…Ehegatten haben. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen; ohne Belang ist, ob…
…auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002…
…Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind (VwGH 27.5.2003, 2001/14/0121). Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 3.8.2004, 2000/13/0083). Behält ein Steuerpflichtiger den bisherigen Wohnsitz auf Dauer deswegen bei, weil…
…Ursachen müssten aber aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht seien. Bloß persönliche Vorliebe reiche für das Beibehalten des Familienwohnsitzes nicht aus. Dafür sei nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das Gewicht des Beitrages der vom Partner erzielten Einkünfte zum Familieneinkommen entscheidend. Sei dieses vernachlässigbar…
…aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten hätten dabei außer Betracht zu bleiben. Gemäß ÖAMTC-Routenempfehlung betrage die kürzeste Strecke über Hard und Höchst 33 Kilometer. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 könne das große Pendlerpauschale nur für die kürzeste Fahrtstrecke anerkannt werden; persönliche Vorlieben…
…aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten hätten dabei außer Betracht zu bleiben. Gemäß ÖAMTC-Routenempfehlung betrage die kürzeste Strecke über Hard und Höchst 34 Kilometer. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 könne das große Pendlerpauschale nur für die kürzeste Fahrtstrecke anerkannt werden; persönliche Vorlieben…
…und der in S. nur sehr kleinen vorhandenen Wohnung wäre eine Wohnsitzverlegung mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar. Bei der Beibehaltung des Familienwohnsitzes handle es sich nicht um eine bloß persönliche Vorliebe, sondern die doppelte Haushaltsführung resultiere aus Umständen, die von erheblich…
…die von erheblichem objektiven Gewicht seien. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes oder eine über die Planung nicht hinausgehende beabsichtigte Änderung der Lebensumstände in der Zukunft würden nicht ausreichen. Die Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes habe der Verwaltungsgerichtshof mehrfach als…
…Österreich nicht möglich gewesen sein soll. Es ist daher davon auszugehen, dass für die Begründung des Familienwohnsitzes in der S. persönliche Vorlieben oder Gründe eine Rolle spielten, die jedoch den Werbungskostenabzug nicht rechtfertigen können. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 19…
…Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nicht zu berücksichtigen. Darunter sind Verhältnisse zu verstehen, die geeignet sind, den Preis für ein Wirtschaftsgut abweichend von den allgemeinen Wertverhältnissen zu beeinflussen, zB persönliche Notlage, persönliche Vorliebe oder besonders mit den gewöhnlichen Verhältnissen…
…Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nicht zu berücksichtigen. Darunter sind Verhältnisse zu verstehen, die geeignet sind, den Preis für ein Wirtschaftsgut abweichend von den allgemeinen Wertverhältnissen zu beeinflussen, zB persönliche Notlage, persönliche Vorliebe oder besonders mit den gewöhnlichen Verhältnissen…
…2001/15/0197). Daraus ist für den gegenständlichen Fall abzuleiten, dass die persönliche Vorliebe der Berufungswerberin, aus welchen Gründen auch immer, ihrer Tätigkeit von Freitag bis Montag anstatt in dem ihr vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Büro an der Universität C in dem an einem…
…Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind bei der Ermittlung des gemeinen Wertes nicht zu berücksichtigen. Darunter sind Verhältnisse zu verstehen, die geeignet sind, den Preis für ein Wirtschaftsgut abweichend von den allgemeinen Wertverhältnissen zu beeinflussen, zB persönliche Notlage, persönliche Vorliebe oder besonders mit den gewöhnlichen Verhältnissen…
…dass sie aus Umständen von erheblichem, objektivem Gewicht resultieren. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 22.11.2006, 2005/15/0011 u.a.). Nach der VwGH-Judikatur ist es Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in unüblicher…
…die von erheblichem, objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Zu beachten ist weiters, dass "Familienwohnsitz" nach der Rechtsprechung jener Ort ist, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in…
…15/0244, erkannt, dass das Vorliegen eines günstigen Mietvertrages für eine Altwohnung am Familienwohnort, welche für die Pensionierung beibehalten wird, als bloße persönliche Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes anzusehen ist. Dem gegenüber steht der hier vorliegende Sachverhalt, dass der Bw eine Mieterschutzwohnung, welche schon…
…der Tätigkeit als Fremdenführer erzielt würden. Dem Vorbringen des Bw. sei vielmehr zu entnehmen gewesen, dass es sich um eine persönliche Vorliebe handle. Weiters werde ein Antrag des Bw. auf Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages für die Jahre 2007 bis 2009 vorgelegt. Über Befragen bestätigte die Vertreterin…
…Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind (VwGH 27.5.2003, 2001/14/0121). Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 3.8.2004, 2000/13/0083). Behält ein Steuerpflichtiger den bisherigen Wohnsitz auf Dauer deswegen bei, weil…
…Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (vgl. VwGH 27.4.2000, 99/16/0249). Darunter sind Verhältnisse zu verstehen, die geeignet sind, den Preis für ein Wirtschaftsgut abweichend von den allgemeinen Marktverhältnissen zu beeinflussen, zB persönliche Notlage, persönliche Vorliebe oder besondere mit den…
…Teppichbodens (siehe Rechnung S Raumgestaltung GmbH) keinen Wertverzehr mit Vermögenseinbuße, sondern eine bloße Vermögensumschichtung. Der Beweggrund für die Auswahl eines Teppichbodens, sei es eine persönliche Vorliebe, sei es eine Adaptierung für eine Rollstuhlbenützerin, ist hiebei irrelevant, weist der Teppichboden doch eine uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit auf.  …