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UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 1/2

…Dies zeige aber, dass nicht von einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO ausgegangen werden könne: Wenn tiefschürfende rechtliche Untersuchungen angestellt werden müssten und die Einholung eines Gutachtens des Fachbereiches notwendig sei, sei wohl die Voraussetzung "Offensichtlichkeit" nicht mehr erfüllt (unter Hinweis auf Ritz…

UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 2/2

…oa. Erlass und (auch) seine Änderung durch den Wartungserlass 2010 vom 21.12.2010 (vgl. BBi 2011 Heft 2, 3). Die Beurteilung einer offensichtlichen Unrichtigkeit iSd § 293b BAO kann somit nicht auf Grundlage von Erlässen erfolgen. Betreffend der Literaturstelle Doralt, aaO, ist der Bw. beizupflichten…

BFG RV/7104174/20141. Berichtigung gemäß § 293b BAO nur auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit 2. Aufhebung gemäß § 299 BAO nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung 3. Für Anspruchszinsen besteht Bindungswirkung zu dem Einkommensteuerbescheid.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2015

…Zweifel an der steuerlichen Beurteilung der deutschen Pension aufgekommen ist. Selbst wenn man der Argumentation des Finanzamts folgt, dass aus der damaligen Aktenlage (betreffend die Bescheide 2008-2012) die offensichtliche (rechtliche) Unrichtigkeit zum Zeitpunkt der Erlassung der ursprünglichen Bescheide feststellen hätte werden können, ist festzuhalten…

BFG RV/7104716/2015Wiederaufnahmegründe bei einer amtswegigen Wiederaufnahme nach § 303 BAO.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.01.2021

…man der Argumentation des Finanzamtes folgen würde, dass nämlich aus der damaligen Aktenlage (betreffend die Bescheide 2008 bis 2012) die offensichtliche (rechtliche) Unrichtigkeit zum Zeitpunkt der Erlassung der ursprünglichen Bescheide festgestellt hätte werden können, sei festzuhalten, dass diese Unrichtigkeit erst nach Vorsprache des Bf. bzw…

UFSK RV/0296-K/08Der sich im Streitjahr bereits im Ruhestand befindliche Bw. erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer weiterhin ausgeübten Aufsichtsrattätigkeit. Nach Ergehen des erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheides begehrte er im Rahmen eines Antrages gem. § 293 b BAO die (Um-)Qualifizierung dieser Einkünfte in solche aus nichtselbständiger Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010

…auszugsweise - vor: Fraglich ist, ob die in meiner Steuererklärung erfolgte Qualifizierung meiner Einkünfte als Aufsichtsratmitglied als Einkünfte aus selbständiger Arbeit offensichtlich unrichtig sei. Dies sei nur dann der Fall, wenn die Unrichtigkeit auf einer nicht vertretbaren Rechtsansicht beruhe. Zur Begründung warum die Einordnung in die…

UFSW RV/1485-W/05Bescheidberichtigung gemäß §293b BAO - keine offensichtliche Unrichtigkeit Betriebsausgabenpauschale - rechtliche oder kaufmännisch-technische Beratung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2006

…im Streitfall liege weder eine kaufmännische noch eine technische, sondern in erster Linie eine rechtliche Beratung vor. Der Unabhängige Finanzsenat forderte den Bw unter Hinweis darauf, dass eine Unrichtigkeit nach der Rechtsprechung offensichtlich sei, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im…

UFSL RV/0957-L/09Eine Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO ist nicht zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides nicht auf die Übernahme von unrichtigen Angaben in der Abgabenerklärung, sondern auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Finanzamt, oder auf das Fehlverhalten eines Behördenorganes bei der Bescheiderstellung zurückzuführen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

…vom 25.05.2009 abzusprechen. Rechtlich Beurteilung des Berufungsbegehrens Die Bestimmung des § 293b Bundesabgabenordnung (BAO) lautet: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei "(§ 78)" oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht" Eine Bescheidberichtigung…

UFSG RV/0205-G/03Bescheidberichtigung mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…die "H. W. GmbH und Still" in rechtlicher Würdigung vom Vorliegen einer Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft ausgegangen sei. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge einer Willensbildung (also eines Denkprozesses) unterlaufen, könnten aber keine offensichtlichen Unrichtigkeiten im Sinne des § 293b BAO sein. Der…

BFG RV/7101974/2022geänderte Überschussrechnung - keine offensichtliche Unrichtigkeit iSd § 293b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.04.2023

…korrigierter Einnahmen-/Überschussrechnung vom 2. März 2018 eingereicht wurden, erkennbare offensichtliche Unrichtigkeiten iSd § 293b BAO vorlagen, dass es keines weiteren Ermittlungs- bzw. Vorhalteverfahrens bedurfte, um deren Unrichtigkeit zu erkennen. 2. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von…

UFSL RV/0584-L/04Bescheidberichtigung, offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…rechtliche Beurteilung oder um den Gegebenheiten der realen Wirklichkeit nicht entsprechende Angaben über Sachverhalte handeln. Der Berichtigungstatbestand verlangt aber auch, dass die Unrichtigkeiten offensichtlich sind. Diesem Erfordernis ist dann entsprochen, wenn die Abweichungen des Erklärten vom Rechtsrichtigen und Sachwirklichen so deutlich sind, dass die Unrichtigkeit…

BFG RV/7100360/2019§ 293b BAO (übernommene offensichtliche Unrichtigkeit)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2019

…offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 4 Abs. 4 erster Satz des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988), BGBl 400/1988, lautet: Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. 5.) Rechtliche…

BFG RV/7103421/2017Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (hier: Forschungsprämie): Forschungsförderungsgesllschafts-Gutachten und offensichtliche Unrichtigkeit bei der Übernahme aus Abgabenerklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2020

…nach Abfertigung des Bescheides - festgestellt wurde, dass der Inhalt des Bescheidspruches durch die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen rechtswidrig ist." Die dagegen erhobene Beschwerde vom 09.03.2017 wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 12.05.2017 als unbegründet abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde folgendes aus…

BFG RV/5101786/20181. Eignung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes 2. Offensichtliche Unrichtigkeit iSd. § 293b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2023

…betreffe nur Betriebsgebäude, die ab 2016 durch das StRefG 2015/2016 von einer gesetzlichen Änderung des Abschreibungssatzes betroffen waren. § 293b BAO sei wegen Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten anwendbar. 7. Am 21.6.2023 fand die mündliche Verhandlung statt. Der Vertreter der bP brachte vor, dass eine…

UFSF RV/0119-F/03Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen, Berichtigung gemäß § 293 b BAO nach Aufhebung von Wiederaufnahmebescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…vorzunehmen ist, als wohl unrichtige, aber vertretbare Rechts- oder Tatsachenbeurteilungen nicht "offensichtliche Unrichtigkeiten" sind. Die Rechtsauffassung, im streitgegenständlichen Fall sei eine Geltendmachung der Verlustvorträge als Sonderausgaben möglich, ist nicht vertretbar. Die rechtliche Beurteilung durch die Abgabenbehörde 1. Instanz bei Erlassung der Bescheide B) war, da…

UFSI RV/0475-I/02Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO; nicht vertretbare Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2003

… 10 UStG i.d.F. 1996 widerspreche und deshalb für eine vertretbare Rechtsansicht kein Raum bleibe. Es handle sich daher um eine offensichtliche Unrichtigkeit, welche aus der Abgabenerklärung ohne Prüfung übernommen worden sei. Bei der Ermessensübung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem…

UFSL RV/0583-L/04Aufhebung eines Bescheides bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…rechtliche Beurteilung oder um den Gegebenheiten der realen Wirklichkeit nicht entsprechende Angaben über Sachverhalte handeln. Der Berichtigungstatbestand verlangt aber auch, dass die Unrichtigkeiten offensichtlich sind. Diesem Erfordernis ist dann entsprochen, wenn die Abweichungen des Erklärten vom Rechtsrichtigen und Sachwirklichen so deutlich sind, dass die Unrichtigkeit…

UFSW RV/1797-W/04keine Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…der Kennziffer "320" ausgewiesenen Verluste aus "selbständiger Tätigkeit in Höhe von S 115.312 (2000), S 120.896 (2001) und € 8.785,84 (2002) von der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen auszugehen, die die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl…

UFSG RV/0950-G/09Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Unrichtigkeit infolge fehlender Eintragung einer Mitteilung nach § 109a EStG im dafür vorgesehenen Formularfeld der Einkommensteuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…vor. Bei der zweiten Beschäftigung (Auftraggebername) handle es sich "um eine nach § 109a mitteilungspflichtige Leistung". Diese offensichtliche Unrichtigkeit sei nach § 293b BAO zu berichtigen gewesen. 3. Rechtliche Beurteilung: Zunächst ist zu betonen, dass dem anhängigen Verfahren eine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO zu Grunde liegt. Bei…

UFSL RV/0342-L/08Bei Durchführung eines Vorhalteverfahrens im Zuge der Veranlagung kann - unabhängig von der Erforderlichkeit eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens - nicht von der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung iSd § 293b BAO gesprochen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…Berufungsverfahren. II) Rechtliche Erwägungen Die Bestimmung des § 293b BAO lautet: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht." Zur Frage, wann eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne…

UFSI RV/0575-I/02Vorliegen des Berichtigungsgrundes einer Abgabenerklärung und der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…mit der Wirklichkeit übereinstimmenden Sachverhalt darstellen und somit offensichtliche Unrichtigkeiten darstellen und war daher auch die rechtliche Voraussetzung für die Anwendung des § 293b BAO gegeben". Die Berufungswerberin hält dem zum einen entgegen, dass weder im Abhandlungsprotokoll noch in den entsprechenden Abgabenerklärungen irgendwelche Unrichtigkeiten aufscheinen würden…