…und zeitgerechter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen weitgehend vernachlässigt hat. Ursache für diese weitgehende Vernachlässigung sämtlicher steuerlicher Agenden sind nach Ansicht des Berufungssenates die von der Berufungswerberin in ihrer Berufung vom 18. November 2003 selbst genannten persönlichen und wirtschaftlichen Probleme gewesen, welche durch Unfall, Krankheit, gesundheitliche Probleme…
…Des Weiteren konnte der Bw. in der gegenständlichen Berufung und in der mündlichen Berufungsverhandlung glaubhaft darlegen, dass ihm die Einhaltung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen durch massive private und wirtschaftliche Probleme (persönliche Bedrohungen aus Glaubensgründen und daraus resultierende wirtschaftliche Schwierigkeiten und Depressionszustände) erschwert worden ist. Dem Bw…
…melden und zu bezahlen, Bescheid gewusst. Infolge des Firmenbrandes im Jahr 1998 seien große persönliche und wirtschaftliche Probleme aufgetreten, die finanzielle Schwierigkeiten bedingt hätten und aufgrund derer der Beschuldigte seiner Verpflichtung als Unternehmer, nämlich rechtzeitig und richtig die Umsatzsteuer dem Finanzamt bekannt zu geben und…
…schuld- noch tatangemessen. Die belangte Behörde habe bei der Strafbemessung lediglich das Geständnis des Bw. als mildernd erachtet. Als erschwerend hingegen die finanzstrafrechtlichen Vorstrafen. Auch hätte die eingeschränkte persönliche und wirtschaftliche Situation des Bw. in die Strafbemessung Eingang finden müssen. Der Bw. befinde sich knapp…
…Arbeitsüberlastung und wirtschaftliche Probleme der GmbH zu den gegenständlichen steuerlichen Verfehlungen geführt, sodass zugunsten des Bw. zusätzlich auch noch der Milderungsgrund des Handelns aus einer von ihm nicht verschuldeten wirtschaftlichen Notsituation heraus zu berücksichtigen ist, wobei sein Handeln nicht darauf ausgerichtet war, sich persönliche Vorteile…
…wonach krankheitsbedingte Depressionen und eine dadurch hervorgerufene Lethargie mitursächlich für die festgestellten Umsatzsteuerverkürzungen gewesen wären, mögen sie auch eine wesentliche Ursache der wirtschaftlichen Probleme des Unternehmers gewesen sein. In der Gesamtschau ergibt sich aus der Aktenlage für den Tatzeitraum vielmehr somit das Bild eines in…
…ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Ebenso ist es Zweck einer Strafe, die Beschuldigten selbst von zukünftigen derartigen Finanzvergehen abzuhalten. Neben diesen Argumenten sind bei der Strafbemessung auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Täterin zu berücksichtigen. Gemäß § 33 Abs.5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen nach …
…überbracht habe. Der Steuerberater habe in der Folge dann die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übersandt und die Erlagscheine per Post an die Firmenadresse geschickt. Ungefähr Anfang bis Mitte 2002 hätten die wirtschaftlichen Probleme im Rahmen der HZG begonnen. Er habe gemeinsam mit HP entschieden, welche…
…StGB sinngemäß (§ 23 Abs. 2 FinStrG in der zum Zeitpunkt der Taten bzw. der erstinstanzlichen Erkenntnisse geltenden Fassung). Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Täter zu berücksichtigen (§ 23 Abs. 3 FinStrG). Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich…
…Zweifachen der Summe der Verkürzungsbeträge (hier € 63.234,05) geahndet. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen beträgt daher bis zu € 126.468,10. Hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und lägen durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse beim Beschuldigten vor…
…Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen…
…Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen…
…angefochtenen Straferkenntnis werde hingegen nicht bekämpft. Zu seinen (derzeitigen) persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt, gab der Bw. in der Berufungsverhandlung an, dass er nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit im Sommer 2008 (Schließung des Unternehmens) nunmehr einer (unselbständigen) Tätigkeit als Berufskraftfahrer nachgehe und daraus monatlich ca…
…zu € 122.645,62. Hielten sich bei einem durchschnittlichen Verschulden der Täterin die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und lägen bei ihr auch durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor und nimmt man überdies einen Abschlag von einem Drittel der sich aus den Abgabenhinterziehungen nach …
…Grund von Zahlungsschwierigkeiten und privaten Problemen die abgabenbehördlichen Vorschriften, für deren Einhaltung er zuständig und verantwortlich gewesen sei, verletzt habe. Er sei sich seines Fehlers bewusst. Bei der Strafzumessung wurden als mildernd die Unbescholtenheit, die teilweise Schadensgutmachung, die schwierige wirtschaftliche und persönliche Lage sowie das…
…Zweck einer Strafe, den Beschuldigten selbst von zukünftigen derartigen Finanzvergehen abzuhalten. Neben diesen Argumenten sind gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG bei der Strafbemessung auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…um das Problem Steuerberater. Die Beschuldigte könne sich somit nicht dadurch entlasten, dass sie allenfalls fahrlässig gehandelt habe. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die überwiegende Schadensgutmachung, die Selbstanzeige, welche allerdings zu keiner Strafbefreiung geführt habe, und die wirtschaftlich sowie persönlich schwierige Lage…
…die Einhebung einer Abgabe beziehen. Eine vom Gesetz vorgesehene und somit gewollte Regelung kann aber nicht ohne weiteres durch Nachsicht geändert werden. Eine Unbilligkeit ist nur dann anzunehmen, wenn die Einhebung auf das persönliche und wirtschaftliche Umfeld abnormal und atypisch einwirkt. Eine sachliche Unbilligkeit muss…
…82, insgesamt somit € 32.631,82). Wäre von einem durchschnittlichen Verschulden der Beschuldigten auszugehen, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und lägen durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse bei den beiden Beschuldigten vor, berücksichtigt man weiters den tatbildimmanenten (im Vergleich zu Abgabenhinterziehungen nach …
…Deutschland gelte daher gemäß Art. 4 DBA als Ansässigkeitsstaat. Auf Grund der stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen habe das Finanzamt D den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland angenommen. Anzumerken sei, dass der Hauptwohnsitz M oder N wesentlicher Vertragsbestandteil für die Position des Leiters gewesen sei…