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UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 1/2

…Dies zeige aber, dass nicht von einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO ausgegangen werden könne: Wenn tiefschürfende rechtliche Untersuchungen angestellt werden müssten und die Einholung eines Gutachtens des Fachbereiches notwendig sei, sei wohl die Voraussetzung "Offensichtlichkeit" nicht mehr erfüllt (unter Hinweis auf Ritz…

UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 2/2

…oa. Erlass und (auch) seine Änderung durch den Wartungserlass 2010 vom 21.12.2010 (vgl. BBi 2011 Heft 2, 3). Die Beurteilung einer offensichtlichen Unrichtigkeit iSd § 293b BAO kann somit nicht auf Grundlage von Erlässen erfolgen. Betreffend der Literaturstelle Doralt, aaO, ist der Bw. beizupflichten…

UFSK RV/0296-K/08Der sich im Streitjahr bereits im Ruhestand befindliche Bw. erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer weiterhin ausgeübten Aufsichtsrattätigkeit. Nach Ergehen des erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheides begehrte er im Rahmen eines Antrages gem. § 293 b BAO die (Um-)Qualifizierung dieser Einkünfte in solche aus nichtselbständiger Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010

…auszugsweise - vor: Fraglich ist, ob die in meiner Steuererklärung erfolgte Qualifizierung meiner Einkünfte als Aufsichtsratmitglied als Einkünfte aus selbständiger Arbeit offensichtlich unrichtig sei. Dies sei nur dann der Fall, wenn die Unrichtigkeit auf einer nicht vertretbaren Rechtsansicht beruhe. Zur Begründung warum die Einordnung in die…

UFSW RV/1485-W/05Bescheidberichtigung gemäß §293b BAO - keine offensichtliche Unrichtigkeit Betriebsausgabenpauschale - rechtliche oder kaufmännisch-technische Beratung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2006

…im Streitfall liege weder eine kaufmännische noch eine technische, sondern in erster Linie eine rechtliche Beratung vor. Der Unabhängige Finanzsenat forderte den Bw unter Hinweis darauf, dass eine Unrichtigkeit nach der Rechtsprechung offensichtlich sei, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im…

UFSL RV/0957-L/09Eine Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO ist nicht zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides nicht auf die Übernahme von unrichtigen Angaben in der Abgabenerklärung, sondern auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Finanzamt, oder auf das Fehlverhalten eines Behördenorganes bei der Bescheiderstellung zurückzuführen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

…vom 25.05.2009 abzusprechen. Rechtlich Beurteilung des Berufungsbegehrens Die Bestimmung des § 293b Bundesabgabenordnung (BAO) lautet: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei "(§ 78)" oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht" Eine Bescheidberichtigung…

UFSG RV/0205-G/03Bescheidberichtigung mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…die "H. W. GmbH und Still" in rechtlicher Würdigung vom Vorliegen einer Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft ausgegangen sei. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge einer Willensbildung (also eines Denkprozesses) unterlaufen, könnten aber keine offensichtlichen Unrichtigkeiten im Sinne des § 293b BAO sein. Der…

UFSL RV/0584-L/04Bescheidberichtigung, offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…rechtliche Beurteilung oder um den Gegebenheiten der realen Wirklichkeit nicht entsprechende Angaben über Sachverhalte handeln. Der Berichtigungstatbestand verlangt aber auch, dass die Unrichtigkeiten offensichtlich sind. Diesem Erfordernis ist dann entsprochen, wenn die Abweichungen des Erklärten vom Rechtsrichtigen und Sachwirklichen so deutlich sind, dass die Unrichtigkeit…

UFSF RV/0119-F/03Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen, Berichtigung gemäß § 293 b BAO nach Aufhebung von Wiederaufnahmebescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…vorzunehmen ist, als wohl unrichtige, aber vertretbare Rechts- oder Tatsachenbeurteilungen nicht "offensichtliche Unrichtigkeiten" sind. Die Rechtsauffassung, im streitgegenständlichen Fall sei eine Geltendmachung der Verlustvorträge als Sonderausgaben möglich, ist nicht vertretbar. Die rechtliche Beurteilung durch die Abgabenbehörde 1. Instanz bei Erlassung der Bescheide B) war, da…

UFSI RV/0475-I/02Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO; nicht vertretbare Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2003

… 10 UStG i.d.F. 1996 widerspreche und deshalb für eine vertretbare Rechtsansicht kein Raum bleibe. Es handle sich daher um eine offensichtliche Unrichtigkeit, welche aus der Abgabenerklärung ohne Prüfung übernommen worden sei. Bei der Ermessensübung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem…

UFSL RV/0583-L/04Aufhebung eines Bescheides bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…rechtliche Beurteilung oder um den Gegebenheiten der realen Wirklichkeit nicht entsprechende Angaben über Sachverhalte handeln. Der Berichtigungstatbestand verlangt aber auch, dass die Unrichtigkeiten offensichtlich sind. Diesem Erfordernis ist dann entsprochen, wenn die Abweichungen des Erklärten vom Rechtsrichtigen und Sachwirklichen so deutlich sind, dass die Unrichtigkeit…

UFSW RV/1797-W/04keine Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…der Kennziffer "320" ausgewiesenen Verluste aus "selbständiger Tätigkeit in Höhe von S 115.312 (2000), S 120.896 (2001) und € 8.785,84 (2002) von der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen auszugehen, die die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl…

UFSG RV/0950-G/09Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Unrichtigkeit infolge fehlender Eintragung einer Mitteilung nach § 109a EStG im dafür vorgesehenen Formularfeld der Einkommensteuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…vor. Bei der zweiten Beschäftigung (Auftraggebername) handle es sich "um eine nach § 109a mitteilungspflichtige Leistung". Diese offensichtliche Unrichtigkeit sei nach § 293b BAO zu berichtigen gewesen. 3. Rechtliche Beurteilung: Zunächst ist zu betonen, dass dem anhängigen Verfahren eine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO zu Grunde liegt. Bei…

UFSL RV/0342-L/08Bei Durchführung eines Vorhalteverfahrens im Zuge der Veranlagung kann - unabhängig von der Erforderlichkeit eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens - nicht von der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung iSd § 293b BAO gesprochen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…Berufungsverfahren. II) Rechtliche Erwägungen Die Bestimmung des § 293b BAO lautet: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht." Zur Frage, wann eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne…

UFSI RV/0575-I/02Vorliegen des Berichtigungsgrundes einer Abgabenerklärung und der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…mit der Wirklichkeit übereinstimmenden Sachverhalt darstellen und somit offensichtliche Unrichtigkeiten darstellen und war daher auch die rechtliche Voraussetzung für die Anwendung des § 293b BAO gegeben". Die Berufungswerberin hält dem zum einen entgegen, dass weder im Abhandlungsprotokoll noch in den entsprechenden Abgabenerklärungen irgendwelche Unrichtigkeiten aufscheinen würden…

UFSG RV/0499-G/02Steuerliche Wirksamkeit der Gründung einer GesbR zwischen Ehegatten und Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2003

…übernommene offensichtliche Unrichtigkeiten liegen vor allem bei der Übernahme offensichtlich unrichtiger rechtlicher Würdigungen vor. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist, dh. wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsmäßiger Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte…

UFSL RV/1202-L/07Berichtigung von Bescheiden der Betriebsprüfung nach den §§ 299, 293b und 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.07.2008Teil 2/2

…wenn ihre grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen (offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen). Das Prinzip der Rechtsrichtigkeit hat dabei Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Ritz, aaO, 9). Geringfügige Folgen lösen keine Berichtigung aus, behördliches Verschulden hindert aber nicht. c. Entscheidend für die rechtliche Würdigung ist daher die Beantwortung der…

UFSL RV/0870-L/10Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2011

…weil sich die Unrichtigkeit keinesfalls aus der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen ergibt. Aus Literatur und Rechtsprechung zu § 293b BAO ist abzuleiten, dass solche offensichtlichen Unrichtigkeiten allenfalls dann vorliegen, wenn offensichtlich unrichtige rechtliche Würdigungen zu Grunde liegen oder aktenwidrige Sachverhaltsannahmen vorliegen oder Divergenzen zwischen den…

UFSK RV/0223-K/04Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2008

…auch rechtliche Würdigungen des Sachverhalts vorzunehmen hat. Angesichts der angespannten Personalsituation in der Finanzverwaltung kann es im Zuge der von den Abgabenbehörden des Bundes zu bewältigenden Massenverfahren vorkommen, dass im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Parteien Unrichtigkeiten, selbst wenn diese offensichtlich…

UFSL RV/1202-L/07Berichtigung von Bescheiden der Betriebsprüfung nach den §§ 299, 293b und 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.07.2008Teil 1/2

…vom 13. Februar 2007 sei eine nachträgliche amtswegige Berichtigung nach § 293b BAO erfolgt, weil die Rechtswidrigkeit des Bescheides auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. In der Bescheidbegründung gehe man auf die unterschiedlichen Rechtsauffassungen und die detaillierte Offenlegung der Bw. nicht ein. Es werde…

UFSI RV/0605-I/03Vorliegen des Berichtigungstatbestandes gemäß § 293b BAO bei Feststellung der Rechtswidrigkeit auf Grund nachfolgender Sachverhaltserhebungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2004

…Streitfall vor. Der vom Finanzamt als offensichtliche Unrichtigkeit angesehene Umstand, dass anstatt des Kapitalwertes des Wohnungsrechtes die Leistung von 6,000.000 S in die Gegenleistung einzubeziehen sei, ergab sich erst aus der rechtlichen Würdigung der im Zuge einer abgabenrechtlichen Prüfung vorgefundenen Unterlagen, nicht hingegen…