…€ 363,00 auferlegt. Seiner Entscheidung legte der Erstsenat folgende Feststellungen zugrunde: KG sei über viele Jahre hinweg Geschäftsführer der A-GmbH gewesen. Die weiteren persönlichen [und aus dem Folgenden wohl zu ergänzen: und wirtschaftlichen] Verhältnisse des Beschuldigten, im Besonderen betreffend Einkommen, Vermögen und Sorgepflichten…
…bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Die Strafbemessungsvorschriften der §§ 32 bis 35 StGB gelten dabei sinngemäß. Der Erstsenat hat nun ausdrücklich festgehalten, dass er sich außerstande gesehen hat, Feststellungen hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bzw…
…daher die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. (VwGH 24. September 1993, 93/17/0055) und die Höhe des noch aushaftenden Betrages zu berücksichtigen. Im Übrigen ist zu bedenken, dass die Abgabenbehörde als später hinzutretende hypothekarisch unbesicherte Gläubigerin eine ohnehin schwächere Stellung hat und ihr…
…der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigen. …
…derzeitige schlechte Einkommens- und Vermögenssituation des B zu einer zusätzlichen Verringern des Geldstrafenbetrages um die Hälfte, sodass sich in gesamthafter Betrachtung letztendlich eine Geldstrafe in Höhe von € 10.000,00 als tat- und schuldangemessen und den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters entsprechend erweist…
…ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Ebenso ist es Zweck einer Strafe, die Beschuldigten selbst von zukünftigen derartigen Finanzvergehen abzuhalten. Neben diesen Argumenten sind bei der Strafbemessung auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Täterin zu berücksichtigen. Gemäß § 33 Abs.5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen nach …
…Kenntnis erlangen konnte. Es werde daher mangels Gewährung eines rechtlichen Gehörs Mangelhaftigkeit des Verfahrens und dessen Nichtigkeit eingewendet. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. In der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat gab der Beschuldigte zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt an, als Unternehmensberater…
…und 3 dieser Bestimmung sind bei Bemessung der Strafe weiters die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und lägen durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse…
…Zweifachen der Summe der Verkürzungsbeträge (hier € 63.234,05) geahndet. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen beträgt daher bis zu € 126.468,10. Hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und lägen durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse beim Beschuldigten vor…
… 33 Abs. 1 FinStrG zu sehen ist. Hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und lägen durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche verhältnisse betreffend den Beschuldigten vor, wäre sohin von einer Geldstrafe in Höhe von etwa 16.000,00 € auszugehen. Als mildernd zu berücksichtigen ist…
…StGB sinngemäß (§ 23 Abs. 2 FinStrG in der zum Zeitpunkt der Taten bzw. der erstinstanzlichen Erkenntnisse geltenden Fassung). Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Täter zu berücksichtigen (§ 23 Abs. 3 FinStrG). Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich…
…durch die zeitnahe Einreichung der Voranmeldungen, die von Dr. X vor dem Berufungssenat gezeigte Schuldeinsicht, sodass - trotz der obigen Darlegungen - der Ausgangswert auf € 3.000,00 abgemildert werden kann. Die konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Dr. X, wie von ihm dargestellt, u.a…
…Erstellung der Einkommensteuererklärung für 2001 auch ein entsprechendes Anlagenverzeichnis auf irgendeine Weise übermittelt worden sei, er sich dieses aber nicht angeschaut habe. Zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen brachte E ergänzend zu seinen Darlegungen vor dem Erstsenat (Finanzstrafakt des Finanzamtes Linz betreffend den E, Bl…
…Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Die Strafbemessungsvorschriften der §§ 32 bis 35 StGB gelten dabei sinngemäß. Ebenso sind gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG für die betragsmäßige Ausmessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des…
…ihn habe daher kein Anlass bestanden, von der einmal gewählten Vorgangsweise abzugehen. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen brachte der Beschuldigte in der Berufungsverhandlung (erstmals) vor wie folgt: Er sei Geschäftsführer der Fa.CH, beziehe jedoch keinen Lohn…
…durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich ein Ausgangswert von gerundet € 77.000,00. Hinsichtlich des Unwertes des Handelns der Beschuldigten ist darauf zu verweisen, dass im Falle einer gerichtlichen Zuständigkeit nunmehr sogar von der Qualifikation eines Abgabenbetruges auszugehen wäre. Diesem Umstand und der…
…Zweck einer Strafe, den Beschuldigten selbst von zukünftigen derartigen Finanzvergehen abzuhalten. Neben diesen Argumenten sind gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG bei der Strafbemessung auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…müssten. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. In der Berufungsverhandlung wurde der verfahrensgegenständliche Sachverhalt ausführlich erörtert. Hinsichtlich ihrer derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse führte dabei die Beschuldigte auf Befragen aus: Sie erhalte nunmehr eine Berufsunfähigkeitpension in Höhe von derzeit monatlich netto € 1.020…
…abzuwägen und auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen sind. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Nach § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer einheitlichen Geldstrafe bis zum Zweifachen der nach § 21 Abs. 1 und…
…= € 3.026,80, insgesamt € 125.525,72. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und lägen betreffend die Beschuldigte durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse vor, berücksichtigt man überdies den tatbildimmanenten geringeren Unwertgehalt der nur vorübergehenden Abgabenvermeidung im Falle von Abgabenhinterziehungen nach…