…Zurückweisungsbescheid vom 31. März 2011 brachte der Bw. vor, dass er nur für die Dauer seiner Aufträge in Österreich und daher die deutsche Sprache nicht seine Stärke sei. Er habe einen Bekannten gebeten, ihm beim Verfassen des Vorlageantrages zu helfen. Der Bw. sei am 6…
…Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit M". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, im Spruchbetreff werde nicht nachvollziehbar eine nicht existente "Betriebsprüfung vom 15. Juli 2003" angeführt. Eine Betriebsprüfung sei bereits zuvor abgeführt und am 11. Juli 2003 abgeschlossen…
…Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit K". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, im Spruchbetreff werde nicht nachvollziehbar eine nicht existente "Betriebsprüfung vom 15. Juli 2003" angeführt. Eine Betriebsprüfung sei bereits zuvor abgeführt und am 11. Juli 2003 abgeschlossen…
…Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit K". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, im Spruchbetreff werde nicht nachvollziehbar eine nicht existente "Betriebsprüfung vom 15. Juli 2003" angeführt. Eine Betriebsprüfung sei bereits zuvor abgeführt und am 11. Juli 2003 abgeschlossen…
…Betrifft: Betriebsprüfung bei Fa. H-KG vom 15. Juli 2003 mit M". In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, im Spruchbetreff werde nicht nachvollziehbar eine nicht existente "Betriebsprüfung vom 15. Juli 2003" angeführt. Eine Betriebsprüfung sei bereits zuvor abgeführt und am 11. Juli 2003 abgeschlossen…
…über die Berufungen des Beschuldigten und des belangten Verbandes betreffend jeweils ihre eigene Person vom 15. Mai 2012 und des Amtsbeauftragten vom 21. Mai 2012 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Hofrat Dr. Werner Kraus…
…den Beschuldigten und an den belangten Verband erhoben. Mangels Vorliegen eines tatsächlichen finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes waren diesbezüglich die Verfahren spruchgemäß einzustellen. Hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes Februar 2007 hatte A als Geschäftsführer der B-GmbH bis zum Ablauf des 16. April 2007 eine vom Steuerberater der GmbH…
…gemäß § 295 Abs. 1 BAO war rechtswidrig. Die Einkommensteuerbescheide 2000 vom 5. Februar 2007, 13. Dezember 2006 und 15. November 2006 sowie die Einkommensteuerbescheide 2001 vom 5. Jänner 2007 und 13. Dezember 2006 werden aufgehoben. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 15. Jänner…
…entrichten sind. Hätte der Bw. die Festsetzung von Aussetzungszinsen vermeiden wollen, hätte er den durch die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung bewirkten Zahlungsaufschub jederzeit durch die im § 212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden können. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 29. August 2003
…November 2002 ergangene Zurückweisungsbescheid sohin rechtswidrig waren, erübrigt es sich, auf das weitere Vorbringen der Parteien hinsichtlich der Frage, ob der Bw. die im angeführten Mängelbehebungsauftrag festgesetzte Frist (3. Oktober 2002) eingehalten hat, einzugehen. Zu Punkt B) des Spruches der gegenständlichen Berufungsentscheidung: Aus dem in…
…vielmehr der ständigen Rechtsprechung, dass eine unrechtmäßige doch rechtskräftig gewordene Abgabenfestsetzung nur dann zu einer Nachsichtsbewilligung führen könnte, wenn (über die rechtswidrige Abgabenvorschreibung hinaus) besondere Umstände des Einzelfalles hinzutreten würden, wonach dem Nachsichtswerber die Rechtsverfolgung im Festsetzungsverfahren unverschuldet nicht möglich gewesen wäre. Es müssten also…
…im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn etwa der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen (vgl. § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 idgF). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilagen: 3 Berechnungsblätter Wien, am 26. Juni 2008
…sie an Stelle einer Zurückweisung wegen Unzulässigkeit eine Zurückweisung wegen Unzuständigkeit gesetzt hat. Der Berufungsbescheid wäre aber jedenfalls infolge Änderung der "Sache" des erstinstanzlichen Bescheides rechtswidrig, wenn man ihm entgegen der zitierten Vorjudikatur auf Grund des im Spruch erfolgten Hinweises auf die Unzuständigkeit als Feststellung…
…sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Abs…
…Jänner 2005, 1.) über die Zurückweisung des Antrages auf Verlängerung der Frist zur Beantragung eines Spruchsenates 2.) über die Zurückweisung des Antrages auf "erweiterte Rechtsbelehrung" 3.) über die Zurückweisung des Antrages auf Erlassung eines "Verbesserungsauftrages" B) gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom…
…dass dem angefochtenen Bescheid ein vom Spruchsenatsvorsitzenden unterfertigtes "Protokoll über die Entsiegelung" vom 16. März 2005 beigelegen hat und als integrierender Bestandteil des angefochtenen Bescheides behandelt werde. Der angefochtene Bescheid sei in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig: Auch dieser Bescheid wäre von einer unzuständigen Behörde erlassen worden…
…in wirtschaftlicher Not mittels rechtswidriger Zwangskredite über den Fiskus abzusichern. Gerade derartigen Lebenssachverhalten will jedoch die Bestimmung des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG entgegenwirken, was aber nur bei ausreichender Empfindlichkeit der Sanktionsdrohung gelingen kann. Das Ausmaß der Kostenvorschreibung durch den Spruchsenat war zutreffend und…
…067/2007/00422-001, über die Beschwerden des Beschuldigten 1.) vom 14. März 2008 gegen den (in der Folge ergänzten) Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates V beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Oststeiermark als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 24. Jänner 2008, zugestellt (in…
…a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des Beschuldigten vom 8. September 2010 und des Amtsbeauftragten vom 10. August 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Graz-Umgebung als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. Juli 2010, StrNr…
…Widerspruch, der auf dem Formvordruck abgegebenen Erklärungen und der Beilage gegründet sein könne. Die Abgabenbehörde hätte sonst nämlich die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Gänze unberücksichtigt gelassen. Der angefochtene Bescheid sei rechtswidrig ergangen, weil er keine Berichtigung darstelle. Hätte die Behörde einen Berichtigungsbescheid erlassen, so…