…Zollhängigkeit der Ware wussten, und sowohl eine zweifelsfrei Identifizierung der Ware anlässlich ihrer Verzollung möglich war als auch alle erforderlichen Dokumente zur Vorlage gelangten. Der Entziehungstatbestand des Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 erster Anstrich wird als reine Tathandlung gesehen. Für die Entstehung der…
…ihn, sondern auch für die Bf. entstanden. Es erhebt sich - auch wenn die innere Einstellung bei einer Anmeldung als reine Tathandlung nicht von Relevanz ist - im Hinblick auf den zugrundegelegten Sachverhalt doch die Frage, ob aus der Sicht des Inhaltes der niederschriftlichen Ausführungen des Z…
…ihn, sondern auch für die Bf. entstanden. Es erhebt sich - auch wenn die innere Einstellung bei einer Anmeldung als reine Tathandlung nicht von Relevanz ist - im Hinblick auf den zugrundegelegten Sachverhalt doch die Frage, ob aus der Sicht des Inhaltes der niederschriftlichen Ausführungen des S…
…die Zollschuld nicht nur für ihn, sondern auch für die Bf. entstanden. Es erhebt sich - auch wenn die innere Einstellung bei einer Anmeldung als reine Tathandlung nicht von Relevanz ist - im Hinblick auf den zugrundegelegten Sachverhalt doch die Frage, ob aus der Sicht des Inhaltes…
…1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. EuGH vom 1.2.2001, Rs C-66/99, Wandel). Das Entziehen stellt eine reine Tathandlung dar. Steht fest, dass Waren im Versandverfahren nicht gestellt worden sind, kommt einer fälschlicherweise ausgestellten Bestätigung der Bestimmungsstelle über die ordnungsgemäße Gestellung…
…Voraussetzungen erfüllt ist, so gelten diese Waren als vorschriftswidrig verbracht. Die Verbringungsverpflichtung wird von einem objektiven Maßstab bestimmt. Das zollschuldbegründende, vorschriftswidrige Verbringen ist eine reine Tathandlung. Gibt es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner, so sind diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. (Art. 213 ZK…
…eingehalten hat oder nicht. Diese Pflichten für eine ordnungsgemäße Einfuhr bestehen objektiv und sind nicht abhängig vom Wissen und Wollen bzw. den Fähigkeiten des Beteiligten; die zollschuldbegründende rechtswidrige Verbringung ist eine reine Tathandlung (BFH VII B 71/94, E 4653a, ua.). Mithin führt eine Verletzung…
…in irgendeinem Zusammenhang mit der Beförderung oder der erneuten Gestellung steht. Dabei ist zu beachten, dass sich die Verwirklichung des Tatbestandes des Artikels 203 Abs. 1 ZK als reine Tathandlung darstellt. Auf subjektive Tatbestandsmerkmale kommt es dabei nicht an (siehe EuGH vom 1.2. 2001…
…203 Abs. 3 vierter Anstrich ZK zur Zollschuldnerin. Das Entziehen von Waren stellt einen Realakt, eine reine Tathandlung dar. Steht fest, dass Waren - wie im gegenständlichen Fall - im Versandverfahren nicht gestellt worden sind, kommt einer fälschlicherweise und bewusst falsch ausgestellten Bestätigung der Bestimmungsstelle über die…
…beim Finanzamt erkundigt hat ändert nichts an der Zollschuldentstehung nach Art. 202 ZK. Das zollschuldbegründende vorschriftswidrige Verbringen ist eine reine Tathandlung. Auf die persönlichen Fähigkeiten oder schuldhaftes Verhalten eines Zollschuldners kommt es nicht an. Auch die Vorstellungen des Verbringers hinsichtlich der Vorschriftswidrigkeit seines Verhaltens sind…
…ist allein, dass die Zollbehörde - wenn auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (BFH 7.12.2004, VII R 21/04). Das Entziehen ist eine reine Tathandlung (EuGH 11.7.2002, C-371/99). Steht etwa fest, dass Waren…
…Teil des Gepäcks der Reisegruppe nach Wien zu transportieren. Damit trägt sie die Verantwortung für die Verbringung der Waren und die sich daraus ergebende Pflicht diese zu gestellen. Das zollschuldbegründende vorschriftswidrige Verbringen ist eine reine Tathandlung. Auf die persönlichen Fähigkeiten oder schuldhaftes Verhalten eines Zollschuldners…
…Zollkodex6, Art. 204, RZ 67). Da es bei der Tatbestandverwirklichung gem äß der zitierten Norm auf ein schuldhaftes Verhalten des Beteiligten nicht ankommt und die Pflichtverletzung eine reine Tathandlung ist, vermag die Bf. mit dem Vorbringen, sie habe alle Vorkehrungen für einen rechtmäßigen und ordnungsgemäßen…
…4 Nr. 21 ZK und Zollschuldner gemäß Art. 203 Abs. 3 vierter Anstrich ZK. Das Entziehen stellt eine reine Tathandlung dar. Steht fest, dass Waren - wie im gegenständlichen Fall - im Versandverfahren nicht gestellt worden sind, kommt einer fälschlicherweise und bewusst falsch ausgestellten Bestätigung der Bestimmungsstelle…
…der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (VwGH 23.10.2008, 2008/16/0097). Das Entziehen ist eine reine Tathandlung. Es kommt allein auf die Erfüllung objektiver Voraussetzungen an [Bundesfinanzhof (BFH) vom 24.4.2001, VII R1/00, Zeitschrift für Zölle…
…der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (VwGH 23.10.2008, 2008/16/0097). Das Entziehen ist eine reine Tathandlung. Es kommt allein auf die Erfüllung objektiver Voraussetzungen an [Bundesfinanzhof (BFH) vom 24.4.2001, VII R1/00, Zeitschrift für Zölle…
…7 Abs. 1 Z 3 u.a. die Person zum Steuerschuldner wird, die das Bier aus der Beförderung entnommen hat. Auf subjektive Tatbestandsmerkmale kommt es nicht an. Die Entnahme ist vielmehr eine reine Tathandlung, ein Realakt. Die Bf. kann daher mit ihrem Einwand, ihr sei…
…Fehlverhalten. Vorstellungen oder Verschulden des Handelnden hinsichtlich der Vorschriftswidrigkeit seines Tuns sind grundsätzlich unerheblich, weil es sich beim Zollschuld begründenden vorschriftswidrigen Verbringen um eine reine Tathandlung handelt. Der Verbringende braucht nicht einmal etwas von der mitgeführten Ware zu wissen. Da der Zollschuldentstehungstatbestand des Art. 202…
…festgelegten Legaldefinition, wenn das Bier in den Fällen des § 16 Abs. 2 BierStG nicht bestimmungsgemäß aus dem Steuergebiet ausgeführt worden ist. Auf subjektive Tatbestandsmerkmale kommt es nicht an. Das Entziehen ist vielmehr eine reine Tathandlung, ein Realakt. Die Bf. kann daher mit ihrem Einwand, ihr…
…Zollstelle Leoben, seine Entscheidung im Wesentlichen darauf gestützt, es sei das Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung eine reine Tathandlung und es werde derjenige zum Zollschuldner, der bewirkt habe, dass die zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht mehr vorgenommen werden konnten. Dagegen wendet sich die als Vorlageantrag zu wertende…