…Weiters erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie seit 1996 aus seiner privaten Arztpraxis Einkünfte aus selbständiger Arbeit in folgender Höhe: | in € | Einkünfte aus selbständiger Arbeit | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 2002 | - 10…
…für die Ordination eine gute Erreichbarkeit für die Patienten gegeben ist. 3. ,Renovierter Zustand': Hinsichtlich des renovierten Zustandes ist festzuhalten, dass die Arztpraxis ein renoviertes Bestandsobjekt übernommen hat. Zu den durchgeführten Renovierungsarbeiten zählen einerseits die Adaptierung der Fenster und andererseits private Adaptierungsarbeiten wie Bodenverlegung, Tapezierung…
…2007 einen "Aqua Queen Star Dampfsauger". In der Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt die behauptete ausschließliche Verwendung dieses Gerätes für die Arztpraxis (Reinigung von Ordinationseinrichtungen, insbesondere der Behandlungsliegen) für "nachvollziehbar". Da keine Hinweise für eine private (Mit)Verwendung vorliegen, ist der Berufung in diesem Punkt Folge…
…die Berufung wurde erwogen: Der Bw., ein Facharzt für XY, benützt für die täglichen Fahrten zwischen seinem Wohnort in F und den Ordinationen in D-Dorf und E-Dorf seinen privaten PKW. Für die Fahrtkosten machte der Bw. als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs…
…ist in keinem für die Umwidmung relevanten Ausmaß belegt. Egal, ob man jetzt von der privaten Widmung laut Finanzamt ausginge oder von einer neutralen Widmung, in welcher das Berufungsvorbringen resultieren würde - das Dachgeschoß hatte (allein betrachtet) keine Widmung, die es unter Anwendung der 80%/20…
…Ebenso wenig sei das Gebäude als Arztpraxis oder ähnliches (weder äußerlich noch in einem Ärzte- oder sonstigem öffentlichen Telefon- oder anderweitigem Verzeichnis) gekennzeichnet. ad 1) Errichtung und Nutzung vor dem 1.1.2004: In dem vom Bw. für den privat genutzten Anteil einer 2003 erfolgten…
…die Gestaltung des Gartens als Betriebsausgabe geltend gemacht. Bezugnehmend auf Pkt.2 sind diese Kosten nicht betrieblich veranlasst, sondern ebenfalls der privaten Sphäre des Abgabepflichtigen zuzurechnen. (siehe Beilage Pkt. 3a) Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und erließ für die Streitjahre entsprechende Bescheide. Die dagegen gerichtete…
…ist Arzt und errichtete in den Jahren 1999 und 2000 ein Gebäude, das nach seinen Angaben zu 66,16% für private Wohnzwecke, zu 24,44% als Arztpraxis und zu 9,40% als Kontaktlinseninstitut verwendet wird. Die im Zusammenhang mit der Gebäudeerrichtung angefallene Umsatzsteuer machte er…
…1 FinStrG begangen, gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Als Begründung wurde ausgeführt, dass der Beschuldigte Allgemeinmediziner und finanzstrafbehördlich unbescholten sei. Der Beschuldigte habe gearbeitet und arbeite in seiner Arztpraxis, aus der er ein selbständiges Einkommen erziele. Bis zum 31. Dezember 2000 sei er auch Gemeindearzt gewesen…
…Bericht), dass von den in der MStr., - neben der Wohnung des Bw., dem Alleineigentümer der Liegenschaft, sowie dessen Arztpraxis - vermieteten sechs Wohnungen drei von Angehörigen des Bw. genutzt werden, wofür keine gültigen Mietverträge vorliegen. Verrechnet werde für diese drei Wohnungen nur der Friedenskronenzins. Ein Erhaltungs…
…Bw) ist praktischer Arzt. Bis zum 30. April 2003 führte er seine Arztpraxis in seinem sowohl Wohn- als auch beruflichen Zwecken dienenden Haus in X,BStr. Danach verlegte er die Ordination an den Standort X,MStr. Die Entnahme des per 30. April 2003 mit 110…
…ausgeschieden Betrages nicht mehr nachvollziehbar. Der Referentin erschien daher eine Schätzung des auszuscheidenden Betrages notwendig, da nach ihrer Ansicht unzweifelhaft Aufwendungen privater Natur enthalten sind. Im Rahmen des Erörterungstermins wurde eine Kürzung für 1994 in Höhe von 24.000 S, für 1995 in Höhe von…
…2009/13/0032 (im Folgenden kurz: Vorerkenntnis). Der Berufungswerber (Bw) ist praktischer Arzt. Bis zum 30. April 2003 führte er seine Arztpraxis in seinem sowohl Wohn- als auch beruflichen Zwecken dienenden Haus in X, A-Str. Danach verlegte er die Ordination an den Standort X…
…Vorsteuerabzuges verbundenen Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte ist das Vorliegen einer Arztpraxis kein Tatbestandsmerkmal. Bei richtiger Rechtsanwendung hätte daher das FA bereits bei Veranlagung der Umsatzsteuererklärung durch den Umsatzsteuerbescheid 2003 vom 24. September 2004 für einen Arzt mit ausschließlich unecht befreiten Umsätzen keine Vorsteuer für die privaten (…
…zur Anwendung kämen, wäre der Vorsteuerabzug nach Ansicht des Senates auch aus jenen Erwägungen des BFH im Falle einer Grundstücksgemeinschaft, die ein Gebäude zum Teil steuerfrei an eine Arztpraxis vermietete und darüber hinaus den Gemeinschaftern für private Zwecke überließ, zu versagen gewesen (vgl. BFH 8…
…BFH 8.10.2008, XI R 58/07). Diese Gemeinschaft vermietete zum Teil ein Gebäude steuerfrei an eine Arztpraxis und überließ es darüber hinaus den Gemeinschaftern für private Zwecke. Der BFH verwies auf das Unionsrecht, nach dem ein Steuerpflichtiger nach Art 168 MwStSyst-RL nicht…
…Y. GmbH einen Bauvertrag über die Errichtung einer Arztpraxis und einer offenen Kleingarage für zwei Personenkraftwagen sowie die Errichtung von Parkplätzen für neun Personenkraftwagen samt Außenanlage zum Gesamtpreis von € 278.438,25 netto und zur Finanzierung dieser Kosten am 14. Dezember 2006 mit der…
…eine im Wohnungsverband gelegene Zweitordination eines Arztes wie folgt begründet hat (Streitjahre 1999 und 2000): "Die Räumlichkeiten unterscheiden sich bei der ersten Betriebsbesichtigung im Jahr 2002 ihrem äußeren Erscheinungsbild nach nicht von privaten (allenfalls Bürozwecken dienenden) Wohnräumlichkeiten. Für eine Arztpraxis typische Gerätschaften waren nicht vorhanden…
…Diese wurden jedoch vom Finanzamt mit der Begründung nicht anerkannt, dass es sich dabei um Kosten der privaten Lebensführung handle. Gegen den Bescheid vom 24.11.2008 wurde mit Schriftsatz vom 17.12.2008 firstgerecht berufen und als Begründung folgendes vorgebracht: Es handle sich um…
… 150 BAO über das Ergebnis der Buch- und Betriebsprüfung vom 9.2.2005 ua folgende Feststellungen. "Tz 1 Betriebsgegenstand oder Art der Tätigkeit: private Krankenanstalt Tz 2 Rechtsform: Kommanditgesellschaft ... Tz 11 Eigentums- bzw Beteiligungsverhältnisse: Die im Prüfungszeitraum vorliegenden Eigentums- bzw Beteiligungsverhältnisse werden in Tz 12…