…genügt zur Entstehung der Gebührenschuld die Unterfertigung des Vertrages durch einen Vertragspartner und die Aushändigung an den anderen oder an einen Dritten. Die Aushändigung an den Dritten lässt nur dann die Gebührenschuld entstehen, wenn damit ein rechtserheblicher Gebrauch ermöglicht werden soll. (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…einer Zahlungserleichterung in Form von Ratenzahlungen müssen sämtliche gesetzlich vorgesehene Bedingungen erfüllt sein. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen bzw. dieser rechtserheblichen Tatsachen, so besteht für eine Ermessensentscheidung kein Raum und ist das Zahlungserleichterungsansuchen ex lege abzuweisen (vgl. VwGH 25.6.1990, 89/15/0123…
…nicht nachträglich wieder beseitigt werden, vgl. Ritz, § 275 Tz 17). Der von der Behörde verpflichtend zu erlassende Zurücknahmebescheid hat lediglich feststellenden Charakter (Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache; vgl. Ritz, § 275 Tz 16). Aus der Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Mängelbehebungsauftrages und der Tatsache, dass H der Aufforderung zur…
…nachgewiesen. Insbesondere hat die Bw auch keine Fakten zu einer journalistischen Tätigkeit iSd Abgabenrechtes genannt. Die Bw hat auf der Tatsachenebene im Vergleich zu den Vorjahren keine neuen Tatsachen vorgetragen, weshalb in rechtserheblicher Hinsicht von einem unveränderten Sachverhalt, also Weisungsgebundenheit gegenüber LP ausgegangen wird. Als…
…in Schriftform vorgelegen sei. Diese erwiesenen Umstände zeigen deutlich, dass die Bw. mit Vorlage ihrer Jahresabschlüsse für die Jahre bis 1995 vor Betriebsprüfungsbeginn dem Finanzamt nicht alle rechtserheblichen Tatsachen offengelegt habe. Bezüglich der Abschreibung der Forderung der Bw. gegenüber der A-GmbH, wurde die Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat nach einer am am 9. Juli 2003 durchgeführten mündlichen Verhandlung über die Beschwerde der Bf., vertreten durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch Hofrat Mag. Bernhard Sklusak, vom 5. März 2001…
… 93, Tz 10). Die Amtspartei hat es trotz Widersprüche in den den Lohnsteuerrichtlinien entnommenen rechtlichen Ausführungen des Bw unterlassen, die Widersprüche durch Stellen von Fragen sowie Erhebung von Fakten zu beseitigen und den rechtserheblichen Sachverhalt festzustellen. Der Feststellung des Sachverhalts dient das Ermittlungsverfahren. Spätestens aufgrund…
…im Abgabenverfahren. Ein "Hin- und Herwandern des Blickes", dh im Ergebnis die Prüfung einer Übereinstimmung des rechtserheblichen Sachverhalts mit dem gesetzlichen Tatbestand muss im Ergebnis schon aus den - ohne Aufforderung durch den UFS - vorgelegten und auch ausgedruckten Aktenteilen möglich sein (vgl Vogel, Juristische Methodik, 1998…
…angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgabe ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Zum rechtserheblichen Sachverhalt wird auf die zur Umsatzsteuer für das Jahr 2002 ergangene Berufungsentscheidung vom 16.12.2005…
…eingebracht, über die mit Berufungsentscheidung vom heutigen Tag, RV/0572-W/11, entschieden wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Da die gegenständlich zu entscheidende Berufung bei gleichem rechtserheblichem Sachverhalt ausschließlich eine Rechtsfrage aufwirft, die in der Berufungsentscheidung UFS 24.08.2012, RV/0572-W/11…
…2001, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg entschieden: Der Antrag wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Gegenständlicher Fall gleicht in rechtserheblicher Hinsicht - einschließlich Zuständigkeitsübergang zur Sachentscheidung infolge negativen Berichts des Finanzamtes - dem bezüglich Umsatzsteuer für das Jahr 2000 erledigten Antrag auf Änderung, UFS…
…(GZ RV/4498-W/02, RV/4499-W/02, Vorenthaltung einer UID-Nr) entschieden: Der Devolutionsantrag wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Es wird folgender rechtserheblicher Sachverhalt festgestellt: Mit Devolutionsantrag vom 20.07.2010 wird die Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 311 Abs. 1 BAO zum im gegenständlichen Spruch…
…der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz gemäß § 289 Abs. 1 BAO ausgehoben wurde, verwiesen. Zum rechtserheblichen Sachverhalt wird auf folgende Entscheidungen des unabhängigen Finanzsenates, die der Berufungswerberin (Bw) bis zur Erhebung gegenständlicher Berufung am 7.11.2005 iSd § 97 BAO bekannt gegeben worden sind…
…1 UStG 1994 für das Jahr 2009 nicht nachgewiesen hatte. Da für das Jahr 2009 keine neuen Fakten vorgetragen worden waren, war in rechtserheblicher Hinsicht von einem unveränderten Sachverhalt wie in den Jahren 2006 bis 2008, also Weisungsgebundenheit gegenüber LP und sog. nicht steuerbaren Innenumsätzen…
…bzw. Hypothekenübernahme gemäß § 1408 ABGB übernimmt. Dies deshalb, weil das rechtserhebliche Merkmal einer übernommenen "sonstigen Leistung" darin liegt, dass eine dem Verkäufer obliegende Verpflichtung aufgrund einer Vereinbarung letztlich vom Käufer getragen wird und dieses Merkmal liegt in allen diesen genannten Fällen (befreiende Schuldübernahme, Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme…
…bzw. Hypothekenübernahme gemäß § 1408 ABGB übernimmt. Dies deshalb, weil das rechtserhebliche Merkmal einer übernommenen "sonstigen Leistung" darin liegt, dass eine dem Verkäufer obliegende Verpflichtung aufgrund einer Vereinbarung letztlich vom Käufer getragen wird und dieses Merkmal liegt in allen diesen genannten Fällen (befreiende Schuldübernahme, Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme…
…bzw. Hypothekenübernahme gemäß § 1408 ABGB übernimmt. Dies deshalb, weil das rechtserhebliche Merkmal einer übernommenen "sonstigen Leistung" darin liegt, dass eine dem Verkäufer obliegende Verpflichtung aufgrund einer Vereinbarung letztlich vom Käufer getragen wird und dieses Merkmal liegt in allen diesen genannten Fällen (befreiende Schuldübernahme, Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme…
…bzw. Hypothekenübernahme gemäß § 1408 ABGB übernimmt. Dies deshalb, weil das rechtserhebliche Merkmal einer übernommenen "sonstigen Leistung" darin liegt, dass eine dem Verkäufer obliegende Verpflichtung aufgrund einer Vereinbarung letztlich vom Käufer getragen wird und dieses Merkmal liegt in allen diesen genannten Fällen (befreiende Schuldübernahme, Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme…
…bzw. Hypothekenübernahme gemäß § 1408 ABGB übernimmt. Dies deshalb, weil das rechtserhebliche Merkmal einer übernommenen "sonstigen Leistung" darin liegt, dass eine dem Verkäufer obliegende Verpflichtung aufgrund einer Vereinbarung letztlich vom Käufer getragen wird und dieses Merkmal liegt in allen diesen genannten Fällen (befreiende Schuldübernahme, Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme…
…bzw. Hypothekenübernahme gemäß § 1408 ABGB übernimmt. Dies deshalb, weil das rechtserhebliche Merkmal einer übernommenen "sonstigen Leistung" darin liegt, dass eine dem Verkäufer obliegende Verpflichtung aufgrund einer Vereinbarung letztlich vom Käufer getragen wird und dieses Merkmal liegt in allen diesen genannten Fällen (befreiende Schuldübernahme, Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme…