…die Beurteilung des vorliegenden Falles maßgeblichen Erkenntnis vom 4. März 1986, 85/14/0133, unter Anführung umfangreicher Literatur und Judikatur, in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung, Folgendes zu Recht erkannt: "Nach österreichischer Lehre und Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein Fruchtnießer (originäre) Einkünfte im Sinne des …
…dass auch ein (bloßer) Fruchtnießer originäre Einkünfte und zwar auch bei Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenusses, wie im gegenständlichen Fall, erzielen kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Dabei ist zu prüfen, ob der Fruchtnießer überhaupt Leistungen erbringt…
…0397-F/12, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen). Der Fruchtnießer kann originäre Einkünfte nach § 2 EStG 1988 beziehen, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung einer Einkunftsquelle anzusehen ist. Entscheidend ist die Dispositionsmöglichkeit des Fruchtgenussberechtigten hinsichtlich der Erbringung der Leistung: Er muss am Wirtschaftsleben teilnehmen, die Nutzungsmöglichkeit…
…als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG die Übertragung der Einkunftsquelle ist (vgl. VwGH 28.11.2007, 2003/14/0065; VwGH 25.1.1993, 92/15/0024; VwGH 4.3.1986, 85/14/0133). Ist dies der Fall, dann sind dem Fruchtnießer…
…Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG. Werde eine Einkunftsquelle nämlich nicht übertragen, blieben die aus dieser Quelle fließenden Einkünfte grundsätzlich solche des Inhabers der Einkunftsquelle, auch wenn er die "Einkünfte" im Voraus einem anderen abtrete. Die Verfügung des…
…Im Einkommensteuerbescheid vom 20. November 2006 wurden die Einkünfte aus Vermietung der Wohnungen A und B dem Berufungsführer zugerechnet. In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Nach österreichischer Lehre und Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein Fruchtnießer (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs…
…beim wirtschaftlichen Eigentümer infolge Geltendmachung der AfA ergebenden negativen Einkünfte sind in der Regel nicht ausgleichsfähig (Rz 113). Leistet im Falle des Vorbehaltsfruchtgenusses der Fruchtnießer dem Fruchtgenussbesteller eine Zahlung für Substanzabgeltung in Höhe der bisher geltend gemachten AfA; dann ist diese Zahlung beim Fruchtnießer abzugsfähig…
…Fruchtnießer originäre Einkünfte iSd. § 2 Abs. 3 EStG beziehen kann, jedoch ist dafür Voraussetzung, dass sich die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Entscheidend ist dabei allerdings nicht die Überlassung allein der Einkünfte, sondern die Frage, wer die Disposition zur Erzielung der Einkünfte…
…EStG14, § 2 Tz 142, mwN). Im Zusammenhang mit Einkünften aus einem Fruchtgenussrecht hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen, dass Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG die Übertragung der Einkunftsquelle ist (vgl. VwGH 28…
…mit denen die bescheidmäßigen Feststellungen zu St.Nr. xxx (GH und Mitbesitzer) berücksichtigt wurden (Anteil des Abgabepflichtigen an den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von -368,24 € im Jahr 2006 und -1.555,19 € im Jahr 2007). Die Einwendungen der beiden am 30…
…der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 die Übertragung der Einkunftsquelle ist. Wird eine Einkunftsquelle nämlich nicht übertragen, dann bleiben die aus dieser Quelle fließenden Einkünfte grundsätzlich solche des Inhabers der Einkunftsquelle, auch wenn er die "Einkünfte…
…Hinsicht einer steuerlich zulässigen (Netto-) Zuwendungsfruchtgenussvereinbarung. Unter Bezugnahme auf die (zusätzliche) Bescheidbegründung werde dies wie folgt begründet: 1. Gemäß Punkt 2 der Fruchtgenussvereinbarung habe die Frau des Bw als Fruchtnießerin "sämtliche mit dem Fruchtgenussrecht in Zusammenhang stehende Betriebskosten, öffentliche Abgaben, Reparatur- und Instandhaltungskosten" zu tragen…
…Ausbau des gegenständlichen Mietobjekts sei am 3. Dezember 1997 ein neuer Mietvertrag abgeschlossen worden und grundbücherlich eingetragen worden. Dem Sohn der Steuerpflichtigen sei 1997 ein Fruchtgenussrecht am vermieteten Teil auf unbestimmte Zeit eingeräumt worden. Unbestritten sei, dass ein Fruchtnießer auch bei Zuwendungsfruchtgenuss originäre Einkünfte beziehen…
…die Einkünfte aus dem Fruchtgenuss dem Fruchtgenussberechtigten als eigenen Einkünfte zuzurechnen, dieser müsse jedoch die Einkünfteerzielung durch die Teilnahme am Wirtschaftsleben und die Nutzung nach eigenen Intentionen gestalten. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und daher auch der Vermietung beziehungsweise Verpachtung seien die Gestaltungsmöglichkeiten des Fruchtnießers so…
…2015." Dieser Satz fehlt im Fruchtnießungsvertrag vom 9.11.2005. Laut den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 4.3.1986, 85/14/0133, und vom 28.11.2007, 2003/14/0065, ist nach österreichischer Lehre und Rechtsprechung unbestritten, dass ein Fruchtnießer (originäre) Einkünfte im Sinne des …
…TZ 43). Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht sind zwar grundsätzlich dem Fruchtgenussbesteller zuzurechnen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist es aber unbestritten, dass ein Fruchtnießer - auch bei einem Zuwendungsfruchtgenuss - (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 EStG bezieht, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung einer Einkunftsquelle…
…sei. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 20. September 2010 wurde die notarielle Fruchtgenussrechtseinräumungsvereinbarung vom 14. Mai 2010 in der Pflegschaftssache der minderjährigen l G, geb. am llllll und d G, geb. am dddddd, pflegschaftsbehördlich genehmigt. Rechtliche Beurteilung: Ein Fruchtnießer kann (originäre) Einkünfte im Sinne des …
…sei. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 20. September 2010 wurde die notarielle Fruchtgenussrechtseinräumungsvereinbarung vom 14. Mai 2010 in der Pflegschaftssache der minderjährigen L G, geb. am geb4 und D G, geb. am geb5, pflegschaftsbehördlich genehmigt. Rechtliche Beurteilung: Ein Fruchtnießer kann (originäre) Einkünfte im Sinne des …
…eines Fruchtgenusses ist unbestritten, dass der Fruchtnießer originäre Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 EStG 1988 beziehen kann, jedoch ist dafür Voraussetzung, dass sich die Einräumung des Fruchtgenusses als Übertragung einer Einkunftsquelle darstellt. Entscheidend ist dabei allerdings nicht die Überlassung allein der Einkünfte, sondern die Frage…
…des Fruchtgenussrechtes sein Eigentum an der Sache überträgt. Kommt es zu einer unentgeltlicher Übereignung einer Liegenschaft unter lebenslänglicher Zurückbehaltung des Nutzungsrechtes mit Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten des Nutzungsberechtigten, ergibt sich bei einem solchen Vorbehaltsfruchtgenuss keine Änderung der Zurechnung der Einkünfte. Der Fruchtgenussberechtigte erzielt originäre Einkünfte…