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UFSS RV/0086-S/02Beginn der Verjährung bei nicht ordnungsgemäßer Anzeige einer Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2004

…und in der die relevanten Bemessungsgrundlagen enthalten waren. Da die strengen Anforderungen des VwGH an diese "Kenntniserlangung" erfüllt sind, erübrigt es sich mit den diese Rechtsprechung kritisierenden Lehrmeinungen, wonach im Falle der nicht ordnungsgemäßen Anzeige eines der Schenkungssteuer unterliegenden Vorganges, die Verjährungsfrist gemäß § 208 Abs…

UFSS RV/0085-S/02Beginn der Verjährung bei nicht ordnungsgemäßer Anzeige einer Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2004

…und in der die relevanten Bemessungsgrundlagen enthalten waren. Da die strengen Anforderungen des VwGH an diese "Kenntniserlangung" erfüllt sind, erübrigt es sich mit den diese Rechtsprechung kritisierenden Lehrmeinungen, wonach im Falle der nicht ordnungsgemäßen Anzeige eines der Schenkungssteuer unterliegenden Vorganges, die Verjährungsfrist gemäß § 208 Abs…

UFSS RV/0084-S/02Beginn der Verjährung bei nicht ordnungsgemäßer Anzeige einer Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2004

…und in der die relevanten Bemessungsgrundlagen enthalten waren. Da die strengen Anforderungen des VwGH an diese "Kenntniserlangung" erfüllt sind, erübrigt es sich mit den diese Rechtsprechung kritisierenden Lehrmeinungen, wonach im Falle der nicht ordnungsgemäßen Anzeige eines der Schenkungssteuer unterliegenden Vorganges, die Verjährungsfrist gemäß § 208 Abs…

UFSL RV/0282-L/02Beginn der Verjährungsfrist bei Erwerben von Todes wegen; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…1990 von dem der Besteuerung zu Grunde gelegten Erwerbsvorgang Kenntnis erlangt hat. Strittig ist lediglich, ob dem Finanzamt eine ordnungsgemäße Anzeige übermittelt wurde. Seitens des Finanzamtes wurde insbesondere in der Berufungsvorentscheidung nicht behauptet, dass es sich bei der vorgeschriebenen Erbschaftssteuer um eine hinterzogene Abgabe handelt…

UFSW RV/0220-W/06Absolute Verjährung bei der Erbschaftsteuer - "Anzeige" des Erwerbsvorganges durch Versicherungsmitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…objektiv möglich ist. Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich, eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht erforderlich. Es ist zwar zutreffend, dass das Abhandlungsgericht gemäß § 24 Abs. 1 ErbStG verpflichtet ist, das Finanzamt über…

UFSW RV/0225-W/06Absolute Verjährung bei der Erbschaftsteuer - Kontrollmitteilung der Kapitalverkehrsteuerabteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…objektiv möglich ist. Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich, eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht erforderlich. Es ist zwar zutreffend, dass das Abhandlungsgericht gemäß § 24 Abs. 1 ErbStG verpflichtet ist, das Finanzamt über…

UFSW FSRV/0090-W/11Verkürzung von Grunderwerbsteuer eines Rechtsanwaltes, wobei ein entschuldbarer Irrtum geltend gemacht wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.12.2011

…Abs. 2 Z 2 GrEStG) durch nicht ordnungsgemäße Anzeige im Sinne des § 10 GrEStG beim Finanzamt [(bzw. der Angabe im Pkt. "Sechstens" des o. a. Abtretungsvertrages (Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 3 Z. 3 GrEStG), dass die o. a. Gesellschaft über keine Liegenschaft verfügt)] die Anzeige-…

UFSW FSRV/0113-W/06Verkürzung von Grunderwerbsteuer eines Rechtsanwaltes, wobei ein entschuldbarer Irrtum geltend gemacht wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)22.12.2010

…Abs. 2 Z 2 GrEStG) durch nicht ordnungsgemäße Anzeige im Sinne den § 10 GrEStG beim Finanzamt [(bzw. der Angabe im Pkt. "Sechstens" des o. a. Abtretungsvertrages (Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 3 Z. 3 GrEStG), dass die o. a. Gesellschaft über keine Liegenschaft verfügt)] die Anzeige-…

UFSI RV/0587-I/04Fehlende Ermittlung des Beginnes der Verjährungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.04.2005

…unter "Darlehen Eltern" gebuchten drei Darlehen insgesamt 7.263.768,-S. Eine ordnungsgemäße Anzeige dieser Schenkungen durch den Berufungswerber beim damals zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Innsbruck ist niemals erfolgt. Erst auf Grund der Kontrollmitteilung des Finanzamtes K vom 3.3.1999 hat das…

UFSI RV/0540-I/04Fehlende Ermittlung der Entstehung des Abgabenspruches bei eingewendeter absoluter Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.04.2005

…unter "Darlehen Eltern" gebuchten drei Darlehen insgesamt 7.263.768,-S. Eine ordnungsgemäße Anzeige dieser Schenkungen durch den Berufungswerber beim damals zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Innsbruck ist niemals erfolgt. Erst auf Grund der Kontrollmitteilung des Finanzamtes K vom 3.3.1999 hat das…

UFSG RV/0733-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…keine ordnungsgemäße Anzeige übermittelt wurde, hat die Abgabenbehörde bereits im Jahr 1990 - wenn auch nicht vollständig - Kenntnis vom Erwerbsvorgang erlangt. Nach der neuen Rechtslage, die für das gegenständliche Verfahren anzuwenden war (vgl. Ritz, aaO), ist für den Beginn der Verjährungsfrist die Ordnungsmäßigkeit der Anzeige keine…

UFSG RV/0949-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…keine ordnungsgemäße Anzeige übermittelt wurde, hat die Abgabenbehörde bereits im Jahr 1988 - wenn auch nicht vollständig - Kenntnis vom Erwerbsvorgang erlangt. Nach der neuen Rechtslage, die für das gegenständliche Verfahren anzuwenden war (vgl. Ritz, aaO), ist für den Beginn der Verjährungsfrist die Ordnungsmäßigkeit der Anzeige keine…

UFSG RV/0945-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…keine ordnungsgemäße Anzeige übermittelt wurde, hat die Abgabenbehörde bereits im Jahr 1988 - wenn auch nicht vollständig - Kenntnis vom Erwerbsvorgang erlangt. Nach der neuen Rechtslage, die für das gegenständliche Verfahren anzuwenden war (vgl. Ritz, aaO), ist für den Beginn der Verjährungsfrist die Ordnungsmäßigkeit der Anzeige keine…

UFSG RV/0835-G/02Die Verjährungsfrist beginnt bei der Grunderwerbsteuer nach der neuen Rechtslage auf Grund des ABGÄG 2003, BGBl I 2003/124 mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…sich. Für die Grunderwerbsteuer ist nunmehr lediglich auf die allgemeinen Bestimmungen des § 208 Abs. 1 BAO abzustellen. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Verjährungsfrist beginnt daher bei der Grunderwerbsteuer bereits mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, unabhängig davon, ob…

UFSL RV/0069-L/04Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2006

…die Grunderwerbsteuer ist bei dieser Abgabe nunmehr lediglich auf die allgemeinen Bestimmungen des § 208 Abs. 1 BAO abzustellen. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Verjährungsfrist beginnt daher bei der Grunderwerbsteuer bereits mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, unabhängig davon…

UFSG RV/0838-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…Für die Grunderwerbsteuer ist nunmehr lediglich auf die allgemeinen Bestimmungen des § 208 Abs. 1 BAO abzustellen. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Verjährungsfrist beginnt daher bei der Grunderwerbsteuer mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen. Die Neufassung des …

UFSG RV/0807-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BgBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2004

…Für die Grunderwerbsteuer ist nunmehr lediglich auf die allgemeinen Bestimmungen des § 208 Abs. 1 BAO abzustellen. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Verjährungsfrist beginnt daher bei der Grunderwerbsteuer mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen. Die Neufassung des …

UFSG RV/0806-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2004

…Für die Grunderwerbsteuer ist nunmehr lediglich auf die allgemeinen Bestimmungen des § 208 Abs. 1 BAO abzustellen. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Verjährungsfrist beginnt daher bei der Grunderwerbsteuer mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen. Die Neufassung des …

UFSG RV/0762-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…Für die Grunderwerbsteuer ist nunmehr lediglich auf die allgemeinen Bestimmungen des § 208 Abs. 1 BAO abzustellen. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Verjährungsfrist beginnt daher bei der Grunderwerbsteuer mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen. Die Neufassung des …

UFSG RV/0761-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2004

…Für die Grunderwerbsteuer ist nunmehr lediglich auf die allgemeinen Bestimmungen des § 208 Abs. 1 BAO abzustellen. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Verjährungsfrist beginnt daher bei der Grunderwerbsteuer mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen. Die Neufassung des …