…€, rechne aber für das Jahr 2008 mit einem um 500,00 € niedrigeren monatlichen Nettoeinkommen. Im Übrigen seien seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber den erstinstanzlichen Feststellungen unverändert. Vom Beschuldigtenvertreter wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte im Jahr 2002 in Konkurs gegangen ist. Die…
…20.000,00 ergibt sich im Falle eines durchschnittlichen Verschuldens, einer Gleichgewichtung der Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie durchschnittlicher persönlicher und wirtschaftliche Umstände beim Beschuldigten ein Ausgangswert von € 26.000,00. Den Milderungsgründen der wirtschaftlichen Zwangslage, welche den Beschuldigten als Geschäftsführer der A-GmbH wohl…
…17 X 3 ergibt somit € 150.936,51. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von rund € 75.500,00. Laut Aktenlage ist…
…sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet € 30.000,00. Im gegenständlichen Fall hat der Beschuldigte über viele Jahre hinweg aus Gründen einer Arbeitsüberlastung und vorübergehend knapper Liquidität…
…Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen; ebenso sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hielten sich im gegenständlichen Fall die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, lägen beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor und nimmt man überdies…
…persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von rund € 26.000,00. Eine Schadensgutmachung hat nicht stattgefunden. Den mildernden Umständen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit der Beschuldigten, der Tatsache, dass es hinsichtlich der Vorsatztaten nur bei einem Versuch geblieben ist, der finanziellen Zwangslage und…
…99 X 2 ergibt somit € 114.107,98. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von rund € 57.000,00. Festzuhalten ist vorerst…
…390,00, insgesamt somit € 70.200,00. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von rund € 35.000,00. Festzuhalten ist vorerst, dass…
…zu € 50.773,64. Hielten sich bei einem durchschnittlichen Verschulden des Täters die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und lägen bei ihm auch durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor und nimmt man überdies einen Abschlag von einem Drittel der sich aus den Abgabenhinterziehungen nach …
…zu € 122.645,62. Hielten sich bei einem durchschnittlichen Verschulden der Täterin die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und lägen bei ihr auch durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor und nimmt man überdies einen Abschlag von einem Drittel der sich aus den Abgabenhinterziehungen nach …
…Beschuldigten damals angewandte Konzept hat darin bestanden, die vereinnahmten Abgaben in Alkohol umzusetzen. Hielten sich bei einem durchschnittlichen Verschulden des P die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und lägen bei ihm auch durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert an Geldstrafe…
…von einem Drittel der Strafdrohung (€ 45.733,40), ergäbe sich unter der Annahme, die Erschwerungs- und Milderungsgründe hielten sich die Waage und durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände lägen vor, ein Ausgangswert von rund € 23.000,00. Im gegenständlichen Fall war als mildernd die…
…6.275,38 : 2, ergibt € 53.570,31 . Hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, lägen beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor und nimmt man überdies einem Abschlag von einem Drittel der sich aus den Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit…
…z.B. bereits VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, lägen beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor und nimmt man überdies einem Abschlag von einem Drittel der sich aus den Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2…
…vom festgestellten Verkürzungsbetrag in Höhe von insgesamt ATS 96.141,00 umgerechnet € 6.986,84 X 2 = € 13.973,68, innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände…
…Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen; ebenso sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hielten sich im gegenständlichen Fall die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, lägen beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor und nimmt man überdies…
…Summe dieser Strafdrohungen zu berechnen ist. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen beträgt somit bis zu € 44.564,20. Hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und bestünden durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände hinsichtlich des Beschuldigten, wäre die Hälfte des höchstmöglichen…
…€ 363,00 auferlegt. Seiner Entscheidung legte der Erstsenat folgende Feststellungen zugrunde: KG sei über viele Jahre hinweg Geschäftsführer der A-GmbH gewesen. Die weiteren persönlichen [und aus dem Folgenden wohl zu ergänzen: und wirtschaftlichen] Verhältnisse des Beschuldigten, im Besonderen betreffend Einkommen, Vermögen und Sorgepflichten…
…sowie auch hinsichtlich Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und zeitgerechter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen weitgehend vernachlässigt hat. Ursache für diese weitgehende Vernachlässigung sämtlicher steuerlicher Agenden sind nach Ansicht des Berufungssenates die von der Berufungswerberin in ihrer Berufung vom 18. November 2003 selbst genannten persönlichen und wirtschaftlichen Probleme gewesen…
…Die Bezahlung sei ausschließlich erfolgs- und leistungsorientiert gewesen. Weiters würden alle Aufwendungen inklusive der anfallenden Kosten für den LKW für die Auslieferung von den betroffenen Zustellern getragen werden. Nachdem, wie oben dargestellt, weitestgehend von einer persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit der betroffenen Zusteller vom Berufungswerber auszugehen…