße Gestellung…
…Voraussetzungen erfüllt ist, so gelten diese Waren als vorschriftswidrig verbracht. Die Verbringungsverpflichtung wird von einem objektiven Maßstab bestimmt. Das zollschuldbegründende, vorschriftswidrige Verbringen ist eine reine Tathandlung. Gibt es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner, so sind diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. (Art. 213 ZK…
…eingehalten hat oder nicht. Diese Pflichten für eine ordnungsgemäße Einfuhr bestehen objektiv und sind nicht abhängig vom Wissen und Wollen bzw. den Fähigkeiten des Beteiligten; die zollschuldbegründende rechtswidrige Verbringung ist eine reine Tathandlung (BFH VII B 71/94, E 4653a, ua.). Mithin führt eine Verletzung…
…in irgendeinem Zusammenhang mit der Beförderung oder der erneuten Gestellung steht. Dabei ist zu beachten, dass sich die Verwirklichung des Tatbestandes des Artikels 203 Abs. 1 ZK als reine Tathandlung darstellt. Auf subjektive Tatbestandsmerkmale kommt es dabei nicht an (siehe EuGH vom 1.2. 2001…
…Zollbehörde nicht bestritten. c) Eine Zollschuld nach Art. 203 der VO (EWG) 2913/92 des Rates kann nicht entstehen, wenn die Ware "im Kern richtig angemeldet" wurde. Das Entziehen ist eine reine Tathandlung, bei der subjektive Elemente keine Rolle spielen. Nach dieser Definition wird verständlich…
…machen wären, was angesichts der vorstehenden Feststellungen allerdings auszuschließen ist, wäre für sie nichts gewonnen. Denn beim Entziehen handelt es sich um eine reine Tathandlung (EuGH 11.7.2002, C-371/99). Auf subjektive Merkmale kommt es dabei nicht an (EuGH 1.2.2001, C…
… 11.7.2002, Rs C-371/99; 12.2.2004, Rs C-337/01). Das Entziehen ist eine reine Tathandlung. Es kommt allein auf die Erfüllung der objektiven Voraussetzungen durch den Entziehenden an (BFH vom 24.4.2001, VII R1/00, ZfZ 2001). Nach dem…
…Zeitpunkt erfüllt sein, zu dem die Zollbehörde die Beschau dieser Ware vornehmen möchte (EuGH 1.2.2001, C-66/99). Weil die Entziehung ein Realakt, eine reine Tathandlung ist (EuGH 11.7.2002, C-371/99), ist es ohne Belang, ob bzw. dass bereits von…
…Verwahrungsort zu dem Zeitpunkt erfüllt sein, zu dem die Zollbehörde die Beschau dieser Ware vornehmen möchte (EuGH 1.2.2001, C-66/99). Weil die Entziehung ein Realakt, eine reine Tathandlung ist (EuGH 11.7.2002, C-371/99), ist es ohne Belang, ob bzw…
…Zeitpunkt erfüllt sein, zu dem die Zollbehörde die Beschau dieser Ware vornehmen möchte (EuGH 1.2.2001, C-66/99). Weil die Entziehung ein Realakt, eine reine Tathandlung ist (EuGH 11.7.2002, C-371/99), ist es ohne Belang, ob bzw. dass bereits von…
…Zeitpunkt erfüllt sein, zu dem die Zollbehörde die Beschau dieser Ware vornehmen möchte (EuGH 1.2.2001, C-66/99). Weil die Entziehung ein Realakt, eine reine Tathandlung ist (EuGH 11.7.2002, C-371/99), ist es ohne Belang, ob bzw. dass bereits von…
…der durch sein Tun oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass zollamtliche Überwachungsmaßnahmen auch nur vorübergehend nicht mehr möglich sind. Das Entziehen ist eine reine Tathandlung; auf subjektiver Merkmale kommt es dabei nicht an. Es kommt allein auf die Erfüllung der objektiven Voraussetzungen durch den Entziehenden…
…zB Damenoberbekleidung für Damenmäntel, Büromaterial für Schreibwaren)....oder es kann die angegebene Ware zu denselben Zwecken verwendet werden wie die vorhandene Ware (zB T-Shirt für Pullover)...." und weiters (zur Zollschuld nach Art.203 Zollkodex) "...Das Entziehen ist eine reine Tathandlung, bei der subjektive Elemente…
… 11.7.2002, Rs C-371/99; 12.2.2004, Rs C-337/01). Das Entziehen ist eine reine Tathandlung. Es kommt allein auf die Erfüllung der objektiven Voraussetzungen durch den Entziehenden an (BFH vom 24.4.2001, VII R1/00, ZfZ 2001). Im Beschwerdefall…
…dass der Kraftfahrer den Amtsplatz des Zollamtes mit Zustimmung des Zollorganes verlassen hätte und daher die Waren dem Zollverfahren nicht entziehen konnte, übersieht er, dass dieses Entziehen eine reine Tathandlung darstellt und für das Entziehen einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung i.S. des Art…
…zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung des in Artikel 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird. Das Entziehen ist eine reine Tathandlung. Gemäß Art. 33 Anlage I des Übereinkommens über ein gemeinschaftliches Versandverfahren vom 20. Mai 1987…