…rechtliche Verpflichtung eingegangen ist, dem Bw für allenfalls von ihm erbrachte Leistungen ein Entgelt zu bezahlen. Was sittliche Pflicht oder Anstandsrücksicht ist, bestimmt sich nach der Verkehrsanschauung im gesellschaftlichen Kreise der Verfügenden. Gemeint sind Leistungen, die nach der gesellschaftlichen Anschauung zwar nicht rechtlich, aber moralisch…
…sei GK nie wirtschaftliche Eigentümerin ihrer Geschäftsanteile geworden. Durch die Gründungshelferfunktion die GK ausgeübt habe, sei die Einräumung des Anbotes auf Abtretung des Geschäftsanteiles keine Schenkung sondern moralische Pflicht gewesen. Schließlich habe auch der Bw dieses Unternehmen aufgebaut. Ein Schenkungswille sei laut GK keineswegs gegeben…
…Selbst dann, wenn wie im Gegenstandsfalle eine rechtliche Verpflichtung nicht in Betracht zu ziehen ist, bleibt immer noch zu beurteilen, ob die Leistung in Erfüllung einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht erfolgte. Eine Schenkung, mit der etwa einer sittlichen Pflicht entsprochen wurde, ist nur dann anzunehmen…
…Bezug auf die Schulden einer GmbH für diese Gesellschaftsform derart charakteristisch, dass nach den sittlichen Wertvorstellungen rechtlich denkender Menschen neben den gesetzlichen Ausnahmen auch in Notfällen weder den Gesellschafter noch den Geschäftsführer eine moralische Verpflichtung treffen werde, für Gesellschaftsschulden ein zustehen. Der Erfassung von Vermögensverlusten…
…sei für den Bw. - gemessen an seinem zu versteuernden Jahreseinkommen - eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entstanden. Zwangsläufigkeit: Als Kind bestehe eine sittliche wie moralische Verpflichtung gegenüber seinen Eltern - in diesem Fall gegenüber der Mutter. Die Pension der Mutter reiche gerade für etwas mehr als…
…Eltern- oder Großelternteils nämlich insoweit, als ihm die Heranziehung des Stammes eigenen Vermögens zumutbar ist. Die Geltendmachung von Krankheitskosten (auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung) als außergewöhnliche Belastung wird somit durch die nach bürgerlichem Recht bestehende Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern gemäß § 143 ABGB begrenzt…
…dass "es für ihn eine Schadenszahlung war und damit keine freiwillige Zahlung. Es war eine Geschäftsstörung". Weiters werde in RZ 1540 EStRI ausgeführt, dass "auch ohne rechtliche Verpflichtung geleistete Aufwendungen Betriebsausgaben seien, wenn sie ausschließlich oder überwiegend durch den Betrieb veranlasst sind, wie z.B…
…sondern aus moralischer Verpflichtung erfolgt, sodass keine unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) vorliege. Diese Berufung hat das Finanzamt mit Bescheiden vom 3. März 2006 abgewiesen, weil Motiv des Verzichtes auf die Leistung der Versorgungsrente gewesen sei, den Fortbestand des Betriebes zu sichern, wozu weder eine rechtliche noch…
…Pflichtbegriff nach den herrschenden sittlichen Anschauungen. Es reicht nicht aus, dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muss vielmehr durch die Sittenordnung geboten sein (VwGH 18.10.1995, 92/13/0145, und 28.2.1995, 95/14/0016). Eine über die rechtliche Verpflichtung…
…sondern nach dem ABGB auch eine rechtliche Verpflichtung. Hinsichtlich der sittlichen Gründe spreche der Verwaltungsgerichtshof dann von einer Zwangsläufigkeit, wenn der Steuerpflichtige sich nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen der Verpflichtung nicht entziehen könne. Dabei sei nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen maßgebend…
…Die Bw. habe als Witwe ihr lebenslanges Wohnrecht an der Liegenschaft sowie ihren gesetzlichen Pflichtteil vollinhaltlich angenommen (unter Hinweis auf das Verlassenschaftsprotokoll). Als Witwe nach ihrem Ehemann habe es die Bw. als moralische Pflicht angesehen, für ein würdevolles Begräbnis zu sorgen und die Kosten zu…
…persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen entscheidend ist. Es reicht daher nicht aus, dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten. In diesem Sinne bestand im berufungsgegenständlichen Fall keine Verpflichtung…
…12.1999, 97/15/0126 vertrat der Gerichtshof die Auffassung, dass keine sittliche Verpflichtung bestehe zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln zur Abwendung einer Konkursgefahr. Eine diesbezügliche bestehende rechtliche Verpflichtung könne auch nicht aus der ehelichen Beistandspflicht abgeleitet werden. Wie die Bw. darauf hingewiesen hat, ist…
…In gleicher Weise bestehe keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln zur Abwendung einer solchen Gefahr. Auch eine rechtliche Verpflichtung bestehe nicht und könne aus der ehelichen Beistandspflicht nicht abgeleitet werden. Die Verschuldung aus einer betrieblichen Tätigkeit entstehe im Rahmen des mit dieser verbundenen…
…Sorgt ein Ehegatte schon zu Lebzeiten für den anständigen Unterhalt des anderen Ehegatten für die Zeit nach seinem Ableben, dann schließt die Erfüllung dieser moralischen Verpflichtung den Bereicherungswillen beim Zuwendenden aus. Für die Frage inwiefern die zugesicherte Unterhaltsleistung dem "angemessenen" Unterhalt entspricht, ist zu berücksichtigen…
…erreicht die Berufungsführerin mehr als 40% des Familieneinkommens. Es bestand daher schon allein auf Grund des Einkommens der Berufungsführerin weder eine rechtliche noch eine moralische Verpflichtung des Herrn IB den Unterhalt der Berufungsführerin durch Einräumung eines Fruchtgenussrechtes weiter abzusichern. Dem Erblasser war zu diesem Zeitpunkt -…
…Berufes als Bergführer, wobei er auch extreme Unternehmungen ausführte, habe J.K. mit dem Abschluss der Lebensversicherungen und der Einsetzung seiner Ehegattin als Begünstigte lediglich seiner moralischen Verpflichtung, für den notwendigen Unterhalt seiner Ehefrau und des minderjährigen Kindes Sorge zu tragen, Genüge getan. Hinsichtlich des…
…Ehegatte nach dem Erblasser durch vertragliche oder letztwillige Zuwendung, als gesetzlicher Erbteil, als Pflichtteil, durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält; desgleichen eigenes Vermögen des Ehegatten oder Erträgnisse einer von ihm tatsächlich ausgeübten oder einer solchen Erwerbstätigkeit, die von ihm den Umständen nach erwartet werden…
…Lebzeiten für den Unterhalt des anderen Ehegatten für die Zeit nach seinem Ableben zu sorgen, dann schließt die Erfüllung dieser, wenn auch nur moralischen, Verpflichtung den Bereicherungswillen beim Zuwendenden aus. Hierbei ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des (Versicherungs)Vertrages abzustellen. Es muss festgestellt werden…
…Ehegatte nach dem Erblasser durch vertragliche oder letztwillige Zuwendung, als gesetzlicher Erbteil, als Pflichtteil, durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält; desgleichen eigenes Vermögen des Ehegatten oder Erträgnisse einer von ihm tatsächlich ausgeübten oder einer solchen Erwerbstätigkeit, die von ihm den Umständen nach erwartet werden…